Hartes
Wasser ist erlaubt - keine Entschädigung von der
Gemeinde wegen Kalkablagerungen -- Eigentümer darf nur
auf einem Balkon rauchen, wenn er zwei hat -- 4R:
Mieter zum Streichen einer Wohnung zwingen geht nicht
-- 4R: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr -- 4R:
Fällige Wohnung renovieren geht Halbe-Halbe --
Schweiz: Haustiere, die nicht stören, sind erlaubt --
Grüne in 4R-Berlin haben eine Idee: der
"Vermieterführerschein" -- Baugeschäft in Südtirol
(Italien): Der Boss wird nun auch Vermieter --
St.Moritz (Schweiz): Miete steigt mit Lohn --
Adelboden hat komische Vermieter, die Mängel Mängel
sein lassen -- Einzug und neue Sachen -- Schweiz:
Haustiere, Untermiete etc. -- Schweiz: Raucher
verpesten die Luft für Nichtraucher im Wohnblock --
Bozen (It) 25.7.2025: Ferienwohnungsvermietung lohnt
sich nicht immer bei zu hohem Aufwand -- 19.9.2025:
Kriminelle Zürcher Vermieter zocken reiche Expats ab
-- 9.10.2025: Untermiete in der Schweiz --
Ein Bürger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm seine
Gemeinde Trinkwasser in einem bestimmten Härtegrad
liefert. Diesen Versuch hatte ein Grundstücksbesitzer
unternommen, dem ein Härtegrad von 24,4 nicht zusagte.
Doch das ist nach Information des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS durchaus noch im Bereich des Zumutbaren.
Der Fall: Ein Grundstücksbesitzer ärgerte sich schon
lange über das Wasser, das bei ihm zu Hause aus der
Leitung kam. Es war mit einem Härtegrad von 24,4 so
hart, dass er um eine Schädigung seiner Rohrleitungen
fürchtete. Er sei außerdem gezwungen, seine
Haushaltsgeräte ständig zu entkalken. Das koste Zeit
und Geld. Der Gemeinderat lehnte die Beimischung
weicheren Wassers ab, ähnlich hatte das auch die
Mehrheit bei einem Bürgerentscheid gesehen. Trotzdem
beharrte der Bürger auf seinen Vorstellungen und
wollte die Stadt nun auf gerichtlichem Wege dazu
zwingen.
Das Urteil: Das Verwaltungsgericht gab dem Kläger
einen Korb. Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde
gewähre einen Anspruch auf Trinkwasser, das den
geltenden Rechtsvorschriften und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entspreche. Mehr aber
nicht. Der vorhandene Härtegrad widerspreche dem
nicht. Ein gewisser Mehraufwand wegen des härteren
Wassers sei den Bürgern zuzumuten. Der Kläger habe ja
immer noch die Möglichkeit, auf politischem Wege für
seine Ziele zu kämpfen.
(Verwaltungsgericht Freiburg, Aktenzeichen 1 K
2092/11)
Gehören
zu einer Eigentumswohnung zwei Balkone, ist es dem
Eigentümer zumutbar, nur auf einem der beiden zu
rauchen. Dies entschied nach einer D.A.S. Mitteilung
das Landgericht Frankfurt a.M. Ein Nachbar hatte
erfolgreich auf Unterlassung geklagt, weil der Rauch
von einem der Balkone in sein Schlafzimmer zog.
Das Rauchen in den eigenen vier
Wänden gilt bei den Gerichten als ein Ausdruck des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Vermieter
können es nur mit einer individuellen Vereinbarung
unterbinden. Nachbarn allerdings haben auch Rechte
– und können ggf. gegen störende Immissionen
einschreiten.
Der Fall:
Ein Wohnungseigentümer fühlte
sich durch Zigarettenrauch gestört, der durch sein
Schlafzimmerfenster eindrang. Der Übeltäter war
schnell ermittelt: Sein Nachbar, der auf dem
Balkon seiner Wohnung rauchte. Der Nichtraucher
verlangte nun vom Raucher, seinen Tabakgenuss doch
auf den anderen Balkon von dessen Wohnung zu
beschränken – denn immerhin hätte er zwei Balkone
und der Rauch vom anderen würde nicht stören. Der
rauchende Nachbar blieb jedoch unnachgiebig: Um
auf dem Zweitbalkon zu rauchen, müsse er erst
durch das Gästezimmer. Dies sei ihm nicht
zuzumuten. Es kam zum Prozess.
Das Urteil:
Das Landgericht Frankfurt a.M.
entschied nach Mitteilung der D.A.S.
Rechtsschutzversicherung, dass der
Nichtraucher-Nachbar einen Unterlassungsanspruch
habe. Dessen Wohnungseigentum werde durch den
ständigen Zigarettenrauch von nebenan
beeinträchtigt, er könne eine Unterlassung dieser
Störung fordern. Dem Raucher wiederum sei es
zuzumuten, zum Rauchen durch sein Gästezimmer den
Zweitbalkon zu betreten. Er habe über die
Einteilung seiner Zimmer selbst entschieden,
daraus dürften den anderen Wohnungseigentümern im
Haus keine Nachteile entstehen. Sei das
Gästezimmer von Gästen bewohnt, müsse der
Wohnungsinhaber eben nachts bei offenem Fenster
rauchen oder vor die Tür gehen.
Landgericht Frankfurt a.M.,
Hinweisbeschluss vom 28.01.2014, Az. 2-09 S
71/13
Quelle: D.A.S.
Rechtsschutzversicherung>
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Celle (Deutschland) 22.8.2018:
Vermieter darf Mieter nicht zum Streichen einer
Wohnung verpflichten Wegweisendes Urteil: Bundesgerichtshof stärkt
Rechte von Mietern
https://deutsch.rt.com/inland/74902-wegweisendes-urteil-bundesgerichtshof-starkt-mieter/
<Um
Schönheitsreparaturen gibt es beim Auszug oft
Streit. Was im Mietvertrag steht, muss nicht
rechtens sein. Ein Urteil schafft etwas mehr
Klarheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die
Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen.
Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshof
entschieden am Mittwoch in Karlsruhe, dass Mieter
eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann
nicht beim Auszug streichen müssen, wenn sie das
dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben.
Eine solche Abmachung habe keinen Einfluss auf die
Verpflichtungen von Mieter und Vermieter aus dem
Mietvertrag (Az. VIII ZR 277/16).
Nach einem Grundsatzurteil von 2015 darf der
Vermieter den Mieter nicht ohne Ausgleich zu
Schönheitsreparaturen verpflichten, wenn dieser
eine unrenovierte Wohnung bezogen hat. Sonst
müsste er die Räume womöglich schöner
hinterlassen, als er sie vorgefunden hat.
Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind
unwirksam. Mit dem neuen Urteil in einem Streit
aus Celle (Niedersachsen) wird deutlich, dass
daran auch eine Absprache mit dem Vormieter nichts
ändert.
Der Mieter in dem Fall hatte seine Wohnung beim
Auszug selbst gestrichen. Das Ergebnis entsprach
nicht der Zufriedenheit der
Wohnungsbaugenossenschaft. Diese engagierte einen
Maler und setze die Kosten von 800 Euro dem Mieter
in Rechnung. Dieser weigerte sich zu zahlen, weil
er die Wohnung unrenoviert übernommen hatte.
Der Streit beschäftigte die Gerichte bis in die
letzte Instanz, weil es neben dem Mietvertrag eine
Abmachung mit der Vormieterin gab. Ihr hatte der
Mann unter anderem den Teppichboden abgekauft und
in diesem Zusammenhang zugesagt, die
Renovierungsarbeiten zu übernehmen.
Eine Vereinbarung zwischen Mieter und
Vormieter bleibt in ihrer Wirkung auf die beiden
Beteiligten beschränkt
Das Berufungsgericht in Lüneburg hatte deshalb
geurteilt, dass der Mieter so zu behandeln sei,
als habe ihm der Vermieter die Wohnung renoviert
übergeben. Der Mann hätte also den Maler bezahlen
müssen. Das sieht der BGH anders. Eine
Vereinbarung zwischen Mieter und Vormieter bleibe
in ihrer Wirkung auf die beiden Beteiligten
beschränkt. Die Vorsitzende Richterin Karin Milger
merkte allerdings an, dass die Sache
möglicherweise anders aussehe, wenn der Vermieter
bei der Abmachung mit im Boot ist. Das war hier
aber nicht der Fall.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte die
Entscheidung. Damit müsse der Mieter in Zukunft
einzig in seinen Vertrag schauen, sagte Justiziar
Stefan Bentrop auf Anfrage. Der Präsident des
Eigentümerverbandes Haus & Grund, Kai
Warnecke, sprach dagegen von einem "Urteil, das
niemandem weiterhilft". Absprachen zwischen altem
und neuem Mieter seien für beide eine wunderbare
Lösung gewesen. Künftig könne man Vermietern nicht
mehr raten, sich auf so etwas einzulassen.
(dpa/rt deutsch)>
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Merkel-Deutschland 5.11.2018:
Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/keine-mietkuerzung-bei-schimmelgefahr-a2730243.html
<Allein das Risiko von Schimmelbildung in
älteren und nicht gedämmten Gebäuden berechtigt
nicht dazu, die Miete zu kürzen.
Allein die Gefahr von Schimmelbildung in einer
Wohnung führt noch nicht dazu, dass ein Mieter
weniger zahlen muss. Wärmebrücken an Außenwänden
und das damit verbundene Schimmelrisiko seien
nicht als Sachmangel anzusehen, entschied der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch.
Voraussetzung ist demnach lediglich, dass die zum
Zeitpunkt des Baus bestehenden Vorschriften
eingehalten wurden. (Az. VIII ZR 271/17 und VIII
ZR 67/18)
Zwei Mieter aus dem schleswig-holsteinischen
Glinde bei Hamburg hatten auf eine Mietminderung
geklagt, weil die Wohnungen aus ihrer Sicht Mängel
aufwiesen. Sie verlangten zudem einen
Kostenvorschuss, um diese zu beheben. Vor dem
Landgericht Lübeck hatten ihre Klagen Erfolg. Das
Gericht sah Gründe für eine Mietminderung und
bestätigte in einem Fall auch die Verurteilung des
Vermieters zur Zahlung von 12.000 Euro unter
anderem für eine Innendämmung.
Der Bundesgerichtshof hob die Urteile weitgehend
auf. Ansprüche auf Mietminderung oder einen
Kostenvorschuss aufgrund einer Schimmelpilzgefahr
stünden den Klägern nicht zu, entschied der
zuständige Zivilsenat. Die Wohnungen aus den
Jahren 1968 und 1971 entsprächen dem damals
geltenden Maßstäben. Es habe keine Verpflichtung
bestanden, die Häuser mit Wärmedämmung
auszustatten. Wärmebrücken seien deshalb in
Gebäuden aus dieser Zeit üblich. Es liege also in
den Wohnungen der Kläger kein Sachmangel vor.
(afp)>
<Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch
auf seiner offiziellen Webseite seine
Entscheidung zu sogenannten
Schönheitsreparaturen bei unrenoviert
übergebenen Mietwohnungen publik gemacht.
Langjährige Mieter
können demnach den
Eigentümer zum Renovieren verpflichten.
Voraussetzung sei, dass eine „wesentliche
Verschlechterung des Dekorationszustandes“ seit
Einzug eingetreten sei.
Der Mieter soll aber „nach Treu und Glauben“ einen
Teil der Kosten übernehmen, in der Regel die
Hälfte. Denn durch die Renovierung würden auch
Gebrauchsspuren aus der Mietzeit
beseitigt, weshalb der Mieter eine bessere Wohnung
als zu Mietbeginn bekomme, so die Richter.
Reaktionen auf die Kompromiss-Lösung
Das Urteil stieß bei vielen Eigentümer- und bei
Mieterverbänden auf harsche Kritik. Aus der
Sicht des Deutschen Mieterbunds ist die
Gerichtsentscheidung unverständlich. Keine
Anforderungen dürften für den Vermieter gelten,
wenn „die Abwälzung seiner Pflicht zur
Instandhaltung der Wohnung auf den Mieter
gescheitert“ sei. Darüber hinaus werde das
Urteil zu weiterem Streit über die
Kostenaufteilung führen.
Laut dem Berliner Mieterverein ist die
Entscheidung „nicht nachvollziehbar, ungerecht
und lebensfremd“. Am Ende werde der Mieter
„doch den unrenovierten Zustand bei Einzug durch
Eigeninitiative beseitigen, da ihn dies
billiger“ komme.
Auch der Eigentümerverband Haus & Grund
Deutschland befürchtet „große Probleme bei der
praktischen Umsetzung“ und „wachsendes
Misstrauen zwischen Mietern und Vermietern“,
die sich während des Mietverhältnisses nun immer
im Einzelfall verständigen müssten.
Allein der Spitzenverband der
Wohnungswirtschaft GdW teilte mit, die
Entscheidung sei „ein ausgewogener Kompromiss“.
Der Mieter erhalte „mehr als vertraglich
geschuldet“.
Seit einem BGH-Urteil von 2015 dürfen Mieter nicht
auf eigene Kosten zu Schönheitsreparaturen wie
Streichen oder Tapezieren verpflichtet werden,
wenn die Wohnung unrenoviert bezogen wurde.
Entsprechende Klauseln im Mietvertrag konnten
seither ignoriert werden. Bisher war jedoch
ungeklärt, ob in solchen Fällen stattdessen der
Vermieter
einspringen muss.
Alina Murano von Emilia
Rechtsschutz beantwortet auf Social-Media Fragen
aus der Community. - zVg
Hamster, Fische und eingesperrte Hauskatzen sind
immer erlaubt.
Der Artikel:
Der Vermieter verbietet das Büsi, obwohl
Haustiere gemäss Mietvertrag erlaubt sind. Was
jetzt wirklich gilt, erklärt Rechtsanwältin Alina
Murano.
Dein Mietvertrag erlaubt
Haustiere ausdrücklich.
Der Vermieter entscheidet jedoch
nachträglich, dass Haustiere nicht erlaubt sind.
Wer hat den nun recht? Die
Rechtsanwältin Alina Murano klärt auf.
Du bist frisch in eine neue Wohnung gezogen und
bringst deine zwei Katzen mit. Kurz nach dem Einzug
teilt dir der Vermieter mit: Haustiere sind in der
Wohnung nicht erlaubt. Verwirrt schaust du im
Mietvertrag nach – dort steht klipp und klar, dass
Haustiere erlaubt sind. Was gilt nun?
Was tun, wenn nichts im Mietvertrag steht?
In vielen Fällen ist das Thema Haustiere im
Mietvertrag nicht explizit geregelt. Falls der
Mietvertrag keine Regelung dazu enthält, gelten
grundsätzlich alle Haustiere als erlaubt. Ausnahmen
bilden Haustiere, die andere Mieter erheblich
stören könnten, wie beispielsweise ein
lauter Papagei. In solchen Fällen kann der Vermieter
berechtigt sein, Haustiere zu verbieten.
Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters?
Häufig findet sich im Mietvertrag jedoch die
Klausel, dass Haustiere nur mit Zustimmung des
Vermieters erlaubt sind. Wichtig zu wissen:
Kleintiere wie Hamster, Fische oder auch
nicht-freilaufende Katzen sind von dieser
Regelung in der Regel ausgenommen. Das
bedeutet, dass du solche Tiere auch ohne Zustimmung
des Vermieters halten darfst.
Freigängerkatzen: Hier ist Zustimmung
erforderlich
Bei Katzen muss zwischen Wohnungskatzen und
Freigängern unterschieden werden. Katzen, die nur in
der Wohnung gehalten werden, gelten in der Regel
ebenfalls als Kleintiere und können ohne besondere
Erlaubnis gehalten werden. Anders sieht es jedoch
aus, wenn deine Katzen Freigänger sind.
Was gilt, wenn Haustiere im Mietvertrag erlaubt
sind?
Im beschriebenen Fall hast du einen klaren Vorteil:
Dein Mietvertrag erlaubt Haustiere ausdrücklich.
Sollte der Vermieter nachträglich seine Meinung
ändern und dir mitteilen, dass Katzen doch nicht
erlaubt sind, gilt das, was im Mietvertrag
steht. Die Vereinbarungen im
Vertrag haben Vorrang, und der Vermieter kann
dies nicht einfach einseitig ändern.
***
Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia
Rechtsschutz.
Kanton Aargau (Schweiz) am
28.9.2024: Deutsche Frau (22) macht Ero-Business
mit Baby (1) nebendran - die schweizer Nachbarn
ERFINDEN 1000 Sachen gegen sie und
Hausverwaltung droht mit Kündigung: Aargauer Vermieter droht
Erotikmodel (22) mit Kündigung: Wegen
angeblicher Pornodrehs – «Nachbarn haben mich
angeschwärzt»
https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/aargau/wegen-angeblicher-pornodrehs-nachbarn-haben-mich-angeschwaerzt-aargauer-vermieter-droht-erotikmodel-22-mit-kuendigung-id20177471.html
Janine Enderli - Redaktorin
News - Aufgrund angeblicher
Pornodrehs droht der Vermieter einem jungen
Erotikstar mit der Kündigung. Das Model will
jedoch nicht aufgeben – und gibt sich
selbstbewusst.
Die Aargauerin Tamy (22) hat einen ungewöhnlichen
Beruf. Sie arbeitet in der Erotikbranche und
verdient mit Videos, Fotos und Softpornos den
Lebensunterhalt für sich und ihre kleine Tochter
(1). Unter dem Namen Tamy Tation betreibt die
gebürtige Deutsche eine eigene Homepage, auf der
sie Live-Webcam-Shows anbietet und sich mit ihren
Kunden unterhält.
«Mein Job ist meine grösste Leidenschaft»,
beschreibt die junge Frau ihr Metier
selbstbewusst. «Ich kann ich selbst sein und mich
richtig ausleben.» Der Beruf der jungen Mutter
gefällt jedoch nicht jedem, wie sie im Gespräch
mit Blick offenbart. Im Netz schlägt der jungen
Mutter viel Unverständnis und heftige Kritik
entgegen. «Ich höre viel, dass mich meine
Tätigkeit in der Erotikbranche zu einer schlechten
Mutter mache. Da frage ich mich echt, was in der
Gesellschaft los ist.» Bisher habe sich die Kritik
jedoch vor allem im virtuellen Raum ereignet. Bis
jetzt.
«Meine Nachbarn haben mich angeschwärzt»
Den Nachbarn von Tamy scheint ihre Tätigkeit sauer
aufzustossen. «Ich vermute, dass sie mich bei
meiner Hausverwaltung angeschwärzt haben.» Der
Vorwurf der Nachbarn: Die Erotik-Influencerin
drehe vor dem Fenster und im Garten Pornos.
In einem Schreiben der Verwaltung, das Blick
vorliegt, heisst es: «Wir wurden darüber
informiert, dass Filme/Bilder mit pornografischem
Inhalt in ihrer Wohnung produziert werden.»
Mehrere Mieter der Liegenschaft hätten sich
diesbezüglich bei der Hausverwaltung gemeldet. Die
Vorwürfe weist Tamy entschieden zurück: «Da stimmt
rein gar nichts. Ich bin ja fast nie zu Hause.»
Wenn sie zu Hause drehe, dann im Badezimmer oder
im abgedunkelten Schlafzimmer, dies sei aber sehr
selten der Fall. Angst vor Kündigung
Im Juli erreichte die 22-Jährige ein zweiter Brief
der Hausverwaltung. Diesmal war das Schreiben
eingeschrieben. Neben den Porno-Vorwürfen wurden
weitere Anschuldigungen gegen Tamy erhoben. Diese
umfassten das angebliche Konsumieren von Cannabis
auf der Terrasse, das Fliegen einer Drohne über
der Liegenschaft sowie Lärmbelästigungen. «Falls
keine Besserung eintritt, sehen wir uns gezwungen,
rechtliche Schritte einzuleiten und die fristlose
Kündigung einzuleiten», steht am Ende des
Schreibens. Eine belastende Situation für die
junge Mutter. «Ich habe jeden Tag Angst, die
fristlose Kündigung zu erhalten.» Ihr gefällt es
in ihrer jetzigen Wohnung und sie möchte einfach
ein friedliches Leben neben ihren Nachbarn
verbringen.
Trotz des starken Gegenwindes bleibt Tamy
standhaft: «Mein Ziel ist es, andere Mädels dazu
zu ermutigen, sie selbst zu sein. Auch Mütter
sollen frei leben können und ihren Job frei von
Vorurteilen wählen können. «Unser Beruf ist
schliesslich ein ganz normaler Beruf – wie jeder
andere auch.»
Die Verwaltung teilt auf Blick-Anfrage mit, dass
man «keine Auskünfte über die von uns betreuten
Liegenschaften und deren Bewohner» erteile.
Jerome Wnuk
- Die Berliner
Grünen haben auf ihrem Parteitag am Samstag
die Einführung eines „Vermieterführerscheins“
gefordert. Dieser soll Vermieter nur dann
ausgestellt werden, wenn sie bestimmten
staatlichen Verpflichtungen zur Vermietung
zustimmen. Tun sie dies nicht, dann „muss
dieser Vermieter eben vom Markt“, so
Landesparteichef Ghirmai.
Die
Grünen wollen die Wohnungssituation in der
Hauptstadt verbessern - mithilfe neuer
Regulierungen.
Die Grünen in Berlin haben auf ihrem
Landesparteitag am Samstag die Forderung nach
einem „Vermieterführerschein“ aufgestellt.
Vermieter mit mehr als 100 Wohnungen sollen
demnach eine „Lizenz zum Vermieten“ innehalten
müssen, damit sie ihre Wohnungen in der Hauptstadt
vermieten dürfen. Solch einen
Vermieterführerschein würden die Vermieter nur
dann ausgestellt bekommen, wenn sie mehrere
wesentliche Daten, etwa die Höhe ihrer Mieten,
transparent einsehbar machen würden und sich
zusätzlich dazu verpflichten würden, Wohnraum
sozial verantwortlich zu verwenden.
Das bedeutet, dass ein Teil der Wohnungen an
Mieter mit niedrigen und mittleren Einkommen
vermietet werden müsste. „Falls Auflagen vom
Vermieter über eine Dauer nicht erfüllt werden,
muss dieser Vermieter eben vom Markt. Dann ist
Ende Gelände“, so der Landesparteichef der Grünen,
Philmon Ghirmai.
Mit diesen Regulierungen glauben die Grünen die
Wohnungsnot in der Hauptstadt zu bekämpfen und
mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen – eines der
wesentlichsten Probleme der Hauptstadt, die 2026
ihr Abgeordnetenhaus wählen wird. Das Thema Mieten
und Wohnen wird dabei offenbar ein wichtiges
Kernthema der Wahl werden – auch schon für die
nach dem Aus der Ampel-Koalition anstehende
Bundestagswahl im Frühjahr 2025. Der
Vermieterführerschein soll dabei gemeinsam mit
weiteren Forderungen Hauptbestandteil des
Wahlprogramms der Grünen sein.
„Wohnungswirtschaftsgesetz“ nennen die Grünen ihre
Gesetzesvorhaben.
Kritik von Grüner
Jugend und der FDP
50 Prozent der Wohnungen in Berlin sollen aus
Sicht der Grünen zukünftig bezahlbarer Wohnraum
sein und daher etwa in der Hand von landeseigenen
Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder
sozialen Trägern sein. Hochhäuser wolle man aber
nicht bauen, hieß es am Samstag klar von der
Berliner Grünen-Spitze. Es sei zu teuer, mehr
Hochhäuser zu bauen, so Ghirmai, zu den Plänen,
die der Regierende Bürgermeister der CDU, Kai
Wegner, zuletzt mehrfach formuliert hatte.
Insgesamt warf man dem Berliner Senat aus CDU und
SPD in der Wohnungspolitik Versagen in jeder
Hinsicht vor.
Kritik an den grünen Vorhaben kommt unter anderem
aus der eigenen Parteijugend. Die Sprecherin der
Grünen Jugend, Marie Graser, verlangte noch viel
radikalere Änderungen in der grünen
Wohnungspolitik. „Da geht noch was“, so Graser.
Die Grüne Jugend spricht sich unter anderem für
die Vergesellschaftung also Enteignung von großen
Wohnungsunternehmen aus. 2021 stimmten die
Berliner in einem Volksentscheid für die
Enteignung großer Wohnungsunternehmen, wie etwa
der Deutsche Wohnen GmbH.
Bereits im August hatte die FDP die Forderung
nach einem Vermieterführerschein heftig
kritisiert. Damals hatten die Grünen das erste Mal
diesen Gedanken öffentlich ins Spiel gebracht.
Peter Langer, Generalsekretär der FDP Berlin,
schrieb damals in einem Statement: „Die Forderung
der Grünen nach einem Vermieterführerschein ist
nicht nur verfassungsrechtlich fragwürdig, sondern
zeigt auch, dass die Funktionäre dieser Partei in
Berlin sich zunehmend von der Realität entfernen.“
Problem sei der Mangel an Wohnungen. „Jetzt ein
neues Bürokratiemonster inklusive neuem Landesamt
aufbauen zu wollen, anstatt den Wohnungsbau
konsequent zu vereinfachen und zu beschleunigen,
ist völlig absurd“, so Langer.
Baugeschäft in
Südtirol (Italien) am 16.12.2024: Der Boss wird
nun auch Vermieter - Firma "Giuggia
Costruzioni": Bauunternehmer hat genug von
vorurteilsbehafteten Wohnungsvermietern: „Wenn
niemand meinen ausländischen Arbeitern Wohnungen
vermietet, baue ich sie“
https://www.suedtirolnews.it/italien/wenn-niemand-meinen-auslaendischen-arbeitern-wohnungen-vermietet-baue-ich-sie
Von: ka
Villanova di Mondovì – Paolo Giuggia, der Chef
des Bauunternehmens Giuggia
Costruzioni mit Sitz in Villanova di Mondovì
bei Cuneo, gehört zu den
erfolgreichsten Bauunternehmern des Piemonts.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sein Leben
sorgenfrei ist. Giuggia Costruzioni besitzt zwar
volle Auftragsbücher, aber seine Bauarbeiter mit
Migrationshintergrund, die rund die Hälfte der
250 Beschäftigten von Giuggia Costruzioni
darstellen, tun sich im Gegensatz zu den
Einheimischen sehr schwer, Mietwohnungen zu
finden.
Aufgrund der Vorurteile der Vermieter, die nicht
dazu bereit sind, ihre Wohnungen an Ausländer zu
vermieten, erweist sich für sie die Wohnungssuche
oft als vergebliches Unterfangen. Paolo Giuggia
versuchte diesem Missstand entgegenwirken, aber
als er erkannte, dass seine bisherigen Bemühungen
keine Früchte zeigten, fasste er einen radikalen
Entschluss. „Wenn niemand meinen ausländischen
Arbeitern Wohnungen vermietet, baue ich sie“, so
Paolo Giuggia.
Facebook/Giuggia Costruzioni
Da Giuggia Costruzioni, einem im fernen Jahr 1881
gegründeten Familienunternehmen mit einem
Jahresgewinn von 70 Millionen Euro, floriert,
hätte sich Paolo Giuggia eigentlich ruhig
zurücklehnen und sich nur um seine
unternehmerische Tätigkeit kümmern können, aber
die Tatsache, dass seine Bauarbeiter mit
Migrationshintergrund, die rund die Hälfte der
rund 250 Beschäftigten von Giuggia Costruzioni
ausmachen, sich im Gegensatz zu den Einheimischen
sehr schwertun, Mietwohnungen zu finden, ließ ihm
keine Ruhe. Es bestand die Gefahr, dass er
Arbeiter, die keine geeignete Unterkunft finden,
verlieren könnte, was wiederum seinem Unternehmen
schaden würde.
Facebook/Giuggia Costruzioni
Paolo Giuggia, der es sich wie viele andere
Unternehmer kaum leisten kann, durch
Arbeitskräftemangel Aufträge zu verlieren, begann
nach Lösungen zu suchen. Die erste war, dass er
den Wohnungsvermietern anbot, dass sein
Bauunternehmen für die Mietverträge seiner
Arbeiter bürgen würde. „Ihr könnt den Mietvertrag
auf mein Unternehmen ausstellen. Giuggia
Costruzioni bürgt für die Mietverträge seiner
Bauarbeiter“, sagte er zu seinen Arbeitern und
trug ihnen auf, dies auch den Wohnungsvermietern
mitzuteilen.
Wie er der Turiner Ausgabe des Corriere della Sera
erklärt, zeigte dieses großzügige Angebot bei den
Vermietern jedoch nicht die erhoffte Wirkung. „Bei
uns werden kaum Wohnungen an Arbeiter mit
Migrationshintergrund vermietet. Vor allem, wenn
es sich um alleinstehende Männer und nur um kurze
Zeiträume handelt, sind sie kaum gewillt, ihre
Wohnungen an Ausländer zu vermieten. Außerdem
haben die Vermieter Angst, dass sie die Möbel
beschädigen“, so Paolo Giuggia.
Facebook/Giuggia Costruzioni
Da das Unternehmen während der vergangenen Monate
viele Baustellen unterhielt, die weit weg von
Cuneo lagen, stellte sich eine Zeit lang das
Problem nicht. Um dem ständigen Mangel an
Unterkünften zu begegnen, mietete Paolo Giuggia
als Übergangslösung für seine Arbeiter über Wochen
und Monate hinweg ganze Hotels an, aber die
Hoffnung, dass die Bauarbeiter in der Zwischenzeit
eine feste Bleibe finden würden, zerschlug sich.
Kaum jemand von den über 100 Arbeitern erhielt
einen Mietvertrag. Zudem konnten die Hotels nicht
nur keine Familienwohnungen ersetzen, sondern
wurden auch für das Unternehmen zu einer immer
größeren Belastung. „Es war mit irrsinnigen Kosten
verbunden, die unser Budget zu sprengen drohten“,
so Giuggia.
Der Chef von Giuggia Costruzioni war mit seinem
Latein am Ende. Aufgrund der Vorurteile der
Vermieter, die nicht dazu bereit sind, ihre
Wohnungen an Ausländer zu vermieten, konnten seine
Arbeiter kaum eine Unterkunft finden. Als er
erkannte, dass seine bisherigen Bemühungen keine
Früchte zeigten, fasste er einen radikalen
Entschluss. „Wenn niemand meinen ausländischen
Arbeitern Wohnungen vermietet, baue ich sie“, so
Paolo Giuggia.
„Ich habe ein ganzes Gebäude gekauft, es renoviert
und darin 15 Wohnungen eingerichtet. Sie dienen
jetzt den Bauarbeitern meines Unternehmens als
Unterkunft“, berichtet Paolo Giuggia seinen
Unternehmerkollegen anlässlich der Unterzeichnung
einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmerverband
und der Präfektur von Cuneo.
Facebook/Giuggia Costruzioni
Ziel des Vertrages ist es, rund 1.400 potenzielle
Arbeitskräfte, die derzeit in den verschiedenen
Aufnahmezentren für Migranten der Provinz Cuneo
untergebracht sind, für eine Arbeit in den
Unternehmen der Region zu gewinnen. Mit ihnen ist
die Hoffnung verbunden, dass sie den zunehmenden
Arbeitskräftemangel – mit 3,7 Prozent besitzt die
piemontesische Provinz Cuneo eine der niedrigsten
Arbeitslosenquoten Italiens – zu lindern vermögen.
„Das Land braucht diese Arbeitskräfte, die
Willkommenskultur muss sich ändern. Wenn die
Familien der Arbeiter nachkommen, zerstreuen sich
die Befürchtungen vieler Vermieter. Das kann
jedoch erst geschehen, wenn die Arbeiter eine
feste Anstellung haben, sie eine
Aufenthaltsgenehmigung besitzen und ihre Dokumente
in Ordnung sind. Nach ihrer Einreise müssen diese
Menschen begleitet werden. Wenn der Staat das
nicht leistet, müssen wir Unternehmer es tun. Ich
bin nicht der Einzige, der sich des
Wohnungsproblems seiner Arbeiter annimmt und für
sie ein Gebäude erwirbt“, betont Paolo Giuggia.
Facebook/Giuggia Costruzioni
Könnte Paolo Giuggias Antwort auf das
Unterkunftsproblem seiner Arbeiter auch für
Südtiroler Unternehmer eine Lösung darstellen?
St. Moritz (Schweiz) am 10.1.2025:
Miete steigt, wenn beim Mieter der Lohn steigt -
ist das legal??? Günstige Wohnungen im noblen St. Moritz – neben
Skigebiet: Bei höherem
Lohn steigt Miete
https://www.blick.ch/wirtschaft/bei-hoeherem-lohn-steigt-miete-guenstige-wohnungen-im-noblen-st-moritz-gleich-neben-dem-skigebiet-id20481198.html
Robin Wegmüller - Redaktor
Wirtschaft - Täglich landen
Privatjets von reichen Gästen am Engadiner
Flughafen. Ihr Ziel: St. Moritz. Die Gemeinde
gilt als Luxusdestination. Bezahlbarer Wohnraum
für Einheimische ist rar. Ein neues Projekt mit
flexiblen Mietpreisen soll dem entgegenwirken.
Im Moment dient das Signalareal in St. Moritz GR
vor allem als Parkplatz und Abstellort. Bald soll
auf dem Grundstück aber neuer bezahlbarer Wohnraum
im Nobel-Skiort entstehen. Und das nur gerade zwei
Gehminuten von der Signalbahn entfernt, die
Skifahrerinnen und Skifahrer ins Gebiet Corviglia
befördert – die neuntgrösste Winterdestination der
Schweiz.
Ende 2026 soll das neue Wohnhaus stehen. Geplant
sind 19 Wohnungen mit 1,5 bis 4,5 Zimmern und 15
Parkplätzen vor der Tür. Das Ziel: Die Gemeinde
möchte den Wohnraum an Einheimische vergeben, wie
die «Südostschweiz» berichtet. Insbesondere an
Einzelpersonen, kinderlose Paare und
Wohngemeinschaften in einem eher jüngeren,
sportaffinen Segment mit begrenztem Budget fürs
Wohnen.
Die Miete ist abhängig vom Einkommen
Damit die Einheimischen die Wohnungen an der
attraktiven Lage bezahlen können, will der
Gemeinderat ein spezielles Modell anwenden. Die
Mieten sollen abhängig vom Lohn sein. So könnte
eine 4,5-Zimmer-Wohnung für eine einkommensstarke
Familie 2600 Franken im Monat kosten, während eine
Familie mit tieferen Einkommen für dieselbe
Wohnung 1800 Franken zahlt.
Gemäss dem St. Moritzer Gemeinderat ist das Modell
zwar nicht neu. Doch es sei untypisch, ein Projekt
mit einer tiefen Renditeerwartung von bloss 3
Prozent an einer so prominenten Lage umzusetzen.
Das Konzept orientiert sich an der Stiftung
Wohnungsbau Rüschlikon aus der gleichnamigen
Zürcher Gemeinde. Auch hier bietet die Stiftung
einkommensabhängige Mietpreise an.
Das Dorf entscheidet definitiv
Doch wie sieht das Wohnhaus genau aus? Nach einer
Ausschreibung hat die Künzli Holz AG aus Davos
Dorf den Zuschuss erhalten. Ihr Projekt hat
bezüglich Qualität und Preis die beiden anderen
Bewerber ausgestochen. Der Gemeinderat hat einen
Objektkredit von 13,1 Millionen Franken bewilligt.
Das letzte Wort hat aber die Bevölkerung in St.
Moritz. Diese muss Anfang Februar den Kredit an
der Urne ebenfalls gutheissen.
Bis im Oktober soll dann die Baueingabe und
-bewilligung erfolgen. Anfang 2026 will die
Gemeinde mit dem Bau beginnen, bereits Ende 2026
sollen die ersten Einheimischen in die Wohnungen
einziehen. Perfekt getimet, um den kurzen Weg ins
Skigebiet auszunützen.
Kriminelle
Schweizer in Adelboden am 12.3.2025: Vermieter
lässt Mängel sein und kündigt der Mieterin - und
noch ein Fall: Adelboden BE: Berner Oberländer ekeln Städterin
aus Bergdorf
https://www.nau.ch/news/schweiz/adelboden-be-berner-oberlander-ekeln-stadterin-aus-bergdorf-66934041
Redaktion - Frutigen-Niedersimmental - Eine
Städterin verliebt sich in Adelboden BE und
zieht deshalb kurzerhand dorthin. Doch das
idyllische Dorf wird für die 66-Jährige schnell
zum Albtraum.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Städterin verliebt sich
auf einer Skitour in das Bergdorf Adelboden BE.
Die 66-Jährige entscheidet sich
für den Umzug, doch die anfängliche Idylle trügt.
Bald eckt die Frau im Dorf and
und verlässt es wieder – unfreiwillig.
Eigentlich ist der Beginn dieser Geschichte eine
Lovestory. Es geht aber für einmal nicht um einen
Menschen, sondern um ein Dorf. Eine Frau verliebt
sich auf einer Skitour nämlich in Adelboden BE.
In der Folge entscheidet die Städterin, dass sie
dorthin ziehen möchte. Der Umzug erfolgt
schliesslich im Sommer 2022 – die 66-Jährige freut
sich auf weniger Stadtlärm, mehr Ruhe.
Doch die anfängliche Idylle mitten in der
Berglandschaft des Berner Oberlands trügt. Kurz
nach dem Einzug entdeckt sie zahlreiche Mängel in
ihrer 3,5-Zimmer-Wohnung mit Blick auf den Lohner:
Der Kühlschrank funktioniert nicht, der Backofen
bleibt kalt, der Geschirrspüler ist defekt.
Ungeziefer nistet sich ein. Der Vermieter reagiert
nur zögerlich auf ihre Bitten um Reparatur.
Da die Probleme anhalten, wendet sich die Frau an
die Schlichtungsbehörde Berner Oberland. Diese
ordnet an, dass die Mängel behoben werden müssen.
Doch statt Verbesserungen erhält sie im Mai 2023
die Kündigung.
«Ich war schockiert», sagt sie gegenüber dem
«Beobachter», der über den Fall berichtet. Die
Frau glaubt, dass sie gehen musste, weil sie
unbequem war und sich gewehrt hat.
Gemeindeangestellter wegen
Amtsgeheimnisverletzung verurteilt
Die Frau beschleicht das Gefühl, dass Zugezogene
in Adelboden nicht immer willkommen sind. «Es gibt
Leute, die in Adelboden das Sagen haben. Sie
sorgen dafür, dass Auswärtige wieder gehen müssen,
wenn sie sich nicht alles gefallen lassen.»
Besonders irritiert war sie, als Dorfbewohner
plötzlich über ihre finanziellen Verhältnisse
Bescheid wissen: Sie ist EL-Bezügerin, hatte aber
nie Probleme, ihre Rechnungen zu bezahlen. Wie
kamen diese Informationen an die Öffentlichkeit?
Ein beunruhigender Vorfall verstärkt ihr
Misstrauen. Sie erhält eine Einladung zu einem
Jahrgangstreffen, obwohl sie bei ihrer Anmeldung
in Adelboden eine Datensperre beantragt hatte. Aus
Schutz vor ihrem Ex-Mann.
Sie stellt Nachforschungen an und reicht Anzeige
ein. Später wird der damalige Leiter der
Einwohnerkontrolle per Strafbefehl wegen
eventualvorsätzlicher Verletzung des
Amtsgeheimnisses verurteilt.
Auch Nachbarin erhält Kündigung in Adelboden –
und Drohbriefe
Die Geschichte bleibt in der Folge kein
Einzelfall: Denn auch die Nachbarin der Städterin
machte unliebsame Erfahrungen in Adelboden. Nach
wiederholten Streitigkeiten mit ihrem Partner
erhält sie plötzlich die Kündigung.
Ihre damalige Vermieterin: Die Schwester des
Vermieters der in diesem Artikel erwähnten
66-Jährigen. Doch damit nicht genug: Während sich
das Paar widerwillig auf die Suche nach einer
neuen Wohnung machen, landen in ihrem Briefkasten
anonyme Drohbriefe.
Besonders perfide sind die Drohungen gegen den
Hund des Paares: «Nichts gelernt. Jetzt muss halt
euer Hund daran glauben! Selber Schuld! Ist ja
klar, einer säuft und die andere ist psychisch
daneben.»
Der Hund des Paares ist mittlerweile verstorben,
die Todesursache wurde nie geklärt. Die Nachbarin
zeigt ihre Vermieterin wegen Drohung und
Beschimpfung an – mit Erfolg. Sie wird verurteilt.
Mündliche Zusage für Städterin – und dann eine
plötzliche Absage
Zurück zur Städterin – auch sie will Adelboden
trotz der angeblich feindlichen Stimmung nicht
verlassen. Doch die Suche nach einer neuen Bleibe
ist schwierig.
Sie bewirbt sich auf 146 Wohnungen in und um das
Bergdorf. Immer wieder bleibt eine Antwort aus.
Schliesslich erhält sie eine mündliche Zusage –
doch kurz darauf kommt eine Absage.
In einer E-Mail heisst es: «Unsere nachträglichen
Recherchen ergaben, dass es bei Ihnen in der
Vergangenheit zu problematischen Mietverhältnissen
kam." Sie vermutet, dass ihr ehemaliger Vermieter
dahintersteckt.
Eine Anzeige wegen Verleumdung bleibt jedoch ohne
Folgen, die Staatsanwaltschaft Bern eröffnete
keine Untersuchung. Gegenüber dem «Beobachter»
meint die 66-jährige Städterin: «Es ist tragisch,
dass manche Leute offenbar machen können, was sie
wollen, und damit auch noch durchkommen.»
Vermieter weisen Vorwürfe zurück
Der Vermieter weist die Vorwürfe zurück: Die
Kündigung sei korrekt erfolgt. Er sei der Frau
sogar bei einem Erstreckungsbegehren
entgegengekommen. Leider habe sie die Wohnung dann
auf ein später vereinbartes Datum hin nicht
geräumt und später ohne zu putzen verlassen.
Eine Übergabe sei nicht möglich gewesen, so der
Vermieter weiter. Er behauptet ausserdem, auf den
Kosten für Reinigung und Instandhaltung sitzen
geblieben zu sein. Auch der Mann, der der
Städterin, eine mündliche Zusage gegeben haben
soll, kommt zu Wort.
Er sagt, dass er die Informationen über «die
problematischen Mietverhältnisse», von einer «sehr
verlässlichen Seite» erhalten habe. Dabei betont
der Mann, dass diese keinen Bezug auf den früheren
Vermieter oder dessen Verwandtschaft habe.
Die Frau hat mittlerweile abgeschlossen mit ihrem
Sehnsuchtsort in den Bergen. Heute lebt sie am
Thunersee. Ihre ehemalige Nachbarin ist noch immer
in Adelboden.
Erst vor wenigen Wochen erhielt sie erneut eine
Drohkarte: «Verschwinde aus Adelboden, du zahlst
keine Steuern. Schmarotzer brauchen wir hier
nicht!»
Mietwohnungen in der Schweiz am
4.4.2025: Einzug und neue Sachen: Nach dem Einzug in deine Wohnung solltest du vier
Dinge ersetzen
https://www.20min.ch/story/mietrecht-nach-dem-einzug-in-deine-wohnung-solltest-du-vier-dinge-ersetzen-103317243
Meret Steiger - Wenn
du kürzlich umgezogen bist, gibt es einige Dinge,
die du austauschen solltest. Wir sagen dir, welche
das sind – und was der Vormieter erledigen muss.
Am 31. März war Zügeltermin. Viele Menschen freuen
sich gerade über ihre neuen, blitzsauberen
Wohnungen. Immerhin gilt grundsätzlich, dass der
Vormieter die Wohnung gründlich geputzt und kaputte
oder sehr stark beanspruchte Dinge ersetzt haben
sollte. Aber was, wenn beim Einzug der vergilbte
WC-Sitz, ein gammliger Dampfabzug und ein verkalkter
Duschkopf auffallen? Wir haben bei Fabian Gloor,
Jurist beim Mieterverband, nachgefragt.
Kleiner Unterhalt
«Grundsätzlich hat man als neuer Mieter den
Anspruch, dass alles im Rahmen des kleinen
Unterhalts erledigt ist», erklärt Gloor. «Wer
auszieht, der muss stark abgenutzte Dinge, die zum
kleinen Unterhalt gehören, auf eigene Kosten
ersetzen. Zum kleinen Unterhalt gehört alles, was
man selbst ersetzen kann und nicht mehr als 150 -
200 Franken kostet.» Ein WC-Sitz oder ein neuer
Duschkopf gehören sicher dazu, ein nicht mehr
funktionstüchtiger Geschirrspüler aber nicht.
Fällt dir beim oder nach dem Einzug noch etwas auf,
solltest du das dem Vermieter melden, damit diese
Mängel noch behoben werden können. Allerdings gibt
es da Ermessensspielraum: «Ein WC-Sitz, der noch in
einem guten Zustand ist, muss nicht bei jedem
Mieterwechsel ersetzt werden», sagt Gloor. Mal
nachfragen kannst du aber auf jeden Fall.
Wie viel Abnutzung ist normal?
Etwas komplizierter wird es bei aufwendigen
Arbeiten, etwa Streichen oder Böden ersetzen. «Viele
Menschen glauben, sie hätten das Anrecht, in eine
frisch gestrichene Wohnung zu ziehen. Das ist aber
nicht so – je nach Alter der Wohnung sind kleinere
Abnutzungen an Wänden und Böden normal. Anders sieht
es aus, wenn beispielsweise ein Kind sein
künstlerisches Talent auf einer Wand ausgelebt hat»,
erklärt Gloor.
Ersetzen, falls noch nicht passiert
Bist du schon länger als zehn Tage in der Wohnung
und das Übernahmeprotokoll ist bereits
unterschrieben, kannst du zwar immer noch bei deinem
Vermieter anfragen, musst die Sachen aber vermutlich
selbst ersetzen oder reinigen. Hier sind die
wichtigsten:
WC-Bürsteli
Oft bleibt das WC-Bürsteli im Bad stehen, weil es
irgendwie zum Inventar gehört und beim Zügeln
entweder vergessen oder absichtlich zurückgelassen
wird. Die wenigsten Menschen wollen sich aber eine
Klobürste mit dem Vormieter teilen, deswegen
solltest du dir eine neue anschaffen.
Vergilbte WC-Brillen
Das Gleiche gilt für WC-Brillen, die ihre besten
Zeiten bereits hinter sich haben und deren weisses
Plastik sich gelb verfärbt. Eine neue Klobrille ist
auch eine gute Gelegenheit, um die Verankerung
richtig zu putzen.
Duschkopf
Den Duschkopf kannst du in Kalklöser oder eine
Wasser-Essig-Mischung einlegen, um hartnäckige
Kalkablagerungen zu lösen. Lösen sich dabei auch die
Gummidichtungen auf, wird es Zeit für ein neues
Modell.
Wasserhähne
Auch Wasserhähne können verkalken und sollten
gereinigt werden. Du kannst versuchen, mit einem
Plastiksack ein Entkalker-Bad zu basteln, in dem der
Hahn einige Zeit einweicht. Danach sollten sich
Verschmutzungen einfacher lösen.
Dampfabzug
Wirf beim Einzug unbedingt einen Blick auf den
Dampfabzug und verlange eine weitere Reinigung,
falls der verklebt und voller Fett ist. Geht das
vergessen, musst du für neue Filter allenfalls
selbst aufkommen.
Mietverträge in
der Schweiz am 14.5.2025: Haustiere, Untermiete
etc.: Rechtsschutz: Was
Mieter dürfen – und was nicht?
https://www.nau.ch/lifestyle/gesellschaft/rechtsschutz-was-mieter-durfen-und-was-nicht-66980103
Emilia Rechtsschutz - Zürich - In Mietwohnungen
herrscht oft Unsicherheit: Was ist eigentlich
erlaubt? Dabei dürfen Mieter mehr, als viele
denken – solange sie Rücksicht auf andere
nehmen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Wohnung darf individuell
gestaltet werden.
Was verändert wird, muss beim
Auszug zurückgebaut werden.
Haustiere und Untermiete
brauchen meist eine Erlaubnis.
Mieterinnen und Mieter dürfen ihre Wohnung
grundsätzlich so gestalten, wie es ihnen gefällt.
Es ist erlaubt, die Wände farbig zu streichen,
Regale zu montieren oder sogar Türen auszuhängen –
solange beim Auszug alles wieder in den
Ursprungszustand versetzt wird. Alternativ kann
der Nachmieter diese Änderungen übernehmen.
Grössere bauliche Eingriffe – etwa eine neue Küche
oder eingebaute Schränke – brauchen allerdings die
Zustimmung des Vermieters.
Leben Sie in einer Mietwohnung?
Haustiere sind nicht immer erlaubt
Auch bei Haustieren gilt: Kleine Tiere wie Hamster
oder Fische sind in der Regel erlaubt. Bei
grösseren oder ungewöhnlichen Tieren kann der
Vermieter jedoch ein Wörtchen mitreden – und sie
verbieten.
Haustier
Haustiere sind nicht in jeder Mietwohnung erlaubt.
- Depositphotos
Vieles ist zusätzlich in einer Hausordnung
geregelt. Diese gilt aber nur, wenn sie im
Mietvertrag erwähnt wird. Und auch dann müssen die
Regeln verhältnismässig sein. Ein generelles
Grillverbot auf dem Balkon beispielsweise ist
rechtlich oft nicht haltbar.
Wer seine Rechte kennt und rücksichtsvoll lebt,
hat als Mieterin und Mieter viele Freiheiten – und
deutlich weniger Konfliktpotenzial.
E-Mail an Mossad-Antifa nau und
Mossad-Antifa-BLICK:
Schweiz und Mietverhältnisse am
15.5.2025: Raucher verpesten die Luft gegen
Nichtraucher - bis heute ganz legal: Räume und
Balkone NICHT benutzbar! WANN ist endlich
Schluss damit?
von Michael Palomino NIE IMPFEN am 15.5.2025
Hallo Mossad-BLICK und nau,
wegen Mietverhältnissen, was man darf und was
nicht:
https://www.nau.ch/lifestyle/gesellschaft/rechtsschutz-was-mieter-durfen-und-was-nicht-66980103
Da ist eine grosse Lücke im Gesetz wegen der
kriminellen Raucher auf Balkonen:
Ich erlebe in Basel-West einen Terror von 2
Kettenrauchern, einer unter mir arbeitslos mit 20
Zigi pro Tag und eine neben mir IV ohne Arbeit mit
20 Zigi pro Tag.
Laufend zieht hochgiftiger Zigirauch in meine
Wohnung und die Kúche ist NICHT benutzbar und der
Balkon ebenfalls NICHT BENUTZBAR. Es beginnt am
Morgen um 6 Uhr.
Und die Zigiraucherei ist auch nicht CO2-neutral.
Wann hört dieser Raucher-Terrorismus gegen
Nichtraucher in Wohngebäuden endlich auf? In
Kalifornien soll Rauchen in Wohngebäuden bereits
verboten sein, zurecht. Sie sollen spazieren gehen
- oder man macht Wohnblocks nur für Raucher.
Die Verwaltung meint, Rauchen kann man nicht
verbieten.
Massnahmen? gibt es keine. Die Küche hat nicht mal
einen normalen Abzug nach aussen.
1 Kollege im Gellert in einem Wohnblock klagt über
dasselbe Problem. Raucher verpesten laufend die
Wohnungen von Nichtrauchern und man kann sich
nicht wehren.
WANN hört diese Luftverseuchung durch die
kriminellen Raucher endlich auf, die sich auf
Balkonen wie Könige fühlen?
Gruss
Michael Palomino NIE IMPFEN
Bozen (It) 25.7.2025:
Ferienwohnungsvermietung lohnt sich nicht immer
bei zu hohem Aufwand: Rückkehr zum traditionellen Mietmarkt: Aufwand zu
groß: 100 Ferienwohnungen in Bozen aufgegeben
https://www.suedtirolnews.it/wirtschaft/aufwand-zu-gross-100-ferienwohnungen-in-bozen-aufgegeben
Von: luk
Bozen – In der Landeshauptstadt Bozen sind rund 100
Ferienwohnungen wieder dem traditionellen Mietmarkt
zugeführt worden. Das erklärte Bürgermeister Claudio
Corrarati im Rahmen einer Diskussion über Tourismus
und Overtourism. Grund für diese Entwicklung seien
laut Corrarati sowohl die verschärften Vorschriften
auf Landes- und Staatsebene als auch die wachsende
Erkenntnis, dass die Verwaltung solcher
Unterkünfte deutlich aufwändiger ist als
erwartet.
Laut aktuellen Daten des Instituts Demoskopika
belegt Südtirol beim Verhältnis zwischen
Touristenzahl und Einwohnern weiterhin den
Spitzenplatz in Italien: Auf einen Einwohner kommen
im Durchschnitt fast 69 Touristen, gefolgt von
Venedig mit knapp 47.
In Bozen selbst sei die Situation laut Corrarati
jedoch differenziert zu betrachten. „Abgesehen von
der Zeit des Christkindlmarkts kann in Bozen nicht
von Overtourism gesprochen werden“, so der
Bürgermeister. Die hohe statistische Belastung sei
vor allem auf das begrenzte Angebot an Hotelbetten
im Verhältnis zur Zahl der Gäste zurückzuführen.
Aktuell seien drei Hotels durch Flüchtlingsfamilien
belegt, da die entsprechenden Unterkünfte für
Asylsuchende bereits voll seien.
Bozen verfügt laut Angaben aus dem Jahr 2023 über
insgesamt 5.998 Betten: 4.163 davon in Hotels, 1.529
bei Privatvermietern – ein Anstieg um 800 innerhalb
weniger Jahre – sowie 306 in Urlaub auf dem
Bauernhof-Betrieben. Die Landesregierung hat eine
Wachstumsgrenze von 229 zusätzlichen Betten für
Bozen festgelegt, wovon 209 auf Hotels und 20 auf
Bauernhöfe entfallen. Für die Kategorie der
Privatvermieter hingegen sind keine neuen
Kapazitäten vorgesehen. Ziel sei es, den regulären
Mietwohnungsmarkt nicht weiter zu belasten. Es ist
ein Markt, der in Bozen nahezu still steht, was auch
Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von
Arbeitskräften hat.
Gleichzeitig sei aber auch ein Gegentrend zu
beobachten: Immer mehr Wohnungseigentümer steigen
aus dem Geschäft mit Ferienwohnungen aus und
vermieten wieder langfristig. Laut Corrarati konnten
so zuletzt rund 100 Wohnungen zurückgewonnen werden.
„Das ist ein Ergebnis der gesetzlichen
Verschärfungen“, wird der Bürgermeister von der
Zeitung Alto Adige zitiert.
Doch nicht nur Vorschriften spielen eine Rolle. Auch
die tägliche Arbeit schrecke viele ab, wie Maurizio
Puglisi Ghizzi, Inhaber einer Immobilienagentur und
selbst Betreiber zweier Ferienwohnungen, erklärt:
„Anfangs erscheint es attraktiv – keine Probleme mit
zahlungsunwilligen Mietern, sichere Einnahmen. Doch
in Wahrheit ist es ein Vollzeitjob, auch am
Wochenende.“ Trotz möglicher Einnahmen von bis zu
150 Euro brutto pro Tag bei guter Auslastung
relativierten sich die Gewinne durch
Buchungsplattform-Gebühren, Reinigungs- und
Wäschekosten sowie die persönliche Betreuung der
Gäste. Für viele wird der Aufwand letztlich offenbar
zu groß und sie kehren zum klassischen Mietmodell
zurück.
Zürich und seine
Kriminellen am 19.9.2025: Kriminelle Vermieter
zocken reiche Expats mit höheren Mieten ab - und
belasten auch ärmere AusländerInnen generell mit
höheren Mieten als SchweizerInnen: Neue Studie zeigt: Ausländer zahlen in Zürich
mehr Miete für neue Wohnung
https://www.blick.ch/wirtschaft/neue-studie-zeigt-auslaender-zahlen-in-zuerich-mehr-miete-fuer-neue-wohnung-id21246691.html
Keystone-SDA und Robin
Wegmüller - 92 Prozent der
Neubauwohnungen im Kanton Zürich werden an
Schweizerinnen und Schweizer vermietet. Das
zeigt eine neue Immo-Studie des
Meinungsforschungsinstituts Sotomo. Reiche
Expats werden dabei abgezockt.
Eine neue Studie des Meinungsforschungsinstituts
Sotomo räumt mit Gerüchten des Zürcher
Immo-Marktes auf. Die spannendsten Resultate: Die
meisten Neubauwohnungen im Kanton Zürich gehen an
bisherige Einwohnerinnen und Einwohner – nicht
etwa an so genannt «reiche Expats». Nur 8 Prozent
der Neubauwohnungen im Kanton Zürich gehen an
Ausländerinnen und Ausländer, die neu zuziehen. 92
Prozent werden an Einheimische vermietet – vor
allem an Leute aus dem gleichen Quartier oder der
näheren Region.
Dies liegt daran, dass Schweizerinnen und
Schweizer mehr Möglichkeiten haben, den
Wohnungsmarkt abzugrasen. Dazu gehört auch, dass
sie auf Neubauprojekte im eigenen Quartier
aufmerksam werden.
Reiche Expats werden abgezockt
Die «reichen Expats» haben oft wenig Zeit für die
Wohnungssuche und kennen sich mit den lokalen
Begebenheiten nicht aus. Zudem sind sie sich hohe
Preise von internationalen Metropolen gewohnt.
«Sie nehmen dann die überteuerten, totalsanierten
Wohnungen und werden von Vermietern abgezockt»,
sagte Meinungsforscher Michael Hermann bei der
Studienpräsentation vor den Medien.
Aber nicht nur Zuzügerinnen und Zuzüger aus
reichen Ländern landen aus Mangel an Alternativen
in überteuerten Sanierungsprojekten. Auch
jene aus ärmeren Ländern zahlen mehr für eine
Wohnung im Kanton Zürich als Schweizerinnen
und Schweizer. Die Studie zur
Wohnungsnot entstand im Auftrag der Zürcher
Handelskammer.
Untermiete am 9.10.2025: geht nicht
bei zu hohen Preisen oder als Pension: Rechtsschutz: Untervermieten – was ist erlaubt
und nicht?
https://www.nau.ch/lifestyle/gesellschaft/rechtsschutz-untervermieten-was-ist-erlaubt-und-nicht-67051003
Emilia Rechtsschutz - Zürich - Untermiete ist
erlaubt, doch nicht immer ganz einfach. Diese 3
Fehler können dir den Rauswurf bringen. Was du
unbedingt vorher klären solltest.
Die Untervermietung einer
Wohnung ist in der Schweiz erlaubt.
Es gibt aber drei Gründe,
warum die Verwaltung auch Nein sagen kann.
Du überlegst
dir für den Sommer länger wegzufahren und
möchtest deine Wohnung in dieser Zeit
untervermieten? Oder du ziehst in eine neue WG
und fragst dich: Wer ist da überhaupt
Hauptmieter?
Das Gesetz
sagt dazu: Untermiete ist grundsätzlich erlaubt.
Aber: du benötigst die Zustimmung der
Vermieterin. Und die Vermieterin darf Nein
sagen, beispielsweise wenn:
- du die
Bedingungen der Untermiete nicht offenlegst.
- du
überrissene Preise verlangst,
- oder du deine
Wohnung plötzlich in ein Bed & Breakfast
verwandelst.
Ein generelles
Verbot im Mietvertrag für Untermiete ist nicht
zulässig, doch du musst hierfür mit der
Vermieterschaft in Kontakt treten.
Auf Nummer sicher
gehen? Kontaktiere deine Verwaltung
In der Realität
ist es allerdings oft so, dass es schnell mal
geschieht und eine Kollegin für kurze Zeit dein
Zimmer mietet und du hierfür auch nicht ein
schriftlicher Untermietvertrag mit ihr
abgeschlossen hattest.
Eine Untervermietung
der eigenen Wohnung ist nur unter
bestimmten Umständen erlaubt. -
Depositphotos
Als erster Tipp
gilt hier: Am besten sofort das Gespräch mit der
Vermieterin suchen, den Vertrag offenlegen und
um nachträgliche Genehmigung bitten. Die
Vermieterin kann nämlich die Untermiete nur in
bestimmten Gründen verbieten, beispielsweise
wenn du von der Untermieterin eine zu hohe Miete
verlangst.
Keine Sorge:
Wenn du nur vorübergehend deine Freundin bei dir
in der WG aufgenommen hast und von ihr
vielleicht nicht einmal Mietzins verlangst, dann
liegt noch kein Untermietverhältnis vor.
Unser Tipp an dich ist allerdings:
Untermietvertrag immer schriftlich machen.
Mietzins fair halten. Und nie ohne OK der
Vermieterin loslegen – sonst kann's ungemütlich
werden.
Dieser Artikel
entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.