|
|
|
Der Schulweg in der kinderfeindlichen Schweiz 01
Schweizer Verwaltungen sind oft Nazis GEGEN die EIGENEN Kinder. Und sie merken NICHT, dass sie NAZIS sind. M.P. - 4.10.2026
Meldungen,
präsentiert von Michael Palomino
| Teilen: |
Facebook |
|
Twitter
X |
|
|
|
Gesetzliche Grundlage für den Schulweg in der Schweiz:
ohne Jahr: Empfehlungen des BfU zum Schulweg in der Schweiz ohne Jahr (Bundesamt für Unfallverhütung)
https://www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen/schulweg-verantwortung
Wer ist beim Schulweg wofür verantwortlich? Und was kann die BFU dazu beitragen?
Schulen unterstützen bei Information und Sensibilisierung.Gesetzestext
Die Verantwortlichkeiten für den Schulweg ergeben sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen:
Dem Anspruch auf Grundschulunterricht gemäss Bundesverfassung (Art. 19 und 62) – dazu gehört auch ein zumutbarer Schulweg
Der elterlichen Sorge und der Obhutspflicht (dritter Abschnitt Zivilgesetzbuch ZGB)
Weiteren kantonalen und kommunalen Gesetzen, Verordnungen oder Vollzugshilfen und Vorgaben
Welche Pflichten jeweils konkret gelten, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Was kann die BFU tun?
Die BFU berät Gemeinde-, Kantons- und Bundesbehörden, beauftragte Ingenieur- und Architekturbüros sowie andere Organisationen bei Fragen zur Sicherheit im Strassenverkehr – zum Beispiel zur Schulwegsicherheit oder zur Gestaltung von Strasseninfrastruktur. Die BFU bearbeitet keine individuellen Fälle von Privatpersonen.Besteht der Verdacht auf eine potenzielle Gefahrenstelle auf dem Schulweg, empfiehlt die BFU, die zuständige Gemeinde oder den Kanton zu kontaktieren. Diese Stellen können bei Bedarf die BFU beiziehen. Die BFU gibt Empfehlungen ab – die Umsetzung liegt bei den Behörden.
Wer ist bei einem Schulweg wofür verantwortlich?
Die Eltern haben grundsätzlich die Obhutspflicht für das Kind auf dem Schulweg. Sie üben den Weg mit ihrem Kind, zeigen die sicherste Route und erklären, wie es sich im Strassenverkehr verhalten soll. Dazu gehört auch, einzuschätzen, ob ihr Kind den Schulweg alleine bewältigen kann und auf welche Weise es zur Schule gelangt. Viele Gemeinden bieten Schulwegpläne mit Wegmöglichkeiten und Gefahrenstellen an.Gleichzeitig sind die zuständigen Behörden dafür verantwortlich, dass ein zumutbarer und möglichst sicherer Schulweg zur Verfügung steht. Die Schulwegplanung sollte Teil der gesamten Verkehrssicherheitsplanung einer Gemeinde sein und auch bei der Schulzuteilung den notwendigen Stellenwert erhalten. Bestehen Gefahren oder ist ein Schulweg unzumutbar, müssen sie geeignete Massnahmen treffen, etwa bauliche Anpassungen, organisatorische Lösungen wie Schülertransporte oder weitere Schutzmassnahmen.
Auch die Schule hat eine unterstützende Rolle. Sie sensibilisiert Kinder und Eltern für Gefahren im Strassenverkehr und vermittelt das nötige Wissen für ein sicheres Verhalten auf dem Schulweg.
In der Praxis ist Schulwegplanung oft eine gemeinsame Aufgabe verschiedenster Akteure. Wichtig dabei ist eine transparente Kommunikation.
Bei einem Unfall lässt sich die Haftung nicht pauschal festlegen. Entscheidend ist immer:
Die konkrete Situation
Das Verhalten der Beteiligten
Ob jemand seine Pflichten verletzt hat
Meines Erachtens ist der Schulweg unzumutbar. Was kann ich machen?
Wird ein Schulweg als unsicher oder unzumutbar empfunden, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Zuerst das Gespräch mit der Schule suchen
Klären, welche Stelle zuständig ist (z. B. Gemeinde oder Kanton)
Situation gemeinsam besprechen
Führt das zu keiner Lösung, kann eine formelle Verfügung verlangt werden. Gegen diese kann – je nach Fall – Beschwerde eingelegt werden. Wie das funktioniert, ist der jeweiligen Verfügung zu entnehmen.
Die Schule verbietet, mit dem Velo oder Trottinett zur Schule zu fahren. Darf sie das machen?
In der Regel entscheiden die Eltern, wie ihr Kind den Schulweg zurücklegt. Voraussetzung ist, dass den Anforderungen des Strassenverkehrs Rechnung getragen wird. Auf dem Schulareal kann die Schule Vorschriften oder Verbote erlassen.
Für den Schulweg gilt:
Zu Fuss ist am sichersten
Velonutzung erst bei ausreichender Erfahrung
Trottinett und ähnliche Geräte sind weniger geeignet und werden von der BFU nicht empfohlen.
Bedeutung der Schulwegverantwortung für die Verkehrssicherheit
Die BFU verfolgt für Kinder die «Vision Zero»: Das bedeutet, keine schweren oder tödlichen Kinderunfälle mehr. Geregelte Zuständigkeiten für Schulwege tragen wesentlich zur Schulwegsicherheit bei. Dafür braucht es:
Gute Planung durch Behörden
Verantwortungsvolles Handeln der Eltern
Eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen bezüglich Zumutbarkeit des Schulwegs und Rechtsprechung finden Sie hier.Mehr zum Thema Schulweg finden Sie im Ratgeber «Sicherer Schulweg».
=====
ohne Datum: Grundlagen für den Schulweg: Genug Zeit lassen und helle Kleider anziehen:
«Warte, lose, luege»: 6 Tipps für einen sicheren Schulweg -- Sicher auf dem Schulweg: Sechs Tipps für Eltern
https://www.familienleben.ch/kind/schulkind/sicherheit-schulweg-966
1 Lassen Sie Ihr Kind zu Fuss gehen
2 Wählen Sie den sichersten Schulweg, nicht den kürzesten
3 Üben Sie bereits in den Ferien den Schulweg
4 Stellen Sie Fragen: Was machst du auf dem Schulweg, wenn...?
5 Sorgen Sie für helle Kleidung
6 Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig los
=====
Stadt Zürich (ohne Jahr): Empfehlung zu Trottis und Velos auf dem Schulweg:
Schulweg - Hinweise für Eltern: Weg zwischen Wohnort und Schule
https://www.stadt-zuerich.ch/schulen/de/altweg/ueberuns/portrait/Schulweg.html
Für den Schulweg zwischen Wohnort und Schule sind die Eltern verantwortlich.
Die Verkehrsinstruktor/innen der Stadtpolizei Zürich empfehlen, dass Kinder bis Ende der 3. Klasse ohne Fahrgeräte (Fahrrad, Trottinette, Skateboard o.Ä.) in die Schule kommen. Die Eltern entscheiden aber aufgrund des Entwicklungsstandes ihres Kindes selber, ob ihr Kind mit einem Fahrgerät in die Schule kommen darf. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen.
Weg zwischen Schule und Hort
Für den Weg zwischen Schule/Kindergarten und Hort ist das Betreuungspersonal zuständig.
Im Schulkreis Letzi gilt:
Kindergartenkinder und Primarschüler/innen bis Ende der 3. Klasse müssen den Weg zwischen Kindergarten/Schule und Hort zu Fuss zurücklegen. Eltern eines Primarschulkindes ab der 4. Klasse können selber entscheiden, ob ihr Kind den Weg zwischen Schule und Hort zu Fuss oder mit einem Fahrgerät zurücklegen darf.
Schweizer Verwaltungen sind Nazis GEGEN die EIGENEN Kinder:
Eptingen (Kanton Basel-Land im Nazi-Oberbaselbiet) am 19.3.2019: Kinderfeindlicher Schulweg - Unfall von Jugendlicher (13) mit Velo gegen Auto:
Lara (13) verunglückte auf gefährlichem Schulweg in Eptingen BL – jetzt spricht der Vater: «Autofahrer denken, es ist eine Rennstrecke»
https://www.blick.ch/news/vater-des-maedchens-ueber-unfall-auf-schulweg-in-eptingen-bl/7nnptyb
Foto: Gefährlicher Schulweg:Vater der verunfallten Schülerin fordert sichere ÖV-Anbindung
Beat Michel -- Reporter -- Eltern wehren sich seit Jahren gegen den gefährlichen Schulweg ins Tal. Jetzt verunfallte ihre Tochter Lara in einer unübersichtlichen Kurve. Vater Jan M. (57) klagt an.
Jan M.* (57) ist bleich, er wirkt erschöpft. Seine Tochter Lara* (13) verunglückte in Eptingen BL auf dem Weg zur Schule, krachte mit ihrem Velo in ein Auto. «Es geht meiner Tochter schon besser», sagt der Chemiker gestern in der Cafeteria des Kinderspitals Basel zu BLICK. «Meine Tochter hat eine Hirnerschütterung. Ansonsten ist sie unverletzt.»
Der sechsfache Vater führt aus: «Der Arzt hat gesagt, dass sie ohne Helm den Unfall nicht überlebt hätte. Sie ist mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe geknallt. Der Helm zerbrach in zwei Teile. Es hätte also viel schlimmer kommen können.»
Drei seiner Kinder müssen riskanten Schulweg nehmen
Jeden Tag müssen drei seiner Kinder zwei Kilometer selbständig ins Tal fahren – um dann dort mit dem Linienbus zur Schule zufahren. Der Sohn mit dem Mofa, die beiden Zwillinge Lara und Lisa* per Velo. Auch als es gestern früh passierte, sind die drei nicht weit auseinander. Die Geschwister sind Zeugen, als Lara in einer unübersichtlichen Kurve in einen entgegenkommenden schwarzen Citroën knallt.
«Der Sohn fuhr gleich zurück und schlug Alarm. Meine Frau informierte mich darauf. Ich war bereits unterwegs zur Arbeit», sagt Jan M. zu den bangen Momenten. Seine Tochter war nach dem Unfall nicht bei Bewusstsein – und wurde per Rega ins Spital geflogen.
Eltern hatten böse Vorahnung
Mit dem Unfall wurden die bösesten Vorahnungen der Eltern war. Denn das Unglück geschieht auf dem Schulweg, der schon lange höchst umstritten ist. Sowohl die Eltern des verunglückten Mädchens als auch ihre Nachbarn kämpfen seit Jahren für einen sicheren Schulweg. Denn: Die Gemeinde sparte den Schulbus weg, Schüler von drei Gemeinden müssen seitdem im öffentlichen Bus zur Schule. Und: Die Strasse oberhalb von Eptingen wurde von mehreren Gerichten bereits als unzumutbar eingestuft.
Ein anderer Vater wandte sogar noch radikalere Methoden an, damit seine Tochter nicht auf ebendiesem Schulweg verkehren muss: Bauer Erich S.* (63) liess seine Tochter neun Monate lang nicht zur Schule. Er weigerte sich, Tochter Sandra* (14) auf den gefährlichen Weg zu schicken (BLICK berichtete).
Seit Jahren kämpfen die Eltern
Auch Jan M. fordert zusammen mit zwei Nachbarn seit Jahren eine Buslinie auf den Berg. Die Haltestelle läge 20 Meter unterhalb der Unfallstelle. Er weiss: «Der Verkehr auf der Kantonsstrasse ist viel zu gefährlich für Schüler auf dem Velo. Es ist eine schmale Kantonsstrasse, die Autos dürfen 80 fahren.» Viele Kurven seien unübersichtlich. «Wir haben jeden Tag Angst um unsere Kinder!», sagt Jan M. «Autofahrer denken, es ist eine Rennstrecke.»
Immerhin: Aktuell muss die Gemeinde Eptingen ein neues Reglement für den Schulweg ausarbeiten. Der letzte Entwurf wurde vom Kantonsgericht abgeschmettert. Die Gemeinde gehe konsequent über die zumutbaren Distanzen hinaus, hiess es im Urteil. Der Streit zwischen den Behörden und den Familien am Berg ist also lange nicht zu Ende. Und gewinnt durch den tragischen Unfall noch mal neu an Fahrt.
* Namen geändert
Kinderfeindliches Binningen am 8.4.2021: Schulweg soll 40 Minuten lang sein:
Binningen: Neu 40 statt 5 Minuten Schulweg: Eltern wehren sich gegen Zwangsversetzungen
https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/binningen-neu-40-statt-5-minuten-schulweg-eltern-wehren-sich-gegen-zwangsversetzungen-ld.2122187
Benjamin Wieland -- Weil es am Schulstandort Zentrum keinen Platz mehr hat, muss eine Binninger Primarschulklasse ab Somer woanders zur Schule. Doch die Gemeinde hat die Rechnung ohne die Betroffenen gemacht.
[Für diesen Artikel müssen Sie ein Abo haben].
https://www.tagesanzeiger.ch/eine-1-3-kilometer-lange-strecke-ist-fuer-eine-erstklaesslerin-zumutbar-936776201964
Eltern haben gerichtlich geklagt, weil sie den Schulweg ihrer Sechsjährigen zu lang finden. Das Verwaltungsgericht sieht das anders.
ebenda:
Die systematische, kinderfeindliche Entwürdigung von Kindern in der Schweiz:
Wädenswil (Kanton Zürich, Schweiz) am 20.12.2022:
-- 1,3km Schulweg mit 49m Höhendifferenz=1,79km Leistungskilometer
-- Verwaltungsgericht des Kantons Zürich entscheidet: Die Höhendifferenz sei für ein 6 bis 7 Jahre altes Kind "nicht beschwerlich"
-- die tägliche Entwürdigung: Der Schulweg führt an einem Schulhaus vorbei, wo das Mädchen gerne wäre:
1,3 km Schulweg für Erstklässlerin laut Gericht zumutbar
https://www.nau.ch/news/schweiz/13-km-schulweg-fur-erstklasslerin-laut-gericht-zumutbar-66373330
Etienne Sticher -- Region Wädenswil -- Eltern klagten, dass der Schulweg ihrer Tochter mit 1,3 Kilometer zu lange sei. Ein Zürcher Gericht wies die Beschwerde ab, 26 Minuten sind zumutbar.
Eltern klagten, dass der Schulweg mit 1,3 Kilometer zu lange sei. Dadurch bliebe der Erstklässlerin nicht genügend Zeit, um zu essen. Das Verwaltungsgericht in Zürich lehnte die Beschwerde aber ab.1,3 Kilometer lang ist der Schulweg einer Erstklässlerin in Wädenswil ZH. Er hat eine Höhendifferenz von 49 Meter, was 1,79 Leistungskilometer ergebe. Dies rechnen die Eltern des Mädchens in einer Klage vor. Sie wollen, dass ihr Kind in eine andere Schule umgeteilt wird, scheitern damit aber vor dem Verwaltungsgericht Zürich.
Wie die NZZ berichtet, beklagen die Eltern auch, dass dem Mädchen wegen des Schulwegs zu wenig Zeit fürs Mittagessen bleibe. Ausserdem habe es in der Klasse fast ausschliesslich Kinder mit Migrationshintergrund, die Klasse sei nicht ausgeglichen.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weist die Beschwerde ab. Geht das Kind mit einer altersüblichen Geschwindigkeit von 3 Stundenkilometern, so ist der Schulweg 26 Minuten lang. Die Höhendifferenz sei nicht beschwerlich, gefährliche Stellen gebe es keine. Die Strecke ist also zumutbar, zumal das Mädchen sie mit zwei anderen Kindern absolvieren könnte.
Zudem blieben dem Mädchen mindestens 48 Minuten, um im gewohnten Umfeld zu essen. Das Kind wird nicht «in eine Hortverpflegung gedrängt», wie dies die Eltern beklagt hatten.
Das Gericht hält zwar fest, dass es in der Klasse mehr fremdsprachige Kinder habe als in den beiden anderen. Die Abweichung sei aber zulässig. Zudem müsste die Schulleitung bei der Einteilung auch auf das Verhältnis zwischen Knaben und Mädchen achten.
Schulpräsident Pierre Rappazzo zeigt sich gegenüber Tamedia erfreut über den Entscheid. Hätten die Eltern Recht bekommen, würde die Klasseneinteilung noch schwieriger werden. Er könne aber die Eltern auch verstehen. Denn das Mädchen müsse an einem Schulhaus vorbei gehen, um beim nächsten in eine vermeintlich schlechtere Klasse zu gehen.
Schweizer Verwaltungen sind Nazis GEGEN die EIGENEN Kinder.
Kinderfeindliches Zürich am 24.12.2022: Kindergartenkind auf dem Schulweg am Escher-Wyss-Platz überfahren - tot - wieso haben die Eltern nichts organisiert?
Eltern gegen Behörden: Wann ist ein Schulweg zumutbar?
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/todesfall-am-escher-wyss-behoerden-ignorieren-schweizweit-eltern-warnungen/wh0x021
Tobias Marti -- Redaktor SonntagsBlick -- In Zürich kam ein Kindergärtler auf dem Schulweg ums Leben. Eltern warnten schon lange vor der Kreuzung. Landesweit ignorieren Behörden oftmals solche Warnungen.
Das Unglück löst im ganzen Land Trauer und Entsetzen aus. In Zürich ist am Mittwochmorgen zur Pendlerzeit ein fünfjähriger Junge bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Er befand sich auf dem Schulweg zum Kindergarten. Ein Passant fand den Knaben am Escher-Wyss-Platz, die Rettungskräfte konnten nur noch seinen Tod feststellen.
Vieles deutet derzeit auf Fahrerflucht mit Todesfolge hin. Die Staatsanwaltschaft überprüft einen Lastwagenfahrer und zwei Autolenker, ob sie in den Unfall verwickelt sind.
Besagte Kreuzung in Zürich-West, dem ehemaligen Industriequartier mit den breiten Ausfallstrassen, gilt laut städtischer Einschätzung nicht als riskant. Es gab dort laut zuständiger Dienstabteilung in den letzten fünf Jahren keinen Unfall.
Die Politik handelte nicht
Anders sehen dies Eltern und Anwohner. Für sie sorgte die Verkehrssicherheit an der Stelle seit Jahren für Unbehagen. Auch die Eltern des verstorbenen Jungen hatten sich gemeinsam mit anderen an die Stadt gewandt, weil sie die Strassenquerung als gefährlich empfanden. Auch der Quartierverein kam nach einer Begehung vor Ort zu diesem Schluss. Für viele Anwohner ist darum unverständlich, warum die Politik tatenlos blieb.
Welcher Schulweg kann einem Kind zugemutet werden? Diese Frage bewegt jeweils zu Schulbeginn das ganze Land. Der Konflikt ist schnell umrissen: Eltern wollen schnelle unbürokratische Lösungen gegen mögliche Gefahren, Behörden pochen auf ihre Normen und fürchten höhere Kosten.
Rund 1900 heikle Stellen kamen allein dieses Jahr zusammen, als das Magazin «Beobachter» die Bevölkerung nach gefährlichen Schulwegen fragte, um diese in einer Onlinekarte einzutragen. Überhöhte Geschwindigkeit, fehlende Sicht und schlicht zu viel Verkehr stehen beim Sorgenbarometer an oberster Stelle. Viele Eltern empfinden ein Gefühl von Ohnmacht.
Es kommt auf das Alter an
Anwalt Sandor Horvath kennt derlei Konflikte zwischen Eltern und Behörden. Jeder Schulweg müsse im Einzelfall individuell beurteilt werden, vor allem das Alter der Kinder sei ein entscheidender Faktor.
«Wenn die Eltern das Gefühl haben, der Schulweg sei unzumutbar, weil dieser entweder zu lang oder zu gefährlich ist, können sie beim Schulträger ein Gesuch stellen und Massnahmen beantragen», sagt Horvath. In vielen Fällen werde das Gesuch von der ersten Instanz aber abgewiesen. Oftmals geschieht dies laut dem Anwalt nach dem Motto: «Wehret den Anfängen» oder aus Unwissenheit.
Für die Eltern sei dann der Rechtsweg oftmals unausweichlich. Dieser kann je nach Kanton vom Bezirksrat oder Regierungsrat über das Verwaltungsgericht bis zum Bundesgericht führen. «Pro Instanz dürften Kosten von rund 5000 Franken anfallen», sagt Horvath.
Solche Prozesse dauern oftmals lange, ein positives Urteil nützt den Betroffenen selbst manchmal wenig, weil die eigenen Kinder mittlerweile aus dem Schulalter herausgewachsen sind. Dennoch lohne sich das Engagement langfristig, ist der Anwalt überzeugt. «Je mehr Leute sich wehren, desto eher müssen die Schulträger sichere und zumutbare Schulwege gewährleisten.» Und: Zumutbare Schulwege seien auch für die Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor.
Weniger Todesfälle
Zwar sind Schulwege in der Schweiz sicherer geworden, die Zahl der schwer verletzten und getöteten Kinder sank in den vergangenen drei Jahrzehnten konstant. Dennoch verunfallten laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (Bfu) 2021 rund 400 Kinder auf dem Schulweg. Rund jedes sechste Kind erlitt dabei schwere Verletzungen. Woran dies liegt – ob am wachsenden Verkehr, an grösseren Fahrzeugen oder abgelenkten Kindern – ist Experten zufolge unklar.
Manche Eltern hoffen nun auf Tempo 30. Bis zu 40 Prozent weniger Unfälle passieren in solchen Zonen. Der Bundesrat entschied diesen Sommer, dass Tempo 30 auf Nebenstrassen und in Siedlungen viel einfacher eingeführt werden kann als bisher. Am Ende entscheiden aber die Gemeinden – für Eltern nicht zwingend eine gute Nachricht.
Maur (Kanton Zürich) am 17.6.2024: Lotsendienst für Schulkinder ist ehrenamtlich - die Schule will nichts zahlen!
Gefährlicher Schulweg: Eltern legen Aufsichtsbeschwerde ein
https://uster24.ch/articles/255337-gefaehrlicher-schulweg-eltern-legen-aufsichtsbeschwerde-ein
Die Diskussion um den Schulweg in Maur geht in die nächste Runde. Nun haben die besorgten Eltern beim Bezirksrat Uster Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde eingereicht. Sie werfen der Schulpflege gravierende Unterlassungssünden vor.
Das Anliegen der Maurmer Eltern ist simpel und nachvollziehbar: Sie wollen, dass ihre Kinder gefahrlos zur Schule (bzw. in den Kindergarten) gelangen – zu Fuss. Deshalb unterhalten die Maurmer Mütter und Väter seit Jahrzehnten, auf eigene Initiative und Kosten, einen Lotsenservice (wir berichteten).
Schulpflege setzt auf Lotsendienst
Die Schulpflege beurteilt die Lage differenziert. Zwar stellte sie an ihrer Sitzung vom 4. Juni 2024 fest, «dass die Überquerung der Kreuzung Fällanden- / Rellikon- / Zürich- / Mühlestrasse für Kindergartenkinder ohne Begleitung nicht zumutbar ist.» Gleichzeitig verweist sie aber auf den erwähnten Lotsendienst: «Dieses Angebot ist für alle offen, die sich organisatorisch am Dienst beteiligen und stellt ein exemplarisches Beispiel dar, wie Eltern ihre gesetzliche Verantwortung für den Schulweg wahrnehmen können.»
Keine Steuergelder für die Schulkinder
Dieses hervorragend funktionierende Angebot wolle die Schule explizit nicht mit Steuergeldern konkurrieren und empfiehlt anderen Kindern ausdrücklich die Verwendung der anderen Fussgängerstreifen.
Bezirksrat legt sich fest
Diese Feststellung wiederum stösst gewissen Eltern sauer auf. Sie wollen sich nicht damit abfinden, dass die Schule (bzw. die Gemeinde) die Verantwortung über den Schulweg «auslagert».
Dabei stützen sich die Eltern unter anderem auf eine Einschätzung des Bezirksrats Uster, der bezüglich der Verkehrssituation in Maur zu folgendem Fazit kam: «Es wird festgestellt, dass der Schulweg beim Strassenübergang an der Kreuzung Fällanden- / Zürich- / Mühlestrasse für die Kindergartenkinder unzumutbar ist. Die Rekursgegnerin (Schule bzw. Gemeinde, Anm. d. Red.) wird verpflichtet, umgehend geeignete Massnahmen zu dessen Zusammenarbeit zu treffen.»
Weil die Gemeinde aber weiterhin keinen Handlungsbedarf erkennt, haben die Eltern nun bei ebendiesem Bezirksrat in Uster eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.
Eklatantes Versäumnis der Schulpflege?
Quintessenz des Vorstosses im Wortlaut: «In der Summe ergibt sich damit, dass die Schulpflege Maur dem rechtskräftigen Beschluss des Bezirksrats nicht nachgekommen ist und weiterhin meint, sich der ihr obliegende Handlungspflicht entledigen zu können, in dem Dritte (Eltern und Kinder, kantonales Tiefbauamt, Lotsendienst der Eltern) zum Handeln aufgefordert werden. Damit verkennt die Schulpflege erneut und in eklatanter Weise die Rechtslage, weshalb ein aufsichtsrechtliches Einschreiten angezeigt ist.»
Thomas Renggli
Schulweg in Zürich am 18.8.2026: Fussschmerzen bei Bub mit Fuss-Fehlstellung machen 600m Schulweg nicht möglich: Schülertransport oder Rollstuhl wird von den Eltern abgelehnt:
Zürich: Wegen Fussschmerzen: Eltern wegen 600-Meter-Weg vor Gericht
https://www.20min.ch/story/schulstreit-eskaliert-eltern-boykottieren-600-meter-schulweg-wegen-fussschmerzen-103619212
Céline Trachsel -- In Zürich haben Eltern ihren Sohn aus dem Unterricht genommen, weil sie einen sieben Minuten langen Schulweg für unzumutbar halten. Der Junge leidet angeblich an Fussschmerzen, weshalb er die 600 Meter nicht zu Fuss zurücklegen könne.
In Zürich haben Eltern ihren zehnjährigen Sohn aus dem Unterricht genommen, weil sie den 600 Meter langen Schulweg als unzumutbar erachten.
Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der Familie ab und erstattete Meldung bei der Kesb.
Die Schule bot Schülertransport oder einen Rollstuhl an – die Eltern lehnten beides ab.
In Zürich blieb ein Zehnjähriger wegen angeblicher Fussschmerzen dem Unterricht fern. Vorausgegangen ist ein Streit mit den Behörden: Weil der Junge nicht in das Schulhaus eingeteilt wurde, das direkt vor ihrer Wohnung liegt, sondern in eines, das 600 Meter und 7 Minuten zu Fuss entfernt liegt.
Die Eltern gelangten wegen der Schulhauszuteilung an den Bezirksrat und schliesslich ans Verwaltungsgericht, wie die «NZZ» schreibt. Dieses wies die Beschwerde jedoch ab. Mehr noch: Es wurde Meldung bei der Kesb erstattet.
Auch Klasseneinteilung ein Problem
Nach Angaben der Behörden hat der Schulweg des Drittklässlers keine gefährlichen Stellen. Doch die Eltern finden, die weiter entfernte Schule sei unzumutbar. Es geht auch um die Klasse: Diese sei kleiner.
Die Schulkreisbehörde begründete jedoch, man habe den Buben sehr bewusst dem anderen Schulhaus zugeteilt – eben gerade wegen den stabilen Klassen. Laut NZZ habe die von den Eltern präferierte Klasse kürzlich einen Zuwachs von sechs neuen Schülerinnen und Schülern verzeichnet, deren Integration sich als «sehr schwer» erwiesen habe.
Die Eltern finden zudem einen körperlichen Grund, weshalb ihr Sohn nicht ins weiter entfernte Schulhaus gehen kann: Er leide an Fussschmerzen, wenn er weiter als 200 Meter laufen müsse. Sie liefern einen MRI-Befund eines Facharztes für Neurochirurgie und Wirbelsäulenchirurgie bei. Dieser soll belegen, dass der Sohn beim Sprunggelenk «nicht näher bezeichnete Störungen des Ganges und der Mobilität» habe. Bis zum Ende des Jahres sei der Bub «arbeitsunfähig».
Schule bot Transport oder Rollstuhl an
Die Schule fordert die Eltern auf, mit dem schulärztlichen Dienst in Kontakt zu treten. Sie bietet einen Schülertransport oder einen Rollstuhl an. Das lehnen die Eltern jedoch ab. Der Bub fehlt seither in der Schule.
Laut Verwaltungsgerichtsurteil sei es «äusserst fraglich», ob die eingereichten ärztlichen Berichte eine «massgebliche Einschränkung» der Gehfähigkeit des Knaben belegen. Die angeborene Fehlstellung der Füsse habe dem Zehnjährigen bisher keine Probleme bereitet. Weil die Eltern zudem unterstützende Massnahmen für den Schulweg ablehnen, spricht das Gericht von einer «nicht nachvollziehbaren Verweigerungshaltung».
Wie die NZZ schreibt, ist das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Eltern könnten es noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Teilen:
Twitter X
^