Zwangsimpfungen Pakistan
12.9.2023: Provinz Sindh hat Zwangsgesetz gegen Kinder mit
Bestrafung der Eltern:
Eltern in Pakistan droht eine Gefängnisstrafe, wenn sie
ihre Kinder nicht gegen Polio impfen lassen
https://unwiderlegbarefakt.wixsite.com/wahrheitsiegt/post/freiheitsstrafe-für-eltern-in-pakistan-die-sich-weigern-ihre-kinder-gegen-polio-zu-impfen
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/77963
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [12.09.2023 21:39]
Eltern
in Pakistan müssen mit Geld- und Gefängnisstrafen
rechnen, wenn sie sich weigern, ihre Kinder gegen Polio
impfen zu lassen
Nach einem neuen Gesetz, das in der
pakistanischen Provinz Sindh eingeführt wurde, können
Eltern, die sich weigern, ihre Kinder gegen
Infektionskrankheiten impfen zu lassen, mit Gefängnis oder
Geldstrafe bestraft werden.
⚠️ Das Gesetz wurde unter dem Vorwand der Ausrottung der
Kinderlähmung eingeführt, umfasst aber auch Impfstoffe gegen
Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis), Masern, Mumps
und Röteln. Weiterlesen
Widerstand gegen Zwangsimpfung in Sissach
17.9.2023: Verein Observer - Postfach 19 - 4457 Diegten
https://t.me/achtungachtungschweiz/40186
@KESB Sissach Gelterkinden
@behördlicher Impfarzt BL
https://t.me/Staatsimpfung/4732🙏
Unsere nächsten Schritte. 🔔
Wenn Idealismus gelebt wird:
https://t.me/kinderimpfungen/664 🔥
Spendenaufruf
Unterstützt das Akteneinsichtsteam. Die Akteneinsicht ist
kostenpflichtig und die Arbeit intensiv:
Verein Observer 💉
Postfach 19
4457 Diegten
BLKB
IBAN CH29 0076 9439 3683 2200 1
BIC BLKBCH 22
Widerstand gegen Zwangsimpfung in Sissach am
17.9.2023: Antrag, die Verfügung zurückzuziehen, folgt
morgen
Video-Link: https://t.me/achtungachtungschweiz/40191
🕯Seit letztem Donnerstag findet vor der Kinder- und
Erwachsenenschutzbehörde KESB in Sissach rund um die Uhr eine
Mahnwache statt. Es geht dabei um einen Protest gegen die
drohende Zwangsimpfung zweier Jungen im Rahmen des «Falls
Honegger» (https://t.me/Hoch2TV/232).
📺Im obigen Video ist ein Zusammenschnitt vom Startschuss der
Mahnwache am Donnerstag zu sehen.
⚡️Bereits morgen, Montag dem 18. September, findet um 9 Uhr
die nächste Aktion vor der KESB statt. Alle Unterstützer sind
willkommen.
Es geht dabei um die Einreichung eines schriftlichen Antrages
durch den Verein PIU (https://piu.li/) unter Begleitung von
HOCH2 (https://hoch2.tv/) vor der KESB Sissach-Gelterkinden
zwecks Einstellung der Verfügung zur Zwangsimpfung!
Mehr Infos dazu in der dazugehörigen Sprachnachricht von PIU
(https://t.me/staatsimpfungen/99).
Masernimpf-Pflicht im 4R ist KEINE Pflicht
22.9.2023: Es gilt die "kann"-Formulierung mit Ausschluss
aus dem Kindergarten
https://t.me/c/1292545312/47485
Sehr viele Eltern die ihre Kinder vor einer Masernimpfung
schützen wollen haben mir geschrieben, dass ihre Kinder von
der Teilnahme am Kindergarten ausgeschlossen werden. Das
Gesundheitsamt begründet den Ausschluss von der Teilnahme am
Kindergarten damit, dass im Masernschutzgesetz geregelt sei,
dass ungeimpfte Kinder nicht am Kindergarten teilnehmen
dürfen.
Fakt ist aber, dass der Ausschluss von der Teilnahme am
Kindergarten oder der Kindertagesstätte nicht zwingend ist. In
dem Masernschutzgesetz heißt es nur, dass der Ausschluss
möglich ist. Die Behauptung der Gesundheitsämter ist
dahingehend falsch, dass der Ausschluss von ungeimpften
Kindern zwingend ist.
Daraus ergibt sich, dass jeder einzelne Fall geprüft werden
muss und zwar auch ob der Ausschluss vom Kindergarten
überhaupt verhältnismäßig ist.
Da fast alle ungeimpften Kinder von der Teilnahme am
Kindergarten ausgeschlossen werden und die meisten Eltern
leider nicht wissen welche Möglichkeiten sie haben um gegen
den Ausschluss vorzugehen habe ich mir überlegt einen
entsprechenden Schriftsatz zu verfassen mit welchem die
jeweiligen Eltern versuchen können die Teilnahme ihrer Kinder
am Kindergarten durchzusetzen.
Den entsprechenden Schriftsatz werde ich in den kommenden
Tagen verfassen. Vorher muss ich noch die ausstehenden
Anfragen bezüglich dem Antrag auf Rückstellung der
Masernimpfung bearbeiten. Da ich alle E-Mails alleine
beantworte dauert es leider etwas länger als geplant. Ich
denke aber, dass ich den Schriftsatz in der kommenden Woche
verfasst haben werde. Anschließend werde ich den Schriftsatz
noch von einem befreundeten Fachanwalt für Verwaltungsrecht
prüfen lassen bevor ich ihn dann hier veröffentliche.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Telegram (http://t.me/DahlmannChristian)
Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist

Widerstand gegen Zwangs-Masernimpfung im 4R am
24.9.2023: Webseite Masern-Express
Masern-Express: https://www.masern.express/
1. Kein Beweis für die Wirksamkeit
2. Keine Studien vorhanden
3. Vom Hersteller beobachtete Nebenwirkungen nach der
Zulassung
Widerstand gegen Zwangs-Masernimpfung im 4R am 24.9.2023:
Webseite Masern-Express [1]
Masernimpfung (MMR-Impfung): Vom Hersteller beobachtete
Nebenwirkungen nach der Zulassung:
-- allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am
Verabreichungsort
-- anaphylaktische Reationen
-- Arthralgie
-- Arthritis
-- atypisch mildes oder abgeschwächtes Masern- und
mumpsähnliches Syndrom
-- Infektionen und parasitäre Erkrankungen
-- Meningitis
-- Orchitis
-- Enzephalitis
-- Epididymitits
-- Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes Erythema
exsudativum
-- Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems
-- Guillain-Barré-Syndrom
-- Kawasaki-Syndrom
-- multiforme Skelettmuskulaturerkrankungen, multiforme
Bindegewebserkrankungen, multiforme Knochenerkrankungen
-- Thrombozytopenie
-- Thrombozytopenische Purpura Erkrankungen des Immunsystems
-- Erkrankungen des Nervensystems
-- periphere Neuritis
-- transverse Myelitis
Die "Nebenwirkungen" der MMR-Impfung
25.9.2023: Die Liste des Herstellers (!)
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/79059
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [25.09.2023 13:49]
Die Masernimpfung (MMR) macht nur krank - die
Zusammenfassung vom Masern-Express
Masernimpfung (MMR-Impfung): Vom Hersteller beobachtete
Nebenwirkungen nach der Zulassung:
-- allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am
Verabreichungsort
-- anaphylaktische Reationen
-- Arthralgie
-- Arthritis
-- atypisch mildes oder abgeschwächtes Masern- und
mumpsähnliches Syndrom
-- Infektionen und parasitäre Erkrankungen
-- Meningitis
-- Orchitis
-- Enzephalitis
-- Epididymitits
-- Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes
Erythema exsudativum
-- Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems
-- Guillain-Barré-Syndrom
-- Kawasaki-Syndrom
-- multiforme Skelettmuskulaturerkrankungen, multiforme
Bindegewebserkrankungen, multiforme Knochenerkrankungen
-- Thrombozytopenie
-- Thrombozytopenische Purpura Erkrankungen des Immunsystems
-- Erkrankungen des Nervensystems
-- periphere Neuritis
-- transverse Myelitis
Quelle: Masern-Express: https://www.masern.express/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/79060
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [25.09.2023 13:49]
DAS sind die "Nebenwirkungen" (Hauptwirkungen!) der
"Masernimpfung" (meist MMR), die vom Hersteller SELBER
zugegeben werden. Also diese Liste sollte man im Fall
Sissach schicken: an den Vater, an die Mutter, an die
Kinder, an alle Gerichte, an die Kesb der ganzen Schweiz.
Damit der falsche Impfzauber endlich aufhört.
Gruss an alle und danke für eure Arbeit
🌻🌻🌻🌻🌻🔔🔔🔔🔔🔔
25.9.2023: Diese Liste muss verschickt werden
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/79060
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/79060
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [25.09.2023 13:49]
DAS sind die "Nebenwirkungen" (Hauptwirkungen!) der
"Masernimpfung" (meist MMR), die vom Hersteller SELBER
zugegeben werden. Also diese Liste sollte man im Fall
Sissach schicken: an den Vater, an die Mutter, an die
Kinder, an alle Gerichte, an die Kesb der ganzen Schweiz.
Damit der falsche Impfzauber endlich aufhört.
Gruss an alle und danke für eure Arbeit
🌻🌻🌻🌻🌻🔔🔔🔔🔔🔔
Widerstand mit Klage gegen
Zwangs-Masernimpfung im 4R am 24.9.2023:
Urteil Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Geldstrafe bei
fehlendem Masern-Impfnachweis rechtswidrig
Pressemitteilung des Masern-Express:
https://t345034af.emailsys1a.net/mailing/206/6962599/2522268/319739/ba3fb3ced3/index.html
Masern-Express: https://www.masern.express/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/78970
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [24.09.2023 15:47]
Pressemitteilung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 21.
September 2023 geurteilt, dass ein Zwangsgeld und erst recht
ersatzweise Zwangshaft bei Schulkindern im Rahmen der
Masern-Impfnachweispflicht rechtswidrig sind. Für Eltern von
Schulkindern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen
wollen, eine sehr gute Nachricht. Wer bereits mit einem
Zwangsgeld zu tun hat, sollte umgehend die Aufhebung der
Zwangsgeldandrohung bei der Behörde unter Hinweis auf den
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom
21.09.2023 – 20 CS 23.1432 beantragen, berichtet der Masern.Express in einer
Pressemitteilung.
Worum geht es?
Zahlreiche Eltern von Schulkindern, die keine Masernimpfung
vorweisen können, wurden in den letzten Monaten von den
Gesundheitsämtern angeschrieben. Sie bekamen Bescheide mit
der Anordnung, es müsse ein Nachweis innerhalb einer
bestimmten Frist vorgelegt werden. Für den Fall, dass das
nicht geschieht, wurde ihnen ein Zwangsgeld angedroht, meist
500,- Euro, manchmal noch erheblich mehr. Die besondere
Gefahr von Zwangsgeld ist, dass es immer und immer wieder
neu angedroht und festgesetzt werden kann.
Jetzt steht fest, diese Zwangsgelder sind rechtswidrig und
können auch zurückgefordert werden!
Masern.Express setzt sich umfassend für Eltern ein, die ihre
Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen:
Ist das Zwangsgeld rechtlich zulässig?
Bisher gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen der
Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht Neustadt sagte
in einem Beschluss vom Mai 2023: nein, Zwangsgeld anzudrohen
geht nicht. Es dürfe keine Impfpflicht „durch die Hintertür
geben“ - Beschluss 5 L 303/23.NW, dort S. 13. Das
Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss v. 14.11.2022 – B 7 S
22.1038 hatte die gegenteilige Rechtsauffassung geäußert und
die Zwangsgeldandrohung als rechtmäßig angesehen. Auch das
Verwaltungsgericht München hatte in einem Beschluss vom
01.08.2023 keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer
Zwangsgeldandrohung. Gegen diesen Beschluss vom 01.08.2023
des VG München richtete sich die Beschwerde. Das Ergebnis?
NEIN, sagt der Verwaltungsgerichtshof München in einem
Beschluss vom 21.09.2023, die Zwangsgeldandrohung läuft auf
eine Impfpflicht hinaus und sei voraussichtlich
rechtswidrig. Der Kernsatz des Beschlusses lautet:
„Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld
darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer
faktischen Impfpflicht führen.“
Die Entscheidung ist deshalb so bedeutsam, weil es sich beim
Verwaltungsgerichtshof um ein Oberverwaltungsgericht
handelt. Der Beschluss ist zwar nur in einem Eilverfahren
ergangen, er ist aber unanfechtbar. Ich gehe davon aus, dass
dieser Beschluss wegweisend ist und bundesweit von den
Gesundheitsämtern beachtet werden wird.
Diese Annahme stützt sich auf eine ähnliche Situation im
Jahr 2022 bei § 20a IfSG, der Regelung über die
Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen. Die im
Gesundheitssektor tätigen Beschäftigten hatten im Frühjahr
2022 teilweise Anordnungen zur Vorlage eines
Corona-Impfnachweises mit Zwangsgeldandrohungen erhalten.
Das OVG Lüneburg hatte – ebenfalls in einem Eilverfahren –
im Juni 2022 diese Praxis als nicht rechtmäßig angesehen.
Daran hat sich die Verwaltungspraxis anschließend in allen
Bundesländern gehalten. Jetzt ist zu erwarten, dass sich die
Gesundheitsämter ebenfalls an die Rechtsprechung des bayr.
Verwaltungsgerichtshofes halten werden, auch außerhalb von
Bayern.
Was sagte der Verwaltungsgerichtshof zur Begründung?
Der Verwaltungsgerichtshof München bezieht sich auf die
Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass die
Nachweispflicht gem. § 20 IfSG
„die Freiwilligkeit der Impfentscheidung der Eltern als
solche nicht aufhebe und diesen damit die Ausübung der
Gesundheitssorge für ihre Kinder im Grundsatz belasse. Die
Nachweispflicht ordnet keine mit Zwang durchsetzbare
Impfpflicht an (vgl. auch § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG.) Vielmehr
verbleibt den für die Ausübung der Gesundheitssorge
zuständigen Eltern im Ergebnis ein relevanter
Freiheitsraum“. Diese Textpassage im Beschluss des VGH wurde
nahezu wörtlich Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses über die
Masern-Impfnachweispflicht vom 21.07.2022 entnommen.
Der Verwaltungsgerichtshof führt weiter aus, es müsse im
vorliegenden Fall berücksichtigt werden, dass es sich um den
eingeforderten Masernimpfnachweis eines schulpflichtigen
Kindes handelt, welches der Nachweispflicht regelmäßig nicht
ausweichen kann. Der Verwaltungsgerichtshof verweist erneut
auf die Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses.
Damit ist recht deutlich formuliert worden: Zwangsgeld und
erst recht ersatzweise Zwangshaft sind so rechtlich nicht
zulässig! Also sehr gute Neuigkeiten für die Eltern von
Schulkindern.
Masern.Express setzt sich umfassend für Eltern ein, die ihre
Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen. Auf
www.masern.express finden Eltern alle Hilfen, die dafür
nötig sind, denn die Verhängung von Bußgeldern ist auch mit
dem Urteil leider weiterhin möglich. Allerdings sind
Bußgelder im Vergleich zu Zwangsgeldern wesentlich
ungefährlicher.
Kontakt:
Markus Bönig, Web: www.masern.express Email:
support@masern.express
Der Artikel dazu:

25.9.2023: Urteil Bayrischer
Verwaltungsgerichtshof: Geldstrafe bei fehlendem
Masern-Impfnachweis rechtswidrig
https://tkp.at/2023/09/25/urteil-bayrischer-verwaltungsgerichtshof-geldstrafe-bei-fehlendem-masern-impfnachweis-rechtswidrig/
Der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 21.
September 2023 geurteilt, dass ein Zwangsgeld und erst recht
ersatzweise Zwangshaft bei Schulkindern im Rahmen der
Masern-Impfnachweispflicht rechtswidrig sind. Für Eltern von
Schulkindern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen
wollen, eine sehr gute Nachricht. Wer bereits mit einem
Zwangsgeld zu tun hat, sollte umgehend die Aufhebung der
Zwangsgeldandrohung bei der Behörde unter Hinweis auf den
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom
21.09.2023 – 20 CS 23.1432 beantragen, berichtet der Masern.Express in einer
Pressemitteilung.
Zahlreiche Eltern von Schulkindern, die keine
Masernimpfung vorweisen können, wurden in den letzten
Monaten von den Gesundheitsämtern angeschrieben. Sie bekamen
Bescheide mit der Anordnung, es müsse ein Nachweis innerhalb
einer bestimmten Frist vorgelegt werden. Für den Fall, dass
das nicht geschieht, wurde ihnen ein Zwangsgeld angedroht,
meist 500,- Euro, manchmal noch erheblich mehr. Die
besondere Gefahr von Zwangsgeld ist, dass es immer und immer
wieder neu angedroht und festgesetzt werden kann. Wer
zunächst 500,- Euro Zwangsgeld hat, muss damit rechnen, dass
im nächsten Schritt 1.500,- Euro angedroht werden usw. Es
gab zuletzt sogar einige Gesundheitsämter, die bei
Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes ersatzweise Zwangshaft
angedroht hatten.
Fragwürdige
Zwangsimpfung
Die Masernimpfung ist seit langem zumindest
umstritten und laut wissenschaftlich arbeitenden Ärzten auch
überflüssig und sogar schädlich. So sagte etwa der „Pabst“
der Orthomolukularmedizin schon im
Mai 2020 im TKP-Interview:
„In armen Ländern ist der Vitamin-A-Mangel
endemisch. Masern-Erkrankungen verlaufen dort dramatisch
und tödlich. Die Auswertung von 47 Studien bei Kindern vom
1. bis 5. Lebensjahr (1,2 Millionen Kinder) senkte die
Vitamin-A-Gabe allein (ohne Vitamin D) die
Masernhäufigkeit um 50 %, die Sterblichkeit um 12 %.“
Und weiter:
„Die Schieflage äußert sich auch in der
gesetzlich festgelegten Masernschutzimpfung, ansonsten
2.500 Euro Strafandrohung. Masern waren in Deutschland
stets eine gutartig verlaufende Krankheit. Vereinzelt
traten sie in Schulklassen auf, ohne dass die anderen
erkrankten. Heute sind schwere Verläufe bei unter- oder
einseitig ernährten Kindern und Erwachsenen bekannt, vor
allem Migranten. Auch hier gilt, statt Impfung –
Prophylaxe!“
Interessant auch die
epidemiologische Veränderung seit Impfbeginn. Sie wurde in
Deutschland eingeführt, als die Masern im Wesentlichen
kein Problem mehr waren, wie diese Grafik zeiMasern
in Deutschland 1961-1995, Grafik [2]
Masern in Deutschland 1961-1995, Grafik [2]
In den vergangenen Jahren ist Autismus bei Kindern
immer häufiger geworden. Es gibt einen eindeutigen
Zusammenhang zwischen Häufigkeit der Impfung und Auftreten
von Autismus. Bei den Amischen, die Impfung
generell ablehnen, gibt es allerdings keine Fälle von
Autismus.
Ist
das Zwangsgeld rechtlich zulässig?
Bisher gab es unterschiedliche
Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte. Das
Verwaltungsgericht Neustadt sagte in einem Beschluss vom Mai
2023: nein, Zwangsgeld anzudrohen geht nicht. Es dürfe keine
Impfpflicht „durch die Hintertür geben“ – Beschluss 5 L
303/23.NW, dort S. 13. Das Verwaltungsgericht Bayreuth,
Beschluss v. 14.11.2022 – B 7 S 22.1038 hatte die
gegenteilige Rechtsauffassung geäußert und die
Zwangsgeldandrohung als rechtmäßig angesehen. Auch das
Verwaltungsgericht München hatte in einem Beschluss vom
01.08.2023 keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer
Zwangsgeldandrohung. Gegen diesen Beschluss vom 01.08.2023
des VG München richtete sich die Beschwerde. Das Ergebnis?
Nein, sagt der Verwaltungsgerichtshof München
in einem Beschluss vom 21.09.2023, die Zwangsgeldandrohung
läuft auf eine Impfpflicht hinaus und sei voraussichtlich
rechtswidrig. Der Kernsatz des Beschlusses lautet:
„Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form
von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht
zu einer faktischen Impfpflicht führen.“
Die Entscheidung ist deshalb so bedeutsam,
weil es sich beim Verwaltungsgerichtshof um ein
Oberverwaltungsgericht handelt. Der Beschluss ist zwar nur
in einem Eilverfahren ergangen, er ist aber unanfechtbar.
Ich gehe davon aus, dass dieser Beschluss wegweisend ist und
bundesweit von den Gesundheitsämtern beachtet werden wird.
Diese Annahme stützt sich auf eine ähnliche
Situation im Jahr 2022 bei § 20a IfSG, der Regelung über die
Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen. Die im
Gesundheitssektor tätigen Beschäftigten hatten im Frühjahr
2022 teilweise Anordnungen zur Vorlage eines
Corona-Impfnachweises mit Zwangsgeldandrohungen erhalten.
Das OVG Lüneburg hatte – ebenfalls in einem Eilverfahren –
im Juni 2022 diese Praxis als nicht rechtmäßig angesehen.
Daran hat sich die Verwaltungspraxis anschließend in allen
Bundesländern gehalten. Jetzt ist zu erwarten, dass sich die
Gesundheitsämter ebenfalls an die Rechtsprechung des
bayrischen. Verwaltungsgerichtshofes halten werden, auch
außerhalb von Bayern, schreibt der Maser.Express.
Was
sagte der Verwaltungsgerichtshof zur Begründung?
Der Verwaltungsgerichtshof München bezieht
sich auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass
die Nachweispflicht gem. § 20 IfSG
„die Freiwilligkeit der Impfentscheidung der
Eltern als solche nicht aufhebe und diesen damit die
Ausübung der Gesundheitssorge für ihre Kinder im Grundsatz
belasse. Die Nachweispflicht ordnet keine mit Zwang
durchsetzbare Impfpflicht an (vgl. auch § 28 Abs. 1 Satz 3
IfSG.) Vielmehr verbleibt den für die Ausübung der
Gesundheitssorge zuständigen Eltern im Ergebnis ein
relevanter Freiheitsraum“. Diese Textpassage im Beschluss
des VGH wurde nahezu wörtlich Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses
über die Masern-Impfnachweispflicht vom 21.07.2022
entnommen.
Der Verwaltungsgerichtshof führt weiter aus,
es müsse im vorliegenden Fall berücksichtigt werden, dass es
sich um den eingeforderten Masernimpfnachweis eines
schulpflichtigen Kindes handelt, welches der Nachweispflicht
regelmäßig nicht ausweichen kann. Der Verwaltungsgerichtshof
verweist erneut auf die Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses.
Damit ist recht deutlich formuliert worden: Zwangsgeld und
erst recht ersatzweise Zwangshaft sind so rechtlich nicht
zulässig! Also sehr gute Neuigkeiten für die Eltern von
Schulkindern.
von Dr.
Peter F. Mayer|Politik
https://tkp.at/2025/01/12/direkter-und-indirekter-impfzwang-fuer-kinder-durch-den-kindergarten/
von Dr.
Peter F. Mayer4 Minuten Lesezeit
In den Impfplänen von immer mehr Ländern
werden mittlerweile bis 50 Impfung empfohlen. Es gibt
immer mehr Methoden des Zwangs wie der eImpfpass, das
Bestehen von Kinderärzten sowie Impfungen als
Voraussetzung zur Zulassung in den Kindergarten.
Die Südtiroler
Landtagsabgeordnete und Rechtsanwältin DDr. Renate
Holzeisen kämpft dagegen seit längerem. Sie hatte schon früher aufgedeckt, dass es für die vorgeschrieben
Kinderimpfungen keine Studien gibt, die die Wirkung
und Sicherheit nachweisen könnten, Verpflichtungen zur
Impfung daher ohnehin gesetz- und verfassungswidrig sind.
Über die Hintergründe der
Impfpflicht gab es kürzlich ein höchst interessantes
Interview von Tucker Carlson mit einem der Rechtsanwälte
von Robert F. Kennedy Jr., der auch über die Unwirksamkeit
der Kinderimpfungen berichtete.
Ein Großteil der Impfungen
wie gegen Masern und andere Kinderkrankheiten, wurden
eingeführt als diese bereits kein Problem mehr
darstellten. Die Nebenwirkungen waren aber derart enorm,
dass durch die in den USA möglichen Sammelklagen
Geschädigte eine Chance gegen die Pharmakonzerne hatten.
Die Schadenersatzzahlungen machten Impfstoffe für die
Pharmaindustrie zum Verlustgeschäft. Statt eine
Verbesserung der Produkte zu erzwingen, beschloss der
US-Kongress eine Haftungsbefreiung für die Hersteller
dieser gesundheitsschädlichen Präparate. Das Interview und ein auf
Deutsch übersetztes Transkript sind hier zu finden.
Holzeisen verlangt nun
neuerlich, dass der Ausschluss
von ungeimpften Kindern aus Kleinkinderbetreuungsstätten
und Kindergärten sofort auf Landesebene beendet werden kann und muss. Die
grob gesetzeswidrige Anwendung von
Kinderimpfstoffprodukten, teilweise sogar „off label“,
deren Wirksamkeit und Sicherheit niemals in klinischen
Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurde, durch
den Südtiroler Sanitätsbetrieb und damit durch die
Autonome Provinz Bozen.
Sie erklärt dazu:
„Als Abgeordnete zum
Südtiroler Landtag kann ich (leider) nicht direkt auf
die gesetzgeberische Tätigkeit des Parlaments in Rom
einwirken (dies müssen mit größter Dringlichkeit
diejenigen tun, die von den Bürgern ins nationale
Parlament gewählt wurden), aber ich kann mich, wie jedes
Mitglied eines lokalen Parlaments (Regionalrat oder
Landtag für die Autonomen Provinzen Bozen und Trient),
im Rahmen der Zuständigkeit bewegen, die in Sachen
Impfstoffe der jeweiligen territorialen gesetzgebenden
Körperschaft zusteht.
Die Regionen und die
Autonomen Provinzen Bozen und Trient sind für die Wahl
und die korrekte Verwendung der zugelassenen Impfstoffe
verantwortlich.
Darüber hinaus hat die
Autonome Provinz Bozen primäre Gesetzgebungskompetenz im
Bereich der Kindergärten.
Und da Kinderimpfstoffe
in Südtirol sogar außerhalb ihrer therapeutischen
Indikation (weil nicht für die pädiatrische Untergruppe
zugelassen) und somit grob gesetzeswidrig „off label“
und systematisch ohne die notwendige ärztliche
Verschreibung, die vom EU-Gesetzgeber (wie vom
nationalen Gesetzgeber umgesetzt) und der Europäischen
Kommission in der zentralisierten Zulassung der
Kinderimpfstoffe für die gesamte EU als unabdingbare
Voraussetzung vorgeschrieben wird – können und müssen
wir Abgeordnete zum Südtiroler Landtag dringend handeln,
um die Kinder zu schützen.
Gestern habe ich einen
sehr umfangreichen
Beschlussantrag im Südtiroler Landtag eingebracht.
Mit dem Beschlussantrag,
fordere ich meine Kollegen im Südtiroler Landtag dazu
auf, zum Schutze unserer Kinder, folgenden Beschluss zu
fassen:
„Der Südtiroler Landtag
verpflichtet die Landesregierung
-
über die Südtiroler
Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass
Kinderimpfstoffe nicht ohne ordnungsgemäße ärztliche
Verschreibung zur Anwendung kommen
-
über die Südtiroler
Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass
Kinderimpfstoffe nicht in einer
„off-label“-Anwendung, d.h. auf pädiatrische
Unterkategorien, für die sie nicht zugelassen sind,
zur Anwendung kommen
-
über die Südtiroler
Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass nur
Kinderimpfstoffe verwendet werden, deren Wirksamkeit
und Sicherheit in klinischen Studien mit echten
Kontrollgruppen bestätigt wurden
-
sicherzustellen, dass
Kinder, weil ihre Eltern aufgrund des Fehlens der
erforderlichen ärztlichen Verschreibung, der
Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben,
nicht als „nicht dem nationalen Impfplan
entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von
Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten
ausgeschlossen werden
-
sicherzustellen, dass
Kinder, weil ihre Eltern der „off-label“-Anwendung
von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht als
„nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“
betrachtet werden und daher nicht von
Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten
ausgeschlossen werden
-
dafür zu sorgen, dass
Kinder, weil ihre Eltern der Anwendung von
Impfstoffprodukten, deren Wirksamkeit und Sicherheit
nicht in klinischen Studien mit echten
Kontrollgruppen bestätigt wurden, nicht zugestimmt
haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan
entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von
Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten
ausgeschlossen werden“.
Gibt es noch andere Landtage, wo sich Abgeordnete für den
Schutz von Kindern vor Impfzwang einsetzen?
https://tkp.at/2025/01/29/elektronischer-zwangs-impfpass-offener-brief-an-koalitionsverhandler/
4R 24.3.2025: Neuer Plan: Impfungen als
Voraussetzungen für Arztbesuche:
Deutscher Impf-Hammer: Feste Bindung an Arztbesuche
Die mRNA-Umzingelung geht weiter: Der „ExpertInnenrat“ der
Bundesregierung hat nun einen besorgniserregenden Vorschlag
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975196/2334074/a73b9832bdec933487a3e5a7ce49feae/2025-02-10-11-stellungnahme-expertinnenrat-data.pdf
gemacht: Bei jeder Vorsorgeuntersuchung und jedem regulären
Arztbesuch soll verbindlich die Nadel angesetzt werden, um
„möglichst viele von der STIKO empfohlenen Impfungen“ unter
das Volk zu bringen. Die Daten darüber, wer die
STIKO-Impfempfehlungen nicht erfüllt, soll die elektronische
Patientenakte liefern. Besonders kritisch ist diese Empfehlung
vor dem Hintergrund, dass aktuell beinahe jede gängige Impfung
auf mRNA-Technik umgestellt werden soll. Zwischen 150 und 500
solcher neuer mRNA-Impfungen sollen sich derzeit in der
Entwicklung befinden, schätzt etwa die X-KI Grok.
🧬 Mehr zu den Plänen der mRNA-Umzingelung hat
AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet in seiner letzten
Sondersendung
(https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/5-jahre-lockdowns-corona-war-nur-der-anfang-jetzt-kommt-mrna-tsunami)
aufgedeckt. ➡️ HIER ansehen
https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/5-jahre-lockdowns-corona-war-nur-der-anfang-jetzt-kommt-mrna-tsunami
In Singapur droht künftig Gefängnis für Bürger, die sich
einer von der Regierung angeordneten Impfung verweigern.
Eine umfassende Reform des Infektionsschutzgesetzes
ermöglicht nicht nur strafrechtliche Verfolgung – sondern
schützt gleichzeitig die Behörden vor jeglicher Haftung.
https://transition-news.org/singapur-fuhrt-haftstrafe-bei-impfverweigerung-ein
Zwangsimpfung gegen Masern im 4R am 1.6.2025:
Verfahren eingestellt - Impfpflicht aufgehoben!
MASERNIMPFPFLICHT: STAAT ZIEHT STILL UND LEISE ZURÜCK
https://diebasis-partei.de/2025/04/masernimpfpflicht-ordnungswidrigkeitsverfahren-eingestellt/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/115109
Dieser Fall aus Braunschweig zeigt, wie brüchig die
vermeintlich „unumstößliche“ Masernimpfpflicht in Wirklichkeit
ist. Ein Vater wehrt sich – und gewinnt. Kein Bußgeld, keine
Gerichtskosten. Das Verfahren gegen seinen Sohn wird
eingestellt. Warum? Weil der Junge selbst dachte, sich
informierte – und die Richterin das anerkennen musste.
Die Zahlen sprechen für sich: Rund 700.000 Kinder jährlich
geimpft, davon 118 schwere Nebenwirkungen – laut
Paul-Ehrlich-Institut. Im selben Zeitraum: nur 20–25
Masernerkrankungen pro Jahr in Deutschland. Doch statt diese
Fakten offen zu diskutieren, wird in Medien und Politik der
Druck erhöht: Angst. Zwang. Schweigen.
Die Richterin in diesem Fall hatte den Mut zuzugeben, dass sie
sich erst einlesen müsse – und erkannte am Ende: Hier wurde
keine Willkürentscheidung getroffen, sondern eine sachlich
informierte. Das ist keine Einzelfall-Anekdote. Das ist ein
Beweis, dass rechtlicher und wissenschaftlicher Spielraum
existiert – und dass Widerstand wirkt, wenn er klug und
respektvoll geführt wird.
Frage an alle Eltern:
Was, wenn mehr Menschen sich so vorbereiten würden? Was, wenn
wir unsere Rechte wirklich kennen und einfordern?
Denn eines ist klar: Die Pflicht zu denken, kann man uns nicht
nehmen.
DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉🏼FaktenFriedenFreiheit
(https://linktr.ee/FaktenFriedenFreiheit)
Widerstand gegen Zwangsimpfung bei Swiss,
Edelweiss, Helvetic und Lufthansa etc. am 22.6.2025:
JETZT MITMACHEN: BOYKOTT GEGEN IMPFZWANG AIRLINES: https://airlineboykott.ch
https://t.me/standpunktgequake/195585
Dies ist eine Aktion besorgter Menschen zur Wiederherstellung
der Flugsicherheit in der Luftfahrt durch Boykott der
globalistischen Impfzwang-Airlines Swiss, Edelwess, Helvetic
und Lufthansa
Zeige auch Du deine Besorgnis und schicke diese E-Mail an die
Fluggesellschaften.
Du kannst gerne den Text individuell anpassen.
Es geht um Deine Flugsicherheit. Zeit nun zu handeln und
endlich Verantwortung zu übernehmen.
https://orf.at/stories/3404420/
ebenda:
Florida am 3.9.2025: Top-Arzt in
Florida drängt auf Ende der Impfpflicht und
vergleicht sie mit "Sklaverei"
Florida top doctor pushes end to
vaccine mandates, likens them to ‘slavery’
https://www.aljazeera.com/news/2025/9/3/florida-top-doctor-pushes-end-to-vaccine-mandates-likens-them-to-slavery
ebenda:
Video: https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/119999
Dr. Joseph Ladapo hat gerade angekündigt, dass Florida die
Impfpflicht für ALLE Impfstoffe beendet
„Jede einzelne ist falsch ... Wer bin ich oder jemand anderes,
um dir zu sagen, was du in deinen Körper stecken solltest? Wer
bin ich, um dir zu sagen, was dein Kind in seinen Körper
stecken sollte?“
Neue Methode zur Zwangsimpfung im 4R am
15.9.2025: Pharma-Ärzte müssen Impfquoten erfüllen - sonst
drohen "finanzielle Verluste":
Versteckter Impfzwang: Hausärzte unter Quoten-Druck ab 2026
https://tkp.at/2025/09/12/versteckter-impfzwang-hausaerzte-unter-quoten-druck-ab-2026/
von Thomas Oysmüller2,3 Minuten Lesezeit
Ab 2026 werden deutsche Hausärzte mit neuen Regeln dazu
gedrängt, die Patienten penetrant zu impfen. Wer nicht
zumindest jeden vierten Patienten (mit irgendetwas impft),
dem drohen finanzielle Verluste.
Die deutsche Bundesregierung erhöht mit der neu geregelten
Vorhaltepauschale den Druck auf die Hausärzte. So werden Ärzte
noch stärker von Bürokratie, Pharma und staatlichen Linien
gesteuert, was Krankheit fördert und Gesundheit bekämpft.
Besonders hat der Staat Interesse an Impfungen. Hausärzte, die
zu wenig impfen, verlieren Geld.
Zum 1. Januar 2026 wird die sogenannte Vorhaltepauschale für
Hausarztpraxen aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu geregelt.
Offiziell soll damit die hausärztliche Grundversorgung
gefördert werden. Doch tatsächlich wird sie an Bedingungen
geknüpft, die das Krankheitssystem, zuvörderst dirigiert von
Big Pharma, fördert.
Die Vorhaltepauschale ist eine Grundvergütung, die Hausärzte
für die bloße „Bereitstellung“ ihrer Praxis erhalten. Die
Ärzte bekommen die Pauschale also dafür, dass sie die
Patienten überhaupt vor Ort betreuen – unabhängig von
Einzelleistungen. Sie soll die hausärztliche Versorgung
sichern.
Mayer, Dr. Peter F.(Autor)
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Im neuen Jahr kommt es zu einer radikalen Reform. Die
Pauschale wird um 40 Prozent gekürzt, wenn etwa eine Praxis
weniger als zehn sogenannte „Schutzimpfungen“ pro Quartal
durchführt. Ob diese Impfungen sicher, sinnvoll oder notwendig
sind, ist dabei bei der Bewertung völlig unberücksichtigt.
Diese Regelung gilt für die ersten drei Quartale, danach wird
es noch heftiger. Im 4. Quartal müssen mindestens 25 % der
Patienten geimpft werden – also praktisch jeder Vierte –,
sonst droht der Verlust der Zuschläge.
„Ob der Patient gesund ist, eine Impfung ablehnt oder keine
Evidenz vorliegt – egal. Hauptsache, es wird geimpft, sonst
gibt’s Abzug. Es zählt die Quote, nicht die medizinische
Begründung“, kommentiert dazu das Portal Next Level.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schildert die neue
Regelung ausführlich.
Weitere Zuschläge gibt es nur, wenn eine Praxis bestimmte
Leistungen „nachweist“: Hausbesuche, Ultraschall, Impfungen,
Diagnostik usw. Wer dem Raster nicht entspricht, verliert
einen wesentlichen Teil seiner Grundvergütung.
Neben dem offensichtlichen Druck, mehr Impfungen in die
Bevölkerung zu bringen, leidet darunter auch die freie
Therapieentscheidung. Ärzte müssen einem klaren Leistungs- und
Behandlungsschema folgen – unabhängig davon, ob dieses den
gesundheitlichen Bedürfnissen ihrer Patienten widerspricht.
Das vergebene Schema folgt freilich den Vorgaben und
Interessen der Krankenkassen (und der dahinter schaltenden
Pharmaindustrie). Tatsächliche Heilung kostet dem Arzt dann
Geld: Wer impft, kassiert, wer heilt, geht pleite.
So schreibt Next Level:
„Wer seine Patienten dauerhaft gesund hält,
beispielsweise durch artgerechte Ernährung und
psychisch-emotionales Gleichgewicht, hat weniger ‚Leistung‘,
weniger Diagnosen, weniger Abrechnung – und verliert Geld. Wer
impft und diagnostiziert, wird belohnt – egal ob’s gesund
ist.“
Bild KI
4R mit Erpressung zur Masernimpfung im
Kindergarten am 22.10.2025: das heisst immer die
Dreifachimpfung Masern-Röteln-Mumps - mit vielen
Krankheiten:
Kein Zugang zum Kindergarten ohne Masernimpfung
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/121803
In Deutschland zwingt man Eltern dazu, ihren Kindern
gefährliche Substanzen zu verabreichen, sog. Impfungen, damit
die Eltern arbeiten gehen können oder die Kinder sozial
integriert werden.
Nur eine Masernimpfung gibt es nicht. Nur in Kombination mit
Mumps, Röteln.
Widerstand in Florida 25.10.2025: Alle
Zwangsimpfungen werden abgeschafft
https://t.me/standpunktgequake/212898
Florida hat gerade Geschichte geschrieben. Unser Surgeon
General, Dr. Joseph Ladapo, hat angekündigt, dass der
Bundesstaat alle Impfvorschriften, einschließlich der
Schulpflicht für Kinder abschaffen wird.
Das ist ein großer Schritt für die medizinische Freiheit und
die Rechte der Eltern. Viel zu lange wurde Familien gesagt,
sie müssten sich fügen, ohne dass sie mitbestimmen konnten,
was in den Körper ihres Kindes gelangt. Damit ist jetzt
Schluss.
➡️ Keine Zwangsimpfungen mehr für den Schulbesuch.
➡️ Keine staatliche Kontrolle mehr über Ihre
Gesundheitsentscheidungen.
➡️ Eltern fordern die Kontrolle über das Wohl ihrer Kinder
zurück.
GB-Justiz am 8.11.2025: bewilligt
Zwangsimpfungen an Babys gegen den Elternwillen:
UK erlaubt Zwangsimpfung von Baby
https://tkp.at/2025/11/07/uk-erlaubt-zwangsimpfung-von-baby
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/122778
In einem Rechtsstreit in Großbritannien hat das Gericht für
die Regierung und gegen die Eltern entschieden.
Zwangsimpfungen von Babys wurden damit juristisch abgesichert.
Der Staat habe eine weitere Grenze überschritten, so Kritiker.
➡️ Abonnieren Sie @tkp_news - Blog für Science & Politik
Ein Gericht in London hat entschieden, dass die zwangsweise
durchgeführte Impfung eines acht monatigen Babys rechtlich
zulässig ist.
Kr. Justiz in GB am 8.11.2025: Zwangsimpfung
an Heimkindern soll "in ihrem besten Interesse" sein:
Großbritannien: Berufungsgericht urteilt, dass
Heimkindern auch gegen den elterlichen Willen und ohne
gerichtliche Anordnung Impfstoffe injiziert werden dürfen,
weil dies "in ihrem besten Interesse" sei
(ENGL orig.: Children in care can be vaccinated against
their parents’ wishes without court order, UK judges)
https://londondaily.com/children-in-care-can-be-vaccinated-against-their-parents-wishes-without-court-order-uk-judges-rule
Übersetzung:
Ein britisches Berufungsgericht hat entschieden, dass Kinder
in staatlicher Obhut auch dann „Routineimpfungen“ erhalten
dürfen, wenn die Eltern dagegen sind, und fügte hinzu, dass
für die Impfungen kein Gerichtsbeschluss erforderlich sei,
da sie im „besten Interesse“ des Kindes seien.
Kinder in Pflegefamilien dürfen ohne gerichtliche Anordnung
und gegen den Willen der Eltern geimpft werden, da die
Impfung nicht als „schwerwiegende medizinische Behandlung“
angesehen wird, die ein Eingreifen des Obersten Gerichtshofs
rechtfertigen würde, entschied ein aus drei Richtern
bestehendes Berufungsgericht am Freitag. Da es keinen
„erheblichen“ oder „ungewöhnlichen“ Grund gebe, warum eine
Impfung nicht im „besten Interesse des Kindes“ sei, habe der
Londoner Bezirk Tower Hamlets die volle Befugnis, die
Impfung eines neun Monate alten Kindes in Pflegefamilien zu
veranlassen, sagten die Richter in ihrer Entscheidung.
Das Kind wurde im September seinen Eltern weggenommen und in
Obhut gegeben, nachdem die Regierung – die zuvor Kinder
aufgrund des „chaotischen Lebensstils der Eltern“, Gewalt
und Vernachlässigung aus dem Heim entfernt hatte – seine
Lebensbedingungen für unsicher hielt. Während sich die
Eltern geweigert hatten, das Kind impfen zu lassen, und
erklärten, der Staat dürfe keine Rolle bei der Erziehung
ihres Sohnes spielen, verloren sie im Februar ihren ersten
Fall.
Nach einer Berufungsanhörung im letzten Monat hatten die
Eltern den Wünschen des Staates bereits nachgegeben,
offenbar erkannten sie die Zeichen der Zeit und entschieden
sich dafür, ihren Sohn impfen zu lassen. Allerdings dürfte
das Urteil weit über diesen Fall hinaus Auswirkungen haben,
da das Vereinigte Königreich die Markteinführung mehrerer
Covid-19-Impfstoffe beschleunigt.
Säuglingsimpfungen sind im Vereinigten Königreich nicht
obligatorisch, aber die Richter wiesen in ihrem Urteil
darauf hin, dass es keinen Präzedenzfall dafür gebe, dass
ein Impfstreit gegen die Impfung des Kindes entschieden
wurde und die wissenschaftliche Meinung weitgehend
dahingehend entschieden wurde, dass die Risiken einer
Nichtimpfung die potenziellen Impfrisiken überwiegen.
Tatsächlich kategorisiert ein Gesetz aus dem Jahr 1989 die
Impfungen ausdrücklich als „vorbeugende
Gesundheitsversorgung“ und nicht als „medizinische
Behandlung“ und erlaubt dem Staat, Impfungen für betreute
Kinder zu veranlassen, ohne deren Eltern zu konsultieren.
Während die Wünsche der Eltern zur Impfung „immer
berücksichtigt werden müssen“, können sie zurückgestellt
werden, „es sei denn, die Meinung hat einen echten Einfluss
auf das Wohl des Kindes“, schlussfolgerten die Richter.
Die Entscheidung wird wahrscheinlich einige Eltern in
Aufregung versetzen, insbesondere da das Vereinigte
Königreich trotz der bisher schwachen Ergebnisse klinischer
Studien verschiedene Covid-19-Impfstoffe in Versuchsreihen
testet. Der Impfstoff der Universität Oxford konnte bei
keinem der sechs Rhesusaffen, die in seinem ersten Versuch
Anfang dieser Woche geimpft worden waren, eine
Virusinfektion verhindern, aber die Regierung steckte
weitere 65,5 Millionen Pfund (80 Millionen US-Dollar) in
dieses Projekt, und Versuche am Menschen mit der
Formulierung werden offenbar trotz des Misserfolgs
fortgesetzt. Am Donnerstag gab der Arzneimittelhersteller
AstraZeneca bekannt, dass er Bestellungen für 400 Millionen
Dosen des noch nicht erprobten Oxford-Impfstoffs erhalten
habe und plant, bereits im September mit der Auslieferung zu
beginnen.
Das Vereinigte Königreich hat eine besonders schlechte
Geschichte mit der überstürzten Markteinführung von
Impfstoffen – die Regierung zahlt immer noch Entschädigungen
für Bürger, die durch den Pandemrix-Impfstoff aus dem Jahr
2009 geschädigt wurden, der während einer
Schweinegrippe-Epidemie nach nur sechs Monaten
Sicherheitstests auf den Markt kam. Der Schuss hinterließ
bei über 1.000 Menschen, hauptsächlich Kindern, bleibende
Hirnschäden.
Es wurden noch keine Aussagen darüber gemacht, ob der
Coronavirus-Impfstoff obligatorisch sein wird, aber eine
beträchtliche Minderheit der Befragten in den USA und
Frankreich äußerte sich sowohl gegen den überstürzten
Zeitplan für die Entwicklung – Impfstoffe brauchen
normalerweise mehr als zehn Jahre, um klinische Studien und
Sicherheitstests zu durchlaufen – als auch gegen die
Politisierung des Prozesses durch ihre jeweiligen
Regierungen.
ENGL orig.:
A UK appeals court has ruled that children in state care may
receive “routine vaccinations” even when parents are
opposed, adding that no court order is needed for the shots
because they are in the child’s “best interests.”
Children in foster care
may be vaccinated without a court order, against parental
wishes, because vaccination is not considered a “serious
medical treatment” that would justify High Court
intervention, a three-judge appeals court panel ruled on
Friday. Absent any “significant” or “unusual” reason a shot
might not be in the child’s “best interests,” the London
Borough of Tower Hamlets had full authority to arrange for a
nine-month-old child in foster care to be vaccinated, the
judges said in their decision.
The child was taken from his parents in September and placed
into care after the government – which had previously
removed children from the home due to the “parents’ chaotic
lifestyle,” violence, and neglect – deemed his living
conditions unsafe. While the parents had refused to have the
child vaccinated, declaring the state should have no role in
the raising of their son, they lost their initial case in
February.
After an appeals hearing last month, the parents had already
acquiesced to the state’s wishes, apparently seeing the
writing on the wall and opting to allow their son to be
vaccinated. However, the ruling is likely to have
repercussions far beyond that case as the UK fast-tracks
several
Covid-19
vaccines to market.
Infant vaccinations are not mandatory in the UK, but the
judges pointed out in their ruling that there was no
precedent for a vaccination dispute being decided against
inoculating the child and scientific opinion was largely
settled in favor of the risks of not vaccinating outweighing
any potential
vaccine risks. Indeed, a 1989
law specifically categorizes the jabs as “preventative
healthcare” rather than “medical treatment” and permits the
state to arrange inoculations for children in care without
consulting their parents. While parental wishes on
immunization “must always be taken into account,” they can
be put aside “unless the view has a real bearing on the
child’s welfare,” the judges concluded.
The decision will likely have some parents up in arms,
especially as the UK rushes various
Covid-19
vaccines through trials despite
a lackluster showing in clinical trials so far. Oxford
University’s
vaccine failed to prevent viral
infection in any of the six rhesus monkeys that had been
inoculated in its initial trial earlier this week, but the
government dumped another £65.5 million ($80 million) into
that project and human trials of the formulation will
apparently continue despite the flop. On Thursday, drugmaker
AstraZeneca said it had secured
orders for 400 million doses of the unproven Oxford jab,
with plans to start delivering it as early as September.
The UK has an especially poor history with
vaccines being rushed to market
– the government is still paying out reparations for
citizens injured by the 2009 Pandemrix
vaccine, which hit the market
during a swine flu epidemic after just six months of safety
testing. The shot left over 1,000 people, mostly children,
with permanent brain damage.
No statements have been made yet as to whether the
coronavirus vaccine will be mandatory, but a
significant minority of respondents to polls in the US and
France have balked at both the rushed development timetable
–
vaccines usually take upwards of
10 years to go through clinical trials and safety testing –
and their respective governments’ politicization of the
process.
8.12.2025: UK erlaubt Zwangsimpfung von
Baby
https://tkp.at/2025/11/07/uk-erlaubt-zwangsimpfung-von-baby/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/124112
In einem Rechtsstreit in Großbritannien hat das Gericht für
die Regierung und gegen die Eltern entschieden.
Zwangsimpfungen von Babys wurden damit juristisch abgesichert.
Der Staat habe eine weitere Grenze überschritten, so Kritiker.
Ein Rechtsstreit in Nord-London ging für die Regierung aus.
Ein Richter des High Court hat entschieden, dass der Staat –
und nicht die Eltern – das letzte Wort darüber hat, was einem
Kind injiziert wird. Ein acht Monate altes Baby darf gegen den
Willen seiner Mutter zwangsweise geimpft werden.
Achtung Frau Impfmonsterin Levy hat noch nicht
fertig am 7.1.2026: Sie will scheinbar ihre Pharma-Aktien
verteidigen:
Gesetzentwurf: Kanton St. Gallen will Verstöße gegen
allfällige Impfpflicht mit 20.000 Franken büßen
Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf können bis zum 16.
Januar eingereicht werden, da er bis dahin in
Vernehmlassung ist.
https://transition-news.org/gesetzesentwurf-kanton-st-gallen-will-verstosse-gegen-allfallige-impfpflicht
Laut Art. 22 des Schweizer Epidemiengesetzes
können die Kantone «Impfungen von gefährdeten
Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten
Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten
ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine
erhebliche Gefahr besteht».
Im Rahmen der Totalrevision des
Gesundheitsgesetzes sieht der Kanton St. Gallen im neuen
Gesetzentwurf nun
neuerdings eine Buße von 20.000 Franken vor, wenn jemand
gegen eine allfällige Impfpflicht verstößt. Darauf macht
der Präsident der Organisation «MASS-VOLL!», Nicolas
Rimoldi, aufmerksam.
IX. Schlussbestimmungen
Art. 141 Strafbestimmungen
1 MitBusse bis Fr. 1'000..- wird bestraft, wer vorsätzlich
oder fahrlässig:
a) als Inhaberin oder der Inhaber der elterlichen Sorge
nicht dafür sorgt, dass das Kind unter elterlicher Sorge
an den obligatorischen Vorsorgemassnahmen nach Art. 15
Abs. 1 dieses Erlasses teilnimmt;
b) gegen das Rauchverbor auf öffentlichen
Kinderspielplätzen nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e dieses
Erlasses verstösst.
2 Mit Busse bis Fr. 20'000.- wird bestraft, wer
vorsätzlich oder fahrlässig:
a) sich entgegen einer Impfpflicht nach Art. 18 dieses
Erlasses nicht impfen lässt;
b) gegen die Überweisungspflicht nach Art. 119 dieses
Erlasses verstösst.
Quelle: Kanton St. Gallen, Entwurf
Gesundheitsgesetz
Rimoldi schreibt auch, der Kanton wolle «in sein
neues Gesundheitsgesetz eine Impfpflicht schreiben».
So steht dort unter Art. 18: «Die Regierung kann im Rahmen
von Art. 22 des eidgenössischen Epidemiengesetzes vom
September 2012 Impfungen durch Verordnung für
obligatorisch erklären.»
In der Tat ist dieser Artikel im gegenwärtigen Gesetz nicht vorhanden.
Allerdings wiederholt der Kanton darin lediglich sinngemäß
Art. 22 des Schweizer Epidemiengesetzes. Rechtlich ändert
sich in dieser Hinsicht also nichts, neu ist lediglich die
Buße. Dennoch verheißt es nichts Gutes, dass der Kanton
eine mögliche Impfpflicht in seinem Gesetzentwurf
bekräftigt.
Der Gesetzentwurf ist bis zum 16. Januar 2026 in
Vernehmlassung. Bis dahin können also
Stellungnahmen eingereicht werden.
Quelle:
Kanton St. Gallen, Entwurf Gesundheitsgesetz -
4. September 2025
Nicolas Rimoldi/X - 6. Januar 2026
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Fotoquellen