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Das Arbeitszeugnis
Meldungen
präsentiert von Michael Palomino
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28.2.2011: Die Geheimcodes im 'Arbeitszeugnis'
aus: Stern online: So entschlüsseln Sie den Geheimcode der Chefs; 28.2.2011
1. So entschlüsseln Sie den Geheimcode der Chefs
aus: http://www.stern.de/wirtschaft/job/arbeitszeugnis-so-entschluesseln-sie-den-geheimcode-der-chefs-1656703.html#utm_source=sternde&utm_medium=zhp&utm_campaign=wirtschaft&utm_content=snippet-links
<Es gibt ihn wirklich, den sogenannten Geheimcode der Zeugnissprache. Firmenchefs und Personaler erfahren durch die ausgeklügelten Formulierungen sehr viel mehr Details über die tatsächliche Leistung, als ein erster Blick vermuten lässt. Von Julia Kleine und Stefanie Kubosch.
Frau Müller interessierte sich sehr für ihre Arbeit und war immer pünktlich." Klingt gut, denken Sie? Heißt im Klartext: Frau Müller versuchte, sich in ihren Aufgabenbereich einzuarbeiten, es gelang ihr aber nicht. Und sie kam um 8 Uhr und ging um Punkt 16 Uhr, egal, was noch zu tun war.
"Herr Meyer trug sehr zur Verbesserung des Betriebsklimas bei." Sie denken, das bedeutet, Herr Meyer war ein netter Mitarbeiter? Mitnichten. Das heißt nichts anderes, als dass Herr Meyer gerne mal tief ins Glas schaute.
Jeder Mitarbeiter hat ein Recht auf ein "wohlwollendes" Zeugnis, in dem seine Leistung mindestens mit der Note "befriedigend" bewertet wird. Ein schlechtes Zeugnis könnte ihm schließlich seine Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz verbauen. Die Arbeitgeber haben deshalb eine Geheimsprache entwickelt, mit der sie Kritik in scheinbar harmlose Formulierungen verpacken. Sie nehmen dabei sogar in Kauf, dass Wendungen wie zum Beispiel "vollste Zufriedenheit" grammatikalisch falsch sind oder durch altmodische Wörter wie "stets" künstlich aufgeplustert werden.
Wir haben für Sie den Geheimcode der Zeugnissprache entschlüsselt. Denn nur wenn Sie schlechte Bewertungen als solche erkennen, können Sie sich dagegen wehren und wenn es hart auf hart kommt, sogar vors Arbeitsgericht ziehen.>
2. Die Grundbenotung
aus: http://www.stern.de/wirtschaft/job/2-arbeitszeugnis-so-entschluesseln-sie-den-geheimcode-der-chefs-1656703.html
<Wenn sich Personaler durch einen ganzen Stapel von Lebensläufen und Arbeitszeugnissen durcharbeiten müssen, suchen sie zuerst nach der Gesamtnote des Kandidaten. Diese versteckt sich in der Formulierung über die Zufriedenheit mit der Arbeitsleistung. Die Übersetzung in Schulnoten ist für Insider ganz einfach:
- "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" - sehr gut
- "Stets zu unserer vollen Zufriedenheit" - gut
- "Stets zu unserer Zufriedenheit / Zu unserer vollen Zufriedenheit" - befriedigend
- "Zu unserer Zufriedenheit" - ausreichend
- "Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" - mangelhaft
- "Zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht" - ungenügend>
3. Kein böses Wort und doch viel Schlechtes gesagt
aus: http://www.stern.de/wirtschaft/job/3-arbeitszeugnis-so-entschluesseln-sie-den-geheimcode-der-chefs-1656703.html
<Der Arbeitgeber ist zu einem "wohlwollenden" Zeugnis verpflichtet. Daher sind Ausdrücke wie Probleme, Fehler, Mängel, Schwierigkeiten und Schuld in Arbeitszeugnissen tabu. Auch abwertende Bindewörter wie aber, leider, trotz, trotzdem jedoch, unglücklicherweise, bedauerlicherweise, schade trüben den Gesamteindruck und haben im Zeugnis nichts zu suchen. Kein Problem für Zeugniskenner: Sie machen ohne die Verwendung dieser Begriffe deutlich, wie es um die Leistungen des Mitarbeiters tatsächlich bestellt ist. Auf den ersten Blick klingen die Aussagen sogar richtig positiv. So bedeutet die Formulierung "durch ihr aufgeschlossenes Wesen war sie bei den Mitarbeitern steht gern gesehen" nichts anderes, als dass es sich bei der scheinbar geschätzten Mitarbeiterin um eine Quasseltante handelt, die andere gerne durch ein Schwätzchen von der Arbeit abhält."Er verstand es aufgrund seiner ausgeprägten Kooperationsbereitschaft, seine Kollegen in eigene Arbeitsabläufe erfolgreich einzubinden" ist der Hinweis darauf, dass der Mitarbeiter seine Arbeit gerne den Kollegen aufs Auge drückt. Hinter dem scheinbar arglosen Satz "Sie hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt" verbirgt sich der Hinweis auf fehlende Eigeninitiative. Die Bemerkung "Er ist ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter" weist auf einen notorischen Nörgler hin. Wenn jemand "seine Arbeiten mit besonderer Genauigkeit und Sorgfalt" erledigt hat, arbeitet er im Schneckentempo.
Auch durch gewisse Einschränkungen und Zusätze werten die Arbeitgeber die Leistung ihres Mitarbeiters ab, ohne ein böses Wort verwenden zu müssen. Wird die Arbeitsleistung ausschließlich "in unserem Betrieb" beurteilt, so ist das eine Herabstufung der allgemeinen Leistung. Ebenso steckt hinter der Formulierung "Der Mitarbeiter wurde in unserer Niederlassung XY eingesetzt" eine deutlich negative Beurteilung.>
4. Viel Kritik mit wenig Worten
aus: http://www.stern.de/wirtschaft/job/4-arbeitszeugnis-so-entschluesseln-sie-den-geheimcode-der-chefs-1656703.html
<Lässt der Zeugnisschreiber Bestandteile der Beurteilung gezielt weg, hüllt er sich damit in "beredtes Schweigen". Nennt er beispielsweise die Nebenaufgaben des Mitarbeiters vor den Hauptaufgaben, so ist das ein Hinweis darauf, dass sich der Mitarbeiter bei seiner Arbeit verzettelt hat.Wenn der Arbeitgeber dagegen Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit oder Ehrlichkeit betont, kann das ein Hinweis darauf sein, dass es ansonsten leider nichts Überdurchschnittliches zu berichten gibt.
Dasselbe gilt, wenn zu wichtigen Merkmalen der Tätigkeit keinerlei Aussagen gemacht werden. Der Klassiker ist die Beurteilung des Geschäftsführers, in der keine Aussage über seine Zuverlässigkeit gemacht wird. Auch wenn das Fachwissen komplett unkommentiert bleibt, wird dadurch deutlich gemacht, dass es um selbiges nicht gut bestellt ist.>
5. Die Reihenfolge macht's
aus: http://www.stern.de/wirtschaft/job/5-arbeitszeugnis-so-entschluesseln-sie-den-geheimcode-der-chefs-1656703.html
<Ein Zeugnis hat einen festen Aufbau. Nach Angaben zur Person und zum Eintritt in die Firma folgen ein paar Zeilen über das Unternehmen, die Position des Mitarbeiters und seine Aufgaben. Anschließend folgt die Beurteilung der Fachkenntnisse, der Erfüllung der Aufgaben und schließlich des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden.
Personalprofis riechen Lunte, wenn der Aufbau des Zeugnisses von dieser Reihenfolge abweicht. Wird beispielsweise das Verhalten vor der Arbeitsleistung beurteilt, lässt dies darauf schließen, dass der Mitarbeiter zwar ein verträglicher Kerl war, seine Leistungen aber eher dürftig waren.
Das gilt auch, wenn das Verhältnis zu den Kollegen oder Kunden vor dem Verhältnis zu dem Vorgesetzten bewertet wird. Wird die Beurteilung des Vorgesetzten komplett weggelassen, dann ist dies ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass es hier besondere Probleme gegeben hat.>
6. Minus mal Minus bleibt Minus
aus: http://www.stern.de/wirtschaft/job/6-arbeitszeugnis-so-entschluesseln-sie-den-geheimcode-der-chefs-1656703.html
<Während in normalen Leben die doppelte Verneinung zu einer positiven Aussage führt, ist dies bei Zeugnissen nicht der Fall. Steht im Zeugnis die Formulierung, dass eine Leistung oder ein Verhalten "nicht zu beanstanden" war, so ist das keineswegs eine positive Aussage. Im Gegenteil: Leider gibt es nichts zu vermelden, was besonders hervorgehoben oder gelobt werden könnte. "Nicht unerhebliche Erfolge" sind gar keine Erfolge. Und war das Verhalten "ohne Tadel", so erkennen Insider in dieser Formulierung durchaus einen Tadel.Vorsicht ist auch bei passiven Formulierungen geboten. Formulierungen wie "es wurde ihm erläutert", und "die Aufgaben, die ihm übertragen wurden ...", deuten auf einen unselbständigen Mitarbeiter hin.>
7. Das dicke Ende kommt zum Schluss
aus: http://www.stern.de/wirtschaft/job/7-arbeitszeugnis-so-entschluesseln-sie-den-geheimcode-der-chefs-1656703.html
<In einem professionellen Arbeitszeugnis ist kein Platz für freundliches Palaver. Daher lesen Personaler das Zeugnis bis zur letzten Zeile, denn auch die Schlussformel hat es in sich. Folgende Formulierungen stehen dabei für klare Noten:Gibt es Widersprüche zwischen der Beurteilung der Leistung und der Schlussformel sind diese gewollt. Werden das Verhalten und die Leistung durchgehen als gut beurteilt, die Schlussformel entspricht aber eher der Note "drei" oder schlechter, so wertet dies auch die vorherige Leistungsbeurteilung ab. Andersherum funktioniert das leider nicht: Eine gute oder gar sehr gute Schlussformel wertet die mäßige Beurteilung nicht auf.>
- "Wir bedauern den Verlust von XY und bedanken uns für die stets sehr gute und produktive Zusammenarbeit." - sehr gut
- "Wir bedauern, eine so gute Kraft zu verlieren und sind für die stets gute Leistung zu großem Dank verpflichtet." - gut
- "Wir bedauern, eine so gute Kraft zu verlieren und danken für die gute Zusammenarbeit." - befriedigend
- "Wir danken für die gute Zusammenarbeit." - ausreichend
- "Wir können unseren Dank für die stete Arbeitsbereitschaft nicht versagen." oder "Für das stete Interesse an der Zusammenarbeit bedanken wir uns." - mangelhaft
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21.10.2011: <Beruf: Arbeitszeugnis mit Tippfehlern reklamieren>
aus: n-tv online; 21.10.2011;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Arbeitszeugnis-mit-Tippfehlern-reklamieren-article4588626.html
<Berlin (dpa/tmn) - Das Arbeitszeugnis sollte einwandfrei sein. Bei welchen Fehlern Arbeitnehmer das Zeugnis zurückgeben sollten und wie man das am besten macht, verrät ein Experte.
Ein Arbeitszeugnis, das Tipp- oder Rechtschreibfehler enthält, sollten Arbeitnehmer nicht akzeptieren. «Ein schlampiges Zeugnis darf man gleich nach dem Erhalt reklamieren», sagt der Karriereberater Jürgen Hesse aus Berlin. Man könne etwa zum Vorgesetzten sagen: «Mir ist aufgefallen, dass sich da ein oder zwei Tippfehler eingeschlichen haben. Können wir das bitte korrigieren?»
Denn ein Arbeitszeugnis mit Fehlern mache einen schlechten Eindruck. «Letztendlich wirft das nicht nur auf die Firma, sondern auch auf den Bewerber ein schlechtes Licht», sagt Hesse, der mehrere Ratgeberbücher zum Thema Arbeitszeugnisse geschrieben hat. «Man fragt sich, warum der Bewerber sich so ein schlampiges Zeugnis andrehen lassen hat.»
Es dränge sich auch der Eindruck auf, dass der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer nicht zufrieden gewesen sei. Denn bei einem geschätzten Mitarbeiter hätte er sich vermutlich stärker um ein einwandfreies Zeugnis bemüht.
Allerdings sollten sich Mitarbeiter nicht wegen jeder Kleinigkeit beschweren. Fehle in einem Zeugnis von zwei Seiten lediglich ein einziges Komma, würde er nichts sagen, so Hesse. «Man muss die Kirche auch im Dorf lassen.» Häuften sich aber die Rechtschreibfehler oder fehlten gleich mehrere Kommas, sei die Grenze überschritten: «Das darf nicht passieren und sollte man auch nicht akzeptieren», erläutert Hesse.
Quelle: n-tv.de / dpa>
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20.11.2012: Schadenersatz wegen schlechtem Arbeitszeugnis
aus: n-tv online: Arbeitgeber darf nicht alles: Schadenersatz für mieses Zeugnis; 20.11.2012;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Schadenersatz-fuer-mieses-Zeugnis-article7793111.html
<Ein extrem schlechtes Arbeitszeugnis verbaut einem viele Chancen auf einen neuen Job. Ist die Bescheinigung zu negativ und dies nachweislich schuld an einer Absage, kann Arbeitnehmern Schadenersatz zustehen.Erhalten Angestellte ein zu schlechtes Arbeitszeugnis, können sie dafür Schadenersatz bekommen. So muss der Arbeitgeber Betroffene dafür entschädigen, wenn ein unangemessenes Zeugnis nachweislich der Grund für eine Absage beim Bewerben um einen neuen Job war. Das gilt zumindest, wenn der Arbeitgeber zuvor einer gerichtlichen Aufforderung zur Änderung des Zeugnisses nicht nachgekommen ist, wie das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschieden hat. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem Fall hatte ein Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinem ausgeschiedenen Mitarbeiter zunächst gar kein Zeugnis ausgestellt. Der ehemalige Angestellte hatte dies mehrfach angemahnt und berief sich darauf, er habe sich zwischenzeitlich bei mehreren Arbeitgebern beworben. Von dort hätte er aber nur Absagen erhalten, die damit begründet wurden, dass er kein Zeugnis vorlegen könne.
Nun wurde dem Arbeitnehmer ein zu schlechtes Zeugnis ausgestellt. Ein Gericht verurteilte den ehemaligen Arbeitgeber daraufhin zu einer Korrektur. Dem kam der Arbeitgeber aber nicht nach.
Als der frühere Mitarbeiter sich woanders auf eine Stelle als Assistent der Geschäftsführung bewarb, bekam er eine Absage. Der Grund: Das Zeugnis sei zu schlecht. Daraufhin verlangte der Arbeitnehmer von seinem alten Arbeitgeber Schadensersatz.
Mit Erfolg: Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven sprach dem Mann einen Schadenersatz in Höhe von rund 3500 Euro zu. Vor Gericht bestätigte die Firma, bei der er sich beworben hatte, dass das schlechte Zeugnis der Grund für die Absage war. Damit konnte der Mitarbeiter nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden war. Bei der Bemessung des Schadenersatzes ging das Gericht davon aus, dass der Kläger mindestens für sechs Wochen angestellt worden wäre, und legte dafür dieses fiktive Gehalt zugrunde.
Quelle: n-tv.de, awi/dpa>
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