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Der Vermieter. Meldungen (Teil 3)

Hartes Wasser ist erlaubt - keine Entschädigung von der Gemeinde wegen Kalkablagerungen -- Eigentümer darf nur auf einem Balkon rauchen, wenn er zwei hat -- 4R: Mieter zum Streichen einer Wohnung zwingen geht nicht -- 4R: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr -- 4R: Fällige Wohnung renovieren geht Halbe-Halbe -- Schweiz: Haustiere, die nicht stören, sind erlaubt -- Grüne in 4R-Berlin haben eine Idee: der "Vermieterführerschein" -- Baugeschäft in Südtirol (Italien): Der Boss wird nun auch Vermieter -- St.Moritz (Schweiz): Miete steigt mit Lohn -- Adelboden hat komische Vermieter, die Mängel Mängel sein lassen -- Einzug und neue Sachen -- Schweiz: Haustiere, Untermiete etc. -- Schweiz: Raucher verpesten die Luft für Nichtraucher im Wohnblock -- Bozen (It) 25.7.2025: Ferienwohnungsvermietung lohnt sich nicht immer bei zu hohem Aufwand -- 19.9.2025: Kriminelle Zürcher Vermieter zocken reiche Expats ab -- 9.10.2025: Untermiete in der Schweiz --

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino

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7.5.2014:
<Hartes Wasser ist erlaubt> - keine Entschädigung von der Gemeinde wegen Kalkablagerungen in Haushaltsgeräten

aus: Extremnews online; 7.5.2014;
http://www.extremnews.com/ratgeber/recht/f77b14da72a95b0

<Thorsten Schmitt

Ein Bürger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm seine Gemeinde Trinkwasser in einem bestimmten Härtegrad liefert. Diesen Versuch hatte ein Grundstücksbesitzer unternommen, dem ein Härtegrad von 24,4 nicht zusagte. Doch das ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS durchaus noch im Bereich des Zumutbaren.

Der Fall: Ein Grundstücksbesitzer ärgerte sich schon lange über das Wasser, das bei ihm zu Hause aus der Leitung kam. Es war mit einem Härtegrad von 24,4 so hart, dass er um eine Schädigung seiner Rohrleitungen fürchtete. Er sei außerdem gezwungen, seine Haushaltsgeräte ständig zu entkalken. Das koste Zeit und Geld. Der Gemeinderat lehnte die Beimischung weicheren Wassers ab, ähnlich hatte das auch die Mehrheit bei einem Bürgerentscheid gesehen. Trotzdem beharrte der Bürger auf seinen Vorstellungen und wollte die Stadt nun auf gerichtlichem Wege dazu zwingen.

Das Urteil: Das Verwaltungsgericht gab dem Kläger einen Korb. Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde gewähre einen Anspruch auf Trinkwasser, das den geltenden Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspreche. Mehr aber nicht. Der vorhandene Härtegrad widerspreche dem nicht. Ein gewisser Mehraufwand wegen des härteren Wassers sei den Bürgern zuzumuten. Der Kläger habe ja immer noch die Möglichkeit, auf politischem Wege für seine Ziele zu kämpfen.

(Verwaltungsgericht Freiburg, Aktenzeichen 1 K 2092/11)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)>


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Extremnews online,
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Landgericht Frankfurt 15.5.2014: <Wohnung mit zwei Balkonen: Eigentümer darf nur auf einem rauchen>

aus: Extremnews online; 15.5.2014;
http://www.extremnews.com/ratgeber/recht/a92d14dccb44ef8

<Doris Oppertshäuser

Gehören zu einer Eigentumswohnung zwei Balkone, ist es dem Eigentümer zumutbar, nur auf einem der beiden zu rauchen. Dies entschied nach einer D.A.S. Mitteilung das Landgericht Frankfurt a.M. Ein Nachbar hatte erfolgreich auf Unterlassung geklagt, weil der Rauch von einem der Balkone in sein Schlafzimmer zog.

Das Rauchen in den eigenen vier Wänden gilt bei den Gerichten als ein Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Vermieter können es nur mit einer individuellen Vereinbarung unterbinden. Nachbarn allerdings haben auch Rechte – und können ggf. gegen störende Immissionen einschreiten.

Der Fall:

Ein Wohnungseigentümer fühlte sich durch Zigarettenrauch gestört, der durch sein Schlafzimmerfenster eindrang. Der Übeltäter war schnell ermittelt: Sein Nachbar, der auf dem Balkon seiner Wohnung rauchte. Der Nichtraucher verlangte nun vom Raucher, seinen Tabakgenuss doch auf den anderen Balkon von dessen Wohnung zu beschränken – denn immerhin hätte er zwei Balkone und der Rauch vom anderen würde nicht stören. Der rauchende Nachbar blieb jedoch unnachgiebig: Um auf dem Zweitbalkon zu rauchen, müsse er erst durch das Gästezimmer. Dies sei ihm nicht zuzumuten. Es kam zum Prozess.

Das Urteil:

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass der Nichtraucher-Nachbar einen Unterlassungsanspruch habe. Dessen Wohnungseigentum werde durch den ständigen Zigarettenrauch von nebenan beeinträchtigt, er könne eine Unterlassung dieser Störung fordern. Dem Raucher wiederum sei es zuzumuten, zum Rauchen durch sein Gästezimmer den Zweitbalkon zu betreten. Er habe über die Einteilung seiner Zimmer selbst entschieden, daraus dürften den anderen Wohnungseigentümern im Haus keine Nachteile entstehen. Sei das Gästezimmer von Gästen bewohnt, müsse der Wohnungsinhaber eben nachts bei offenem Fenster rauchen oder vor die Tür gehen.

Landgericht Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 28.01.2014, Az. 2-09 S 71/13

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung>

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RT
                                Deutsch online, Logo

Celle (Deutschland) 22.8.2018: Vermieter darf Mieter nicht zum Streichen einer Wohnung verpflichten
Wegweisendes Urteil: Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Mietern
https://deutsch.rt.com/inland/74902-wegweisendes-urteil-bundesgerichtshof-starkt-mieter/

<Um Schönheitsreparaturen gibt es beim Auszug oft Streit. Was im Mietvertrag steht, muss nicht rechtens sein. Ein Urteil schafft etwas mehr Klarheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen.

Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshof entschieden am Mittwoch in Karlsruhe, dass Mieter eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen müssen, wenn sie das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben. Eine solche Abmachung habe keinen Einfluss auf die Verpflichtungen von Mieter und Vermieter aus dem Mietvertrag (Az. VIII ZR 277/16).

Nach einem Grundsatzurteil von 2015 darf der Vermieter den Mieter nicht ohne Ausgleich zu Schönheitsreparaturen verpflichten, wenn dieser eine unrenovierte Wohnung bezogen hat. Sonst müsste er die Räume womöglich schöner hinterlassen, als er sie vorgefunden hat.

Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Mit dem neuen Urteil in einem Streit aus Celle (Niedersachsen) wird deutlich, dass daran auch eine Absprache mit dem Vormieter nichts ändert.

Der Mieter in dem Fall hatte seine Wohnung beim Auszug selbst gestrichen. Das Ergebnis entsprach nicht der Zufriedenheit der Wohnungsbaugenossenschaft. Diese engagierte einen Maler und setze die Kosten von 800 Euro dem Mieter in Rechnung. Dieser weigerte sich zu zahlen, weil er die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. 

Der Streit beschäftigte die Gerichte bis in die letzte Instanz, weil es neben dem Mietvertrag eine Abmachung mit der Vormieterin gab. Ihr hatte der Mann unter anderem den Teppichboden abgekauft und in diesem Zusammenhang zugesagt, die Renovierungsarbeiten zu übernehmen.

Eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vormieter bleibt in ihrer Wirkung auf die beiden Beteiligten beschränkt

Das Berufungsgericht in Lüneburg hatte deshalb geurteilt, dass der Mieter so zu behandeln sei, als habe ihm der Vermieter die Wohnung renoviert übergeben. Der Mann hätte also den Maler bezahlen müssen. Das sieht der BGH anders. Eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vormieter bleibe in ihrer Wirkung auf die beiden Beteiligten beschränkt. Die Vorsitzende Richterin Karin Milger merkte allerdings an, dass die Sache möglicherweise anders aussehe, wenn der Vermieter bei der Abmachung mit im Boot ist. Das war hier aber nicht der Fall.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. Damit müsse der Mieter in Zukunft einzig in seinen Vertrag schauen, sagte Justiziar Stefan Bentrop auf Anfrage. Der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Kai Warnecke, sprach dagegen von einem "Urteil, das niemandem weiterhilft". Absprachen zwischen altem und neuem Mieter seien für beide eine wunderbare Lösung gewesen. Künftig könne man Vermietern nicht mehr raten, sich auf so etwas einzulassen.

(dpa/rt deutsch)>

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Epoch Times online, Logo

Merkel-Deutschland 5.11.2018: Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/keine-mietkuerzung-bei-schimmelgefahr-a2730243.html

<Allein das Risiko von Schimmelbildung in älteren und nicht gedämmten Gebäuden berechtigt nicht dazu, die Miete zu kürzen.

Allein die Gefahr von Schimmelbildung in einer Wohnung führt noch nicht dazu, dass ein Mieter weniger zahlen muss. Wärmebrücken an Außenwänden und das damit verbundene Schimmelrisiko seien nicht als Sachmangel anzusehen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Voraussetzung ist demnach lediglich, dass die zum Zeitpunkt des Baus bestehenden Vorschriften eingehalten wurden. (Az. VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18)

Zwei Mieter aus dem schleswig-holsteinischen Glinde bei Hamburg hatten auf eine Mietminderung geklagt, weil die Wohnungen aus ihrer Sicht Mängel aufwiesen. Sie verlangten zudem einen Kostenvorschuss, um diese zu beheben. Vor dem Landgericht Lübeck hatten ihre Klagen Erfolg. Das Gericht sah Gründe für eine Mietminderung und bestätigte in einem Fall auch die Verurteilung des Vermieters zur Zahlung von 12.000 Euro unter anderem für eine Innendämmung.

Der Bundesgerichtshof hob die Urteile weitgehend auf. Ansprüche auf Mietminderung oder einen Kostenvorschuss aufgrund einer Schimmelpilzgefahr stünden den Klägern nicht zu, entschied der zuständige Zivilsenat. Die Wohnungen aus den Jahren 1968 und 1971 entsprächen dem damals geltenden Maßstäben. Es habe keine Verpflichtung bestanden, die Häuser mit Wärmedämmung auszustatten. Wärmebrücken seien deshalb in Gebäuden aus dieser Zeit üblich. Es liege also in den Wohnungen der Kläger kein Sachmangel vor. (afp)>

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Sputnik-Ticker online, Logo

Deutschland BGH Karslruhe 9.7.2020: Nicht renovierte Wohnung nach einer gewissen Mietzeit renovieren geht Halbe-Halbe:
Streitfrage bei Renovierungsarbeiten in Mietwohnungen: Bundesgerichtshof fällt salomonisches Urteil

https://de.sputniknews.com/deutschland/20200708327473345-renovierungsarbeiten-mietwohnungen-urteil/

<Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch auf seiner offiziellen Webseite seine Entscheidung zu sogenannten Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebenen Mietwohnungen publik gemacht.

Langjährige Mieter können demnach den Eigentümer zum Renovieren verpflichten. Voraussetzung sei, dass eine „wesentliche Verschlechterung des Dekorationszustandes“ seit Einzug eingetreten sei.

Der Mieter soll aber „nach Treu und Glauben“ einen Teil der Kosten übernehmen, in der Regel die Hälfte. Denn durch die Renovierung würden auch Gebrauchsspuren aus der Mietzeit beseitigt, weshalb der Mieter eine bessere Wohnung als zu Mietbeginn bekomme, so die Richter.

Reaktionen auf die Kompromiss-Lösung

Das Urteil stieß bei vielen Eigentümer- und bei Mieterverbänden auf harsche Kritik. Aus der Sicht des Deutschen Mieterbunds ist die Gerichtsentscheidung unverständlich. Keine Anforderungen dürften für den Vermieter gelten, wenn „die Abwälzung seiner Pflicht zur Instandhaltung der Wohnung auf den Mieter gescheitert“ sei. Darüber hinaus werde das Urteil zu weiterem Streit über die Kostenaufteilung führen.

Laut dem Berliner Mieterverein ist die Entscheidung „nicht nachvollziehbar, ungerecht und lebensfremd“. Am Ende werde der Mieter „doch den unrenovierten Zustand bei Einzug durch Eigeninitiative beseitigen, da ihn dies billiger“ komme.

Auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland befürchtet „große Probleme bei der praktischen Umsetzung“ und „wachsendes Misstrauen zwischen Mietern und Vermietern“, die sich während des Mietverhältnisses nun immer im Einzelfall verständigen müssten.

Allein der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW teilte mit, die Entscheidung sei „ein ausgewogener Kompromiss“. Der Mieter erhalte „mehr als vertraglich geschuldet“.

Seit einem BGH-Urteil von 2015 dürfen Mieter nicht auf eigene Kosten zu Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren verpflichtet werden, wenn die Wohnung unrenoviert bezogen wurde. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag konnten seither ignoriert werden. Bisher war jedoch ungeklärt, ob in solchen Fällen stattdessen der Vermieter einspringen muss.

mo/mt/dpa>





Darf Vermieter nachträglich Haustiere verbieten?

https://www.nau.ch/lifestyle/gesellschaft/rechtsschutz-darf-der-vermieter-nachtraglich-haustiere-verbieten-66824216

Alina Murano von Emilia Rechtsschutz beantwortet auf Social-Media Fragen aus der Community. - zVg

Hamster, Fische und eingesperrte Hauskatzen sind immer erlaubt.

Der Artikel:

Der Vermieter verbietet das Büsi, obwohl Haustiere gemäss Mietvertrag erlaubt sind. Was jetzt wirklich gilt, erklärt Rechtsanwältin Alina Murano.

    Dein Mietvertrag erlaubt Haustiere ausdrücklich.
    Der Vermieter entscheidet jedoch nachträglich, dass Haustiere nicht erlaubt sind.
    Wer hat den nun recht? Die Rechtsanwältin Alina Murano klärt auf.

Du bist frisch in eine neue Wohnung gezogen und bringst deine zwei Katzen mit. Kurz nach dem Einzug teilt dir der Vermieter mit: Haustiere sind in der Wohnung nicht erlaubt. Verwirrt schaust du im Mietvertrag nach – dort steht klipp und klar, dass Haustiere erlaubt sind. Was gilt nun?

Was tun, wenn nichts im Mietvertrag steht?
In vielen Fällen ist das Thema Haustiere im Mietvertrag nicht explizit geregelt. Falls der Mietvertrag keine Regelung dazu enthält, gelten grundsätzlich alle Haustiere als erlaubt. Ausnahmen bilden Haustiere, die andere Mieter erheblich stören könnten, wie beispielsweise ein lauter Papagei. In solchen Fällen kann der Vermieter berechtigt sein, Haustiere zu verbieten.

Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters?
Häufig findet sich im Mietvertrag jedoch die Klausel, dass Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt sind. Wichtig zu wissen: Kleintiere wie Hamster, Fische oder auch nicht-freilaufende Katzen sind von dieser Regelung in der Regel ausgenommen. Das bedeutet, dass du solche Tiere auch ohne Zustimmung des Vermieters halten darfst.

Freigängerkatzen: Hier ist Zustimmung erforderlich
Bei Katzen muss zwischen Wohnungskatzen und Freigängern unterschieden werden. Katzen, die nur in der Wohnung gehalten werden, gelten in der Regel ebenfalls als Kleintiere und können ohne besondere Erlaubnis gehalten werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn deine Katzen Freigänger sind.
Was gilt, wenn Haustiere im Mietvertrag erlaubt sind?
Im beschriebenen Fall hast du einen klaren Vorteil: Dein Mietvertrag erlaubt Haustiere ausdrücklich. Sollte der Vermieter nachträglich seine Meinung ändern und dir mitteilen, dass Katzen doch nicht erlaubt sind, gilt das, was im Mietvertrag steht. Die Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang, und der Vermieter kann dies nicht einfach einseitig ändern.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.




Kanton Aargau (Schweiz) am 28.9.2024: Deutsche Frau (22) macht Ero-Business mit Baby (1) nebendran - die schweizer Nachbarn ERFINDEN 1000 Sachen gegen sie und Hausverwaltung droht mit Kündigung:
Aargauer Vermieter droht Erotikmodel (22) mit Kündigung: Wegen angeblicher Pornodrehs – «Nachbarn haben mich angeschwärzt»
https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/aargau/wegen-angeblicher-pornodrehs-nachbarn-haben-mich-angeschwaerzt-aargauer-vermieter-droht-erotikmodel-22-mit-kuendigung-id20177471.html

Janine Enderli - Redaktorin News - Aufgrund angeblicher Pornodrehs droht der Vermieter einem jungen Erotikstar mit der Kündigung. Das Model will jedoch nicht aufgeben – und gibt sich selbstbewusst.
Die Aargauerin Tamy (22) hat einen ungewöhnlichen Beruf. Sie arbeitet in der Erotikbranche und verdient mit Videos, Fotos und Softpornos den Lebensunterhalt für sich und ihre kleine Tochter (1). Unter dem Namen Tamy Tation betreibt die gebürtige Deutsche eine eigene Homepage, auf der sie Live-Webcam-Shows anbietet und sich mit ihren Kunden unterhält.
«Mein Job ist meine grösste Leidenschaft», beschreibt die junge Frau ihr Metier selbstbewusst. «Ich kann ich selbst sein und mich richtig ausleben.» Der Beruf der jungen Mutter gefällt jedoch nicht jedem, wie sie im Gespräch mit Blick offenbart. Im Netz schlägt der jungen Mutter viel Unverständnis und heftige Kritik entgegen. «Ich höre viel, dass mich meine Tätigkeit in der Erotikbranche zu einer schlechten Mutter mache. Da frage ich mich echt, was in der Gesellschaft los ist.» Bisher habe sich die Kritik jedoch vor allem im virtuellen Raum ereignet. Bis jetzt.

«Meine Nachbarn haben mich angeschwärzt»
Den Nachbarn von Tamy scheint ihre Tätigkeit sauer aufzustossen. «Ich vermute, dass sie mich bei meiner Hausverwaltung angeschwärzt haben.» Der Vorwurf der Nachbarn: Die Erotik-Influencerin drehe vor dem Fenster und im Garten Pornos.
In einem Schreiben der Verwaltung, das Blick vorliegt, heisst es: «Wir wurden darüber informiert, dass Filme/Bilder mit pornografischem Inhalt in ihrer Wohnung produziert werden.» Mehrere Mieter der Liegenschaft hätten sich diesbezüglich bei der Hausverwaltung gemeldet. Die Vorwürfe weist Tamy entschieden zurück: «Da stimmt rein gar nichts. Ich bin ja fast nie zu Hause.» Wenn sie zu Hause drehe, dann im Badezimmer oder im abgedunkelten Schlafzimmer, dies sei aber sehr selten der Fall.
Angst vor Kündigung
Im Juli erreichte die 22-Jährige ein zweiter Brief der Hausverwaltung. Diesmal war das Schreiben eingeschrieben. Neben den Porno-Vorwürfen wurden weitere Anschuldigungen gegen Tamy erhoben. Diese umfassten das angebliche Konsumieren von Cannabis auf der Terrasse, das Fliegen einer Drohne über der Liegenschaft sowie Lärmbelästigungen. «Falls keine Besserung eintritt, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und die fristlose Kündigung einzuleiten», steht am Ende des Schreibens. Eine belastende Situation für die junge Mutter. «Ich habe jeden Tag Angst, die fristlose Kündigung zu erhalten.» Ihr gefällt es in ihrer jetzigen Wohnung und sie möchte einfach ein friedliches Leben neben ihren Nachbarn verbringen.
Trotz des starken Gegenwindes bleibt Tamy standhaft: «Mein Ziel ist es, andere Mädels dazu zu ermutigen, sie selbst zu sein. Auch Mütter sollen frei leben können und ihren Job frei von Vorurteilen wählen können. «Unser Beruf ist schliesslich ein ganz normaler Beruf – wie jeder andere auch.»
Die Verwaltung teilt auf Blick-Anfrage mit, dass man «keine Auskünfte über die von uns betreuten Liegenschaften und deren Bewohner» erteile.




Grüne in 4R-Berlin haben eine Idee am 1.12.2024: Der "Vermieterführerschein" - und wer nicht spurt, soll "vom Markt":
Grüne fordern „Vermieterführerschein“ mit strengen staatlichen Auflagen

https://apollo-news.net/gruene-fordern-vermieterfuehrerschein-mit-strengen-staatlichen-auflagen/

Die Berliner Grünen haben auf ihrem Parteitag am Samstag die Einführung eines „Vermieterführerscheins“ gefordert. Dieser soll Vermieter nur dann ausgestellt werden, wenn sie bestimmten staatlichen Verpflichtungen zur Vermietung zustimmen. Tun sie dies nicht, dann „muss dieser Vermieter eben vom Markt“, so Landesparteichef Ghirmai.

Die Grünen wollen die Wohnungssituation in der Hauptstadt verbessern - mithilfe neuer Regulierungen.

Die Grünen in Berlin haben auf ihrem Landesparteitag am Samstag die Forderung nach einem „Vermieterführerschein“ aufgestellt. Vermieter mit mehr als 100 Wohnungen sollen demnach eine „Lizenz zum Vermieten“ innehalten müssen, damit sie ihre Wohnungen in der Hauptstadt vermieten dürfen. Solch einen Vermieterführerschein würden die Vermieter nur dann ausgestellt bekommen, wenn sie mehrere wesentliche Daten, etwa die Höhe ihrer Mieten, transparent einsehbar machen würden und sich zusätzlich dazu verpflichten würden, Wohnraum sozial verantwortlich zu verwenden.

Das bedeutet, dass ein Teil der Wohnungen an Mieter mit niedrigen und mittleren Einkommen vermietet werden müsste. „Falls Auflagen vom Vermieter über eine Dauer nicht erfüllt werden, muss dieser Vermieter eben vom Markt. Dann ist Ende Gelände“, so der Landesparteichef der Grünen, Philmon Ghirmai.

Mit diesen Regulierungen glauben die Grünen die Wohnungsnot in der Hauptstadt zu bekämpfen und mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen – eines der wesentlichsten Probleme der Hauptstadt, die 2026 ihr Abgeordnetenhaus wählen wird. Das Thema Mieten und Wohnen wird dabei offenbar ein wichtiges Kernthema der Wahl werden – auch schon für die nach dem Aus der Ampel-Koalition anstehende Bundestagswahl im Frühjahr 2025. Der Vermieterführerschein soll dabei gemeinsam mit weiteren Forderungen Hauptbestandteil des Wahlprogramms der Grünen sein. „Wohnungswirtschaftsgesetz“ nennen die Grünen ihre Gesetzesvorhaben.

Kritik von Grüner Jugend und der FDP

50 Prozent der Wohnungen in Berlin sollen aus Sicht der Grünen zukünftig bezahlbarer Wohnraum sein und daher etwa in der Hand von landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder sozialen Trägern sein. Hochhäuser wolle man aber nicht bauen, hieß es am Samstag klar von der Berliner Grünen-Spitze. Es sei zu teuer, mehr Hochhäuser zu bauen, so Ghirmai, zu den Plänen, die der Regierende Bürgermeister der CDU, Kai Wegner, zuletzt mehrfach formuliert hatte. Insgesamt warf man dem Berliner Senat aus CDU und SPD in der Wohnungspolitik Versagen in jeder Hinsicht vor.

Kritik an den grünen Vorhaben kommt unter anderem aus der eigenen Parteijugend. Die Sprecherin der Grünen Jugend, Marie Graser, verlangte noch viel radikalere Änderungen in der grünen Wohnungspolitik. „Da geht noch was“, so Graser. Die Grüne Jugend spricht sich unter anderem für die Vergesellschaftung also Enteignung von großen Wohnungsunternehmen aus. 2021 stimmten die Berliner in einem Volksentscheid für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen, wie etwa der Deutsche Wohnen GmbH.

Bereits im August hatte die FDP die Forderung nach einem Vermieterführerschein heftig kritisiert. Damals hatten die Grünen das erste Mal diesen Gedanken öffentlich ins Spiel gebracht. Peter Langer, Generalsekretär der FDP Berlin, schrieb damals in einem Statement: „Die Forderung der Grünen nach einem Vermieterführerschein ist nicht nur verfassungsrechtlich fragwürdig, sondern zeigt auch, dass die Funktionäre dieser Partei in Berlin sich zunehmend von der Realität entfernen.“ Problem sei der Mangel an Wohnungen. „Jetzt ein neues Bürokratiemonster inklusive neuem Landesamt aufbauen zu wollen, anstatt den Wohnungsbau konsequent zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist völlig absurd“, so Langer.





Baugeschäft in Südtirol (Italien) am 16.12.2024: Der Boss wird nun auch Vermieter - Firma "Giuggia Costruzioni":
Bauunternehmer hat genug von vorurteilsbehafteten Wohnungsvermietern: „Wenn niemand meinen ausländischen Arbeitern Wohnungen vermietet, baue ich sie“
https://www.suedtirolnews.it/italien/wenn-niemand-meinen-auslaendischen-arbeitern-wohnungen-vermietet-baue-ich-sie

Von: ka

Villanova di Mondovì – Paolo Giuggia, der Chef des Bauunternehmens Giuggia Costruzioni mit Sitz in Villanova di Mondovì bei Cuneo, gehört zu den erfolgreichsten Bauunternehmern des Piemonts. Das bedeutet jedoch nicht, dass sein Leben sorgenfrei ist. Giuggia Costruzioni besitzt zwar volle Auftragsbücher, aber seine Bauarbeiter mit Migrationshintergrund, die rund die Hälfte der 250 Beschäftigten von Giuggia Costruzioni darstellen, tun sich im Gegensatz zu den Einheimischen sehr schwer, Mietwohnungen zu finden.

Aufgrund der Vorurteile der Vermieter, die nicht dazu bereit sind, ihre Wohnungen an Ausländer zu vermieten, erweist sich für sie die Wohnungssuche oft als vergebliches Unterfangen. Paolo Giuggia versuchte diesem Missstand entgegenwirken, aber als er erkannte, dass seine bisherigen Bemühungen keine Früchte zeigten, fasste er einen radikalen Entschluss. „Wenn niemand meinen ausländischen Arbeitern Wohnungen vermietet, baue ich sie“, so Paolo Giuggia.

Facebook/Giuggia Costruzioni

Da Giuggia Costruzioni, einem im fernen Jahr 1881 gegründeten Familienunternehmen mit einem Jahresgewinn von 70 Millionen Euro, floriert, hätte sich Paolo Giuggia eigentlich ruhig zurücklehnen und sich nur um seine unternehmerische Tätigkeit kümmern können, aber die Tatsache, dass seine Bauarbeiter mit Migrationshintergrund, die rund die Hälfte der rund 250 Beschäftigten von Giuggia Costruzioni ausmachen, sich im Gegensatz zu den Einheimischen sehr schwertun, Mietwohnungen zu finden, ließ ihm keine Ruhe. Es bestand die Gefahr, dass er Arbeiter, die keine geeignete Unterkunft finden, verlieren könnte, was wiederum seinem Unternehmen schaden würde.

Facebook/Giuggia Costruzioni

Paolo Giuggia, der es sich wie viele andere Unternehmer kaum leisten kann, durch Arbeitskräftemangel Aufträge zu verlieren, begann nach Lösungen zu suchen. Die erste war, dass er den Wohnungsvermietern anbot, dass sein Bauunternehmen für die Mietverträge seiner Arbeiter bürgen würde. „Ihr könnt den Mietvertrag auf mein Unternehmen ausstellen. Giuggia Costruzioni bürgt für die Mietverträge seiner Bauarbeiter“, sagte er zu seinen Arbeitern und trug ihnen auf, dies auch den Wohnungsvermietern mitzuteilen.

Wie er der Turiner Ausgabe des Corriere della Sera erklärt, zeigte dieses großzügige Angebot bei den Vermietern jedoch nicht die erhoffte Wirkung. „Bei uns werden kaum Wohnungen an Arbeiter mit Migrationshintergrund vermietet. Vor allem, wenn es sich um alleinstehende Männer und nur um kurze Zeiträume handelt, sind sie kaum gewillt, ihre Wohnungen an Ausländer zu vermieten. Außerdem haben die Vermieter Angst, dass sie die Möbel beschädigen“, so Paolo Giuggia.

Facebook/Giuggia Costruzioni

Da das Unternehmen während der vergangenen Monate viele Baustellen unterhielt, die weit weg von Cuneo lagen, stellte sich eine Zeit lang das Problem nicht. Um dem ständigen Mangel an Unterkünften zu begegnen, mietete Paolo Giuggia als Übergangslösung für seine Arbeiter über Wochen und Monate hinweg ganze Hotels an, aber die Hoffnung, dass die Bauarbeiter in der Zwischenzeit eine feste Bleibe finden würden, zerschlug sich. Kaum jemand von den über 100 Arbeitern erhielt einen Mietvertrag. Zudem konnten die Hotels nicht nur keine Familienwohnungen ersetzen, sondern wurden auch für das Unternehmen zu einer immer größeren Belastung. „Es war mit irrsinnigen Kosten verbunden, die unser Budget zu sprengen drohten“, so Giuggia.

Der Chef von Giuggia Costruzioni war mit seinem Latein am Ende. Aufgrund der Vorurteile der Vermieter, die nicht dazu bereit sind, ihre Wohnungen an Ausländer zu vermieten, konnten seine Arbeiter kaum eine Unterkunft finden. Als er erkannte, dass seine bisherigen Bemühungen keine Früchte zeigten, fasste er einen radikalen Entschluss. „Wenn niemand meinen ausländischen Arbeitern Wohnungen vermietet, baue ich sie“, so Paolo Giuggia.

„Ich habe ein ganzes Gebäude gekauft, es renoviert und darin 15 Wohnungen eingerichtet. Sie dienen jetzt den Bauarbeitern meines Unternehmens als Unterkunft“, berichtet Paolo Giuggia seinen Unternehmerkollegen anlässlich der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmerverband und der Präfektur von Cuneo.

Facebook/Giuggia Costruzioni

Ziel des Vertrages ist es, rund 1.400 potenzielle Arbeitskräfte, die derzeit in den verschiedenen Aufnahmezentren für Migranten der Provinz Cuneo untergebracht sind, für eine Arbeit in den Unternehmen der Region zu gewinnen. Mit ihnen ist die Hoffnung verbunden, dass sie den zunehmenden Arbeitskräftemangel – mit 3,7 Prozent besitzt die piemontesische Provinz Cuneo eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten Italiens – zu lindern vermögen.

„Das Land braucht diese Arbeitskräfte, die Willkommenskultur muss sich ändern. Wenn die Familien der Arbeiter nachkommen, zerstreuen sich die Befürchtungen vieler Vermieter. Das kann jedoch erst geschehen, wenn die Arbeiter eine feste Anstellung haben, sie eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen und ihre Dokumente in Ordnung sind. Nach ihrer Einreise müssen diese Menschen begleitet werden. Wenn der Staat das nicht leistet, müssen wir Unternehmer es tun. Ich bin nicht der Einzige, der sich des Wohnungsproblems seiner Arbeiter annimmt und für sie ein Gebäude erwirbt“, betont Paolo Giuggia.

Facebook/Giuggia Costruzioni

Könnte Paolo Giuggias Antwort auf das Unterkunftsproblem seiner Arbeiter auch für Südtiroler Unternehmer eine Lösung darstellen?






St. Moritz (Schweiz) am 10.1.2025: Miete steigt, wenn beim Mieter der Lohn steigt - ist das legal???
Günstige Wohnungen im noblen St. Moritz – neben Skigebiet: Bei höherem Lohn steigt Miete
https://www.blick.ch/wirtschaft/bei-hoeherem-lohn-steigt-miete-guenstige-wohnungen-im-noblen-st-moritz-gleich-neben-dem-skigebiet-id20481198.html

Robin Wegmüller - Redaktor Wirtschaft - Täglich landen Privatjets von reichen Gästen am Engadiner Flughafen. Ihr Ziel: St. Moritz. Die Gemeinde gilt als Luxusdestination. Bezahlbarer Wohnraum für Einheimische ist rar. Ein neues Projekt mit flexiblen Mietpreisen soll dem entgegenwirken.
Im Moment dient das Signalareal in St. Moritz GR vor allem als Parkplatz und Abstellort. Bald soll auf dem Grundstück aber neuer bezahlbarer Wohnraum im Nobel-Skiort entstehen. Und das nur gerade zwei Gehminuten von der Signalbahn entfernt, die Skifahrerinnen und Skifahrer ins Gebiet Corviglia befördert – die neuntgrösste Winterdestination der Schweiz.
Ende 2026 soll das neue Wohnhaus stehen. Geplant sind 19 Wohnungen mit 1,5 bis 4,5 Zimmern und 15 Parkplätzen vor der Tür. Das Ziel: Die Gemeinde möchte den Wohnraum an Einheimische vergeben, wie die «Südostschweiz» berichtet. Insbesondere an Einzelpersonen, kinderlose Paare und Wohngemeinschaften in einem eher jüngeren, sportaffinen Segment mit begrenztem Budget fürs Wohnen.

Die Miete ist abhängig vom Einkommen
Damit die Einheimischen die Wohnungen an der attraktiven Lage bezahlen können, will der Gemeinderat ein spezielles Modell anwenden. Die Mieten sollen abhängig vom Lohn sein. So könnte eine 4,5-Zimmer-Wohnung für eine einkommensstarke Familie 2600 Franken im Monat kosten, während eine Familie mit tieferen Einkommen für dieselbe Wohnung 1800 Franken zahlt.
Gemäss dem St. Moritzer Gemeinderat ist das Modell zwar nicht neu. Doch es sei untypisch, ein Projekt mit einer tiefen Renditeerwartung von bloss 3 Prozent an einer so prominenten Lage umzusetzen. Das Konzept orientiert sich an der Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon aus der gleichnamigen Zürcher Gemeinde. Auch hier bietet die Stiftung einkommensabhängige Mietpreise an.

Das Dorf entscheidet definitiv
Doch wie sieht das Wohnhaus genau aus? Nach einer Ausschreibung hat die Künzli Holz AG aus Davos Dorf den Zuschuss erhalten. Ihr Projekt hat bezüglich Qualität und Preis die beiden anderen Bewerber ausgestochen. Der Gemeinderat hat einen Objektkredit von 13,1 Millionen Franken bewilligt. Das letzte Wort hat aber die Bevölkerung in St. Moritz. Diese muss Anfang Februar den Kredit an der Urne ebenfalls gutheissen.
Bis im Oktober soll dann die Baueingabe und -bewilligung erfolgen. Anfang 2026 will die Gemeinde mit dem Bau beginnen, bereits Ende 2026 sollen die ersten Einheimischen in die Wohnungen einziehen. Perfekt getimet, um den kurzen Weg ins Skigebiet auszunützen.



Kriminelle Schweizer in Adelboden am 12.3.2025: Vermieter lässt Mängel sein und kündigt der Mieterin - und noch ein Fall:
Adelboden BE: Berner Oberländer ekeln Städterin aus Bergdorf
https://www.nau.ch/news/schweiz/adelboden-be-berner-oberlander-ekeln-stadterin-aus-bergdorf-66934041

Redaktion - Frutigen-Niedersimmental - Eine Städterin verliebt sich in Adelboden BE und zieht deshalb kurzerhand dorthin. Doch das idyllische Dorf wird für die 66-Jährige schnell zum Albtraum.

Das Wichtigste in Kürze

    Eine Städterin verliebt sich auf einer Skitour in das Bergdorf Adelboden BE.
    Die 66-Jährige entscheidet sich für den Umzug, doch die anfängliche Idylle trügt.
    Bald eckt die Frau im Dorf and und verlässt es wieder – unfreiwillig.

Eigentlich ist der Beginn dieser Geschichte eine Lovestory. Es geht aber für einmal nicht um einen Menschen, sondern um ein Dorf. Eine Frau verliebt sich auf einer Skitour nämlich in Adelboden BE.
In der Folge entscheidet die Städterin, dass sie dorthin ziehen möchte. Der Umzug erfolgt schliesslich im Sommer 2022 – die 66-Jährige freut sich auf weniger Stadtlärm, mehr Ruhe.
Doch die anfängliche Idylle mitten in der Berglandschaft des Berner Oberlands trügt. Kurz nach dem Einzug entdeckt sie zahlreiche Mängel in ihrer 3,5-Zimmer-Wohnung mit Blick auf den Lohner: Der Kühlschrank funktioniert nicht, der Backofen bleibt kalt, der Geschirrspüler ist defekt.
Ungeziefer nistet sich ein. Der Vermieter reagiert nur zögerlich auf ihre Bitten um Reparatur.
Da die Probleme anhalten, wendet sich die Frau an die Schlichtungsbehörde Berner Oberland. Diese ordnet an, dass die Mängel behoben werden müssen. Doch statt Verbesserungen erhält sie im Mai 2023 die Kündigung.
«Ich war schockiert», sagt sie gegenüber dem «Beobachter», der über den Fall berichtet. Die Frau glaubt, dass sie gehen musste, weil sie unbequem war und sich gewehrt hat.

Gemeindeangestellter wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt
Die Frau beschleicht das Gefühl, dass Zugezogene in Adelboden nicht immer willkommen sind. «Es gibt Leute, die in Adelboden das Sagen haben. Sie sorgen dafür, dass Auswärtige wieder gehen müssen, wenn sie sich nicht alles gefallen lassen.»
Besonders irritiert war sie, als Dorfbewohner plötzlich über ihre finanziellen Verhältnisse Bescheid wissen: Sie ist EL-Bezügerin, hatte aber nie Probleme, ihre Rechnungen zu bezahlen. Wie kamen diese Informationen an die Öffentlichkeit?
Ein beunruhigender Vorfall verstärkt ihr Misstrauen. Sie erhält eine Einladung zu einem Jahrgangstreffen, obwohl sie bei ihrer Anmeldung in Adelboden eine Datensperre beantragt hatte. Aus Schutz vor ihrem Ex-Mann.
Sie stellt Nachforschungen an und reicht Anzeige ein. Später wird der damalige Leiter der Einwohnerkontrolle per Strafbefehl wegen eventualvorsätzlicher Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt.

Auch Nachbarin erhält Kündigung in Adelboden – und Drohbriefe
Die Geschichte bleibt in der Folge kein Einzelfall: Denn auch die Nachbarin der Städterin machte unliebsame Erfahrungen in Adelboden. Nach wiederholten Streitigkeiten mit ihrem Partner erhält sie plötzlich die Kündigung.
Ihre damalige Vermieterin: Die Schwester des Vermieters der in diesem Artikel erwähnten 66-Jährigen. Doch damit nicht genug: Während sich das Paar widerwillig auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen, landen in ihrem Briefkasten anonyme Drohbriefe.
Besonders perfide sind die Drohungen gegen den Hund des Paares: «Nichts gelernt. Jetzt muss halt euer Hund daran glauben! Selber Schuld! Ist ja klar, einer säuft und die andere ist psychisch daneben.»
Der Hund des Paares ist mittlerweile verstorben, die Todesursache wurde nie geklärt. Die Nachbarin zeigt ihre Vermieterin wegen Drohung und Beschimpfung an – mit Erfolg. Sie wird verurteilt.

Mündliche Zusage für Städterin – und dann eine plötzliche Absage
Zurück zur Städterin – auch sie will Adelboden trotz der angeblich feindlichen Stimmung nicht verlassen. Doch die Suche nach einer neuen Bleibe ist schwierig.
Sie bewirbt sich auf 146 Wohnungen in und um das Bergdorf. Immer wieder bleibt eine Antwort aus. Schliesslich erhält sie eine mündliche Zusage – doch kurz darauf kommt eine Absage.
In einer E-Mail heisst es: «Unsere nachträglichen Recherchen ergaben, dass es bei Ihnen in der Vergangenheit zu problematischen Mietverhältnissen kam." Sie vermutet, dass ihr ehemaliger Vermieter dahintersteckt.
Eine Anzeige wegen Verleumdung bleibt jedoch ohne Folgen, die Staatsanwaltschaft Bern eröffnete keine Untersuchung. Gegenüber dem «Beobachter» meint die 66-jährige Städterin: «Es ist tragisch, dass manche Leute offenbar machen können, was sie wollen, und damit auch noch durchkommen.»

Vermieter weisen Vorwürfe zurück
Der Vermieter weist die Vorwürfe zurück: Die Kündigung sei korrekt erfolgt. Er sei der Frau sogar bei einem Erstreckungsbegehren entgegengekommen. Leider habe sie die Wohnung dann auf ein später vereinbartes Datum hin nicht geräumt und später ohne zu putzen verlassen.
Eine Übergabe sei nicht möglich gewesen, so der Vermieter weiter. Er behauptet ausserdem, auf den Kosten für Reinigung und Instandhaltung sitzen geblieben zu sein. Auch der Mann, der der Städterin, eine mündliche Zusage gegeben haben soll, kommt zu Wort.
Er sagt, dass er die Informationen über «die problematischen Mietverhältnisse», von einer «sehr verlässlichen Seite» erhalten habe. Dabei betont der Mann, dass diese keinen Bezug auf den früheren Vermieter oder dessen Verwandtschaft habe.
Die Frau hat mittlerweile abgeschlossen mit ihrem Sehnsuchtsort in den Bergen. Heute lebt sie am Thunersee. Ihre ehemalige Nachbarin ist noch immer in Adelboden.
Erst vor wenigen Wochen erhielt sie erneut eine Drohkarte: «Verschwinde aus Adelboden, du zahlst keine Steuern. Schmarotzer brauchen wir hier nicht!»






Mietwohnungen in der Schweiz am 4.4.2025: Einzug und neue Sachen:
Nach dem Einzug in deine Wohnung solltest du vier Dinge ersetzen
https://www.20min.ch/story/mietrecht-nach-dem-einzug-in-deine-wohnung-solltest-du-vier-dinge-ersetzen-103317243

Meret Steiger - Wenn du kürzlich umgezogen bist, gibt es einige Dinge, die du austauschen solltest. Wir sagen dir, welche das sind – und was der Vormieter erledigen muss.

Am 31. März war Zügeltermin. Viele Menschen freuen sich gerade über ihre neuen, blitzsauberen Wohnungen. Immerhin gilt grundsätzlich, dass der Vormieter die Wohnung gründlich geputzt und kaputte oder sehr stark beanspruchte Dinge ersetzt haben sollte. Aber was, wenn beim Einzug der vergilbte WC-Sitz, ein gammliger Dampfabzug und ein verkalkter Duschkopf auffallen? Wir haben bei Fabian Gloor, Jurist beim Mieterverband, nachgefragt.

Kleiner Unterhalt
«Grundsätzlich hat man als neuer Mieter den Anspruch, dass alles im Rahmen des kleinen Unterhalts erledigt ist», erklärt Gloor. «Wer auszieht, der muss stark abgenutzte Dinge, die zum kleinen Unterhalt gehören, auf eigene Kosten ersetzen. Zum kleinen Unterhalt gehört alles, was man selbst ersetzen kann und nicht mehr als 150 - 200 Franken kostet.» Ein WC-Sitz oder ein neuer Duschkopf gehören sicher dazu, ein nicht mehr funktionstüchtiger Geschirrspüler aber nicht.

Fällt dir beim oder nach dem Einzug noch etwas auf, solltest du das dem Vermieter melden, damit diese Mängel noch behoben werden können. Allerdings gibt es da Ermessensspielraum: «Ein WC-Sitz, der noch in einem guten Zustand ist, muss nicht bei jedem Mieterwechsel ersetzt werden», sagt Gloor. Mal nachfragen kannst du aber auf jeden Fall.

Wie viel Abnutzung ist normal?
Etwas komplizierter wird es bei aufwendigen Arbeiten, etwa Streichen oder Böden ersetzen. «Viele Menschen glauben, sie hätten das Anrecht, in eine frisch gestrichene Wohnung zu ziehen. Das ist aber nicht so – je nach Alter der Wohnung sind kleinere Abnutzungen an Wänden und Böden normal. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise ein Kind sein künstlerisches Talent auf einer Wand ausgelebt hat», erklärt Gloor.

Ersetzen, falls noch nicht passiert
Bist du schon länger als zehn Tage in der Wohnung und das Übernahmeprotokoll ist bereits unterschrieben, kannst du zwar immer noch bei deinem Vermieter anfragen, musst die Sachen aber vermutlich selbst ersetzen oder reinigen. Hier sind die wichtigsten:

WC-Bürsteli
Oft bleibt das WC-Bürsteli im Bad stehen, weil es irgendwie zum Inventar gehört und beim Zügeln entweder vergessen oder absichtlich zurückgelassen wird. Die wenigsten Menschen wollen sich aber eine Klobürste mit dem Vormieter teilen, deswegen solltest du dir eine neue anschaffen.

Vergilbte WC-Brillen
Das Gleiche gilt für WC-Brillen, die ihre besten Zeiten bereits hinter sich haben und deren weisses Plastik sich gelb verfärbt. Eine neue Klobrille ist auch eine gute Gelegenheit, um die Verankerung richtig zu putzen.

Duschkopf
Den Duschkopf kannst du in Kalklöser oder eine Wasser-Essig-Mischung einlegen, um hartnäckige Kalkablagerungen zu lösen. Lösen sich dabei auch die Gummidichtungen auf, wird es Zeit für ein neues Modell.

Wasserhähne
Auch Wasserhähne können verkalken und sollten gereinigt werden. Du kannst versuchen, mit einem Plastiksack ein Entkalker-Bad zu basteln, in dem der Hahn einige Zeit einweicht. Danach sollten sich Verschmutzungen einfacher lösen.

Dampfabzug
Wirf beim Einzug unbedingt einen Blick auf den Dampfabzug und verlange eine weitere Reinigung, falls der verklebt und voller Fett ist. Geht das vergessen, musst du für neue Filter allenfalls selbst aufkommen.




Mietverträge in der Schweiz am 14.5.2025: Haustiere, Untermiete etc.:
Rechtsschutz: Was Mieter dürfen – und was nicht?
https://www.nau.ch/lifestyle/gesellschaft/rechtsschutz-was-mieter-durfen-und-was-nicht-66980103

Emilia Rechtsschutz - Zürich - In Mietwohnungen herrscht oft Unsicherheit: Was ist eigentlich erlaubt? Dabei dürfen Mieter mehr, als viele denken – solange sie Rücksicht auf andere nehmen.

Das Wichtigste in Kürze

    Die Wohnung darf individuell gestaltet werden.
    Was verändert wird, muss beim Auszug zurückgebaut werden.
    Haustiere und Untermiete brauchen meist eine Erlaubnis.

Mieterinnen und Mieter dürfen ihre Wohnung grundsätzlich so gestalten, wie es ihnen gefällt. Es ist erlaubt, die Wände farbig zu streichen, Regale zu montieren oder sogar Türen auszuhängen – solange beim Auszug alles wieder in den Ursprungszustand versetzt wird. Alternativ kann der Nachmieter diese Änderungen übernehmen.

Grössere bauliche Eingriffe – etwa eine neue Küche oder eingebaute Schränke – brauchen allerdings die Zustimmung des Vermieters.
Leben Sie in einer Mietwohnung?
Haustiere sind nicht immer erlaubt

Auch bei Haustieren gilt: Kleine Tiere wie Hamster oder Fische sind in der Regel erlaubt. Bei grösseren oder ungewöhnlichen Tieren kann der Vermieter jedoch ein Wörtchen mitreden – und sie verbieten.
Haustier
Haustiere sind nicht in jeder Mietwohnung erlaubt. - Depositphotos

Vieles ist zusätzlich in einer Hausordnung geregelt. Diese gilt aber nur, wenn sie im Mietvertrag erwähnt wird. Und auch dann müssen die Regeln verhältnismässig sein. Ein generelles Grillverbot auf dem Balkon beispielsweise ist rechtlich oft nicht haltbar.

Wer seine Rechte kennt und rücksichtsvoll lebt, hat als Mieterin und Mieter viele Freiheiten – und deutlich weniger Konfliktpotenzial.



E-Mail an Mossad-Antifa nau und Mossad-Antifa-BLICK:
Schweiz und Mietverhältnisse am 15.5.2025: Raucher verpesten die Luft gegen Nichtraucher - bis heute ganz legal: Räume und Balkone NICHT benutzbar!  WANN ist endlich Schluss damit?
von Michael Palomino NIE IMPFEN am 15.5.2025

Hallo Mossad-BLICK und nau,

wegen Mietverhältnissen, was man darf und was nicht:
https://www.nau.ch/lifestyle/gesellschaft/rechtsschutz-was-mieter-durfen-und-was-nicht-66980103

Da ist eine grosse Lücke im Gesetz wegen der kriminellen Raucher auf Balkonen:
 
Ich erlebe in Basel-West einen Terror von 2 Kettenrauchern, einer unter mir arbeitslos mit 20 Zigi pro Tag und eine neben mir IV ohne Arbeit mit 20 Zigi pro Tag.

Laufend zieht hochgiftiger Zigirauch in meine Wohnung und die Kúche ist NICHT benutzbar und der Balkon ebenfalls NICHT BENUTZBAR. Es beginnt am Morgen um 6 Uhr.
 
Und die Zigiraucherei ist auch nicht CO2-neutral. Wann hört dieser Raucher-Terrorismus gegen Nichtraucher in Wohngebäuden endlich auf? In Kalifornien soll Rauchen in Wohngebäuden bereits verboten sein, zurecht. Sie sollen spazieren gehen - oder man macht Wohnblocks nur für Raucher.

Die Verwaltung meint, Rauchen kann man nicht verbieten.

Massnahmen? gibt es keine. Die Küche hat nicht mal einen normalen Abzug nach aussen.

1 Kollege im Gellert in einem Wohnblock klagt über dasselbe Problem. Raucher verpesten laufend die Wohnungen von Nichtrauchern und man kann sich nicht wehren.
 
WANN hört diese Luftverseuchung durch die kriminellen Raucher endlich auf, die sich auf Balkonen wie Könige fühlen?
 
Gruss
Michael Palomino NIE IMPFEN



Bozen (It) 25.7.2025: Ferienwohnungsvermietung lohnt sich nicht immer bei zu hohem Aufwand:
Rückkehr zum traditionellen Mietmarkt: Aufwand zu groß: 100 Ferienwohnungen in Bozen aufgegeben
https://www.suedtirolnews.it/wirtschaft/aufwand-zu-gross-100-ferienwohnungen-in-bozen-aufgegeben

Von: luk

Bozen – In der Landeshauptstadt Bozen sind rund 100 Ferienwohnungen wieder dem traditionellen Mietmarkt zugeführt worden. Das erklärte Bürgermeister Claudio Corrarati im Rahmen einer Diskussion über Tourismus und Overtourism. Grund für diese Entwicklung seien laut Corrarati sowohl die verschärften Vorschriften auf Landes- und Staatsebene als auch die wachsende Erkenntnis, dass die Verwaltung solcher Unterkünfte deutlich aufwändiger ist als erwartet.

Laut aktuellen Daten des Instituts Demoskopika belegt Südtirol beim Verhältnis zwischen Touristenzahl und Einwohnern weiterhin den Spitzenplatz in Italien: Auf einen Einwohner kommen im Durchschnitt fast 69 Touristen, gefolgt von Venedig mit knapp 47.

In Bozen selbst sei die Situation laut Corrarati jedoch differenziert zu betrachten. „Abgesehen von der Zeit des Christkindlmarkts kann in Bozen nicht von Overtourism gesprochen werden“, so der Bürgermeister. Die hohe statistische Belastung sei vor allem auf das begrenzte Angebot an Hotelbetten im Verhältnis zur Zahl der Gäste zurückzuführen. Aktuell seien drei Hotels durch Flüchtlingsfamilien belegt, da die entsprechenden Unterkünfte für Asylsuchende bereits voll seien.

Bozen verfügt laut Angaben aus dem Jahr 2023 über insgesamt 5.998 Betten: 4.163 davon in Hotels, 1.529 bei Privatvermietern – ein Anstieg um 800 innerhalb weniger Jahre – sowie 306 in Urlaub auf dem Bauernhof-Betrieben. Die Landesregierung hat eine Wachstumsgrenze von 229 zusätzlichen Betten für Bozen festgelegt, wovon 209 auf Hotels und 20 auf Bauernhöfe entfallen. Für die Kategorie der Privatvermieter hingegen sind keine neuen Kapazitäten vorgesehen. Ziel sei es, den regulären Mietwohnungsmarkt nicht weiter zu belasten. Es ist ein Markt, der in Bozen nahezu still steht, was auch Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Arbeitskräften hat.

Gleichzeitig sei aber auch ein Gegentrend zu beobachten: Immer mehr Wohnungseigentümer steigen aus dem Geschäft mit Ferienwohnungen aus und vermieten wieder langfristig. Laut Corrarati konnten so zuletzt rund 100 Wohnungen zurückgewonnen werden. „Das ist ein Ergebnis der gesetzlichen Verschärfungen“, wird der Bürgermeister von der Zeitung Alto Adige zitiert.

Doch nicht nur Vorschriften spielen eine Rolle. Auch die tägliche Arbeit schrecke viele ab, wie Maurizio Puglisi Ghizzi, Inhaber einer Immobilienagentur und selbst Betreiber zweier Ferienwohnungen, erklärt: „Anfangs erscheint es attraktiv – keine Probleme mit zahlungsunwilligen Mietern, sichere Einnahmen. Doch in Wahrheit ist es ein Vollzeitjob, auch am Wochenende.“ Trotz möglicher Einnahmen von bis zu 150 Euro brutto pro Tag bei guter Auslastung relativierten sich die Gewinne durch Buchungsplattform-Gebühren, Reinigungs- und Wäschekosten sowie die persönliche Betreuung der Gäste. Für viele wird der Aufwand letztlich offenbar zu groß und sie kehren zum klassischen Mietmodell zurück.



Zürich und seine Kriminellen am 19.9.2025: Kriminelle Vermieter zocken reiche Expats mit höheren Mieten ab - und belasten auch ärmere AusländerInnen generell mit höheren Mieten als SchweizerInnen:
Neue Studie zeigt: Ausländer zahlen in Zürich mehr Miete für neue Wohnung
https://www.blick.ch/wirtschaft/neue-studie-zeigt-auslaender-zahlen-in-zuerich-mehr-miete-fuer-neue-wohnung-id21246691.html

Keystone-SDA und Robin Wegmüller - 92 Prozent der Neubauwohnungen im Kanton Zürich werden an Schweizerinnen und Schweizer vermietet. Das zeigt eine neue Immo-Studie des Meinungsforschungsinstituts Sotomo. Reiche Expats werden dabei abgezockt.

Eine neue Studie des Meinungsforschungsinstituts Sotomo räumt mit Gerüchten des Zürcher Immo-Marktes auf. Die spannendsten Resultate: Die meisten Neubauwohnungen im Kanton Zürich gehen an bisherige Einwohnerinnen und Einwohner – nicht etwa an so genannt «reiche Expats». Nur 8 Prozent der Neubauwohnungen im Kanton Zürich gehen an Ausländerinnen und Ausländer, die neu zuziehen. 92 Prozent werden an Einheimische vermietet – vor allem an Leute aus dem gleichen Quartier oder der näheren Region.

Dies liegt daran, dass Schweizerinnen und Schweizer mehr Möglichkeiten haben, den Wohnungsmarkt abzugrasen. Dazu gehört auch, dass sie auf Neubauprojekte im eigenen Quartier aufmerksam werden.

Reiche Expats werden abgezockt
Die «reichen Expats» haben oft wenig Zeit für die Wohnungssuche und kennen sich mit den lokalen Begebenheiten nicht aus. Zudem sind sie sich hohe Preise von internationalen Metropolen gewohnt. «Sie nehmen dann die überteuerten, totalsanierten Wohnungen und werden von Vermietern abgezockt», sagte Meinungsforscher Michael Hermann bei der Studienpräsentation vor den Medien.

Aber nicht nur Zuzügerinnen und Zuzüger aus reichen Ländern landen aus Mangel an Alternativen in überteuerten Sanierungsprojekten. Auch jene aus ärmeren Ländern zahlen mehr für eine Wohnung im Kanton Zürich als Schweizerinnen und Schweizer. Die Studie zur Wohnungsnot entstand im Auftrag der Zürcher Handelskammer.




Untermiete am 9.10.2025: geht nicht bei zu hohen Preisen oder als Pension:
Rechtsschutz: Untervermieten – was ist erlaubt und nicht?
https://www.nau.ch/lifestyle/gesellschaft/rechtsschutz-untervermieten-was-ist-erlaubt-und-nicht-67051003

Emilia Rechtsschutz - Zürich - Untermiete ist erlaubt, doch nicht immer ganz einfach. Diese 3 Fehler können dir den Rauswurf bringen. Was du unbedingt vorher klären solltest.
  • Die Untervermietung einer Wohnung ist in der Schweiz erlaubt.
  • Es gibt aber drei Gründe, warum die Verwaltung auch Nein sagen kann.

Du überlegst dir für den Sommer länger wegzufahren und möchtest deine Wohnung in dieser Zeit untervermieten? Oder du ziehst in eine neue WG und fragst dich: Wer ist da überhaupt Hauptmieter?

Das Gesetz sagt dazu: Untermiete ist grundsätzlich erlaubt. Aber: du benötigst die Zustimmung der Vermieterin. Und die Vermieterin darf Nein sagen, beispielsweise wenn:

- du die Bedingungen der Untermiete nicht offenlegst.

- du überrissene Preise verlangst,

- oder du deine Wohnung plötzlich in ein Bed & Breakfast verwandelst.

Ein generelles Verbot im Mietvertrag für Untermiete ist nicht zulässig, doch du musst hierfür mit der Vermieterschaft in Kontakt treten.

Auf Nummer sicher gehen? Kontaktiere deine Verwaltung

In der Realität ist es allerdings oft so, dass es schnell mal geschieht und eine Kollegin für kurze Zeit dein Zimmer mietet und du hierfür auch nicht ein schriftlicher Untermietvertrag mit ihr abgeschlossen hattest.

Eine Untervermietung der eigenen Wohnung ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. - Depositphotos

Als erster Tipp gilt hier: Am besten sofort das Gespräch mit der Vermieterin suchen, den Vertrag offenlegen und um nachträgliche Genehmigung bitten. Die Vermieterin kann nämlich die Untermiete nur in bestimmten Gründen verbieten, beispielsweise wenn du von der Untermieterin eine zu hohe Miete verlangst.

Keine Sorge: Wenn du nur vorübergehend deine Freundin bei dir in der WG aufgenommen hast und von ihr vielleicht nicht einmal Mietzins verlangst, dann liegt noch kein Untermietverhältnis vor.
Unser Tipp an dich ist allerdings: Untermietvertrag immer schriftlich machen. Mietzins fair halten. Und nie ohne OK der Vermieterin loslegen – sonst kann's ungemütlich werden.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.







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