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Thomas Huonker

"Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970. Index

Anstaltseinweisungen, Kindswegnahmen, Eheverbote, Sterilisationen, Kastrationen

Fürsorge, Zwangsmassnahmen, "Eugenik" und Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970

Präsentation von Michael Palomino (2008)

Thomas Huonker. Anstaltseinweisungen,
                        Kindswegnahmen, Eheverbote, Sterilisationen,
                        Kastrationen in Zürich 1890 bis 1970,
                        Buchdeckel


aus: Edition Sozialpolitik Nr. 7; Sozialdepartement der Stadt Zürich. Sozialberichterstattung '02; Bericht von Thomas Huonker, verfasst im Auftrag des Sozialdepartements der Stadt Zürich.


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Inhalt

Vorwort

Es geht auch uns an. Vorwort von Stadträtin Monika Stocker S.4

Vorbemerkung des Autors S.7

1. "Taublöcher", "Schellenwerk", "Verlaidungswesen". Zürcher Fürsorge vom 15. bis zum 19. Jahrhundert S.9

2. "Das Zukunftsbild einer wie aus Armut und Siechtum, so auch aus geistigem und sittlichem Elend emporgehobenen Menschheit".
Soziale "Sanierung" im Zeichen von Professionalisierung, Wissenschaft und Bürokratie S.14

3. "Die Schweiz hat gerade in dieser Bewegung eine bahnbrechende Rolle gespielt".
"Rassenhygiene" und "Eugenik" in der Schweiz S.58

4. "Ist die Krankheit diagnostiziert oder vermutet, so ist vom Heiraten unter allen Umständen und mit möglichster Energie abzuraten".
Psychiatrische Diagnosen, Eheverbote, Sterilisationen und Kastrationen in Zürich S.101

5. "In buntem Durcheinander haben die Insulinkur, die Elektroschocks, die Schlafkur, die Fieberkur, die Dämmerkur mit diesem oder jenem Mittel geholfen - oder nicht geholfen."
Kurze Darstellung experimenteller psychiatrischer Zwangstherapien unter besonderer Berücksichtigung der Fallgeschichten einiger Zürcher Mündel. S.136

6. "Zur Zeit der Kastration war der homosexuelle Trieb aussergewöhnlich lebhaft."
Sterilisationen, Kastrationen, Transplantationen und andere experimentelle medizinische Therapien an Geschlechtsorganen "Abnormer" S.153

7. "Genügt das Urteil eines Psychiaters, um einen Menschen Jahre lang, wenn nicht lebenslänglich, hinter den Mauern eines Irrenhauses lebend zu begraben?"
Psychiatrie, Fürsorge und Zwangsmassnahmen in der öffentlichen Debatte - Kritik, Skandale und Wandel S.164

8. Literatur

9. Endnoten



Es geht auch uns an!

Vorwort von Stadträtin Monika Stocker, Vorsteherin des Sozialdepartements der Stadt Zürich

Willi Wottrengs 1999 erschienenes Buch "Hirnriss" hat uns aufgerüttelt und betroffen gemacht. Nun möchten wir mit diesem Bericht die Erkenntnisse über das Ausmass, den Hintergrund und die Beschaffenheit von Zwangsmassnahmen im sozialen und psychiatrischen Bereich in die öffentliche Diskussion tragen.

Es scheint mir unerlässlich, dass unsere Generation, die jetzt Verantwortung trägt, um den Charakter der Zwangsmassnahmen und um ihre Wirkungen in der Vergangenheit weiss. Wer die Augen vor der Geschichte verschliessen will, läuft Gefahr, die Sensibilität für die Gegenwart zu verlieren und die rechtzeitige Weichenstellung für die Zukunft zu verpassen.

So verstehe ich den vorliegenden Bericht von Dr. Thomas Huonker als kritische Anfrage an unsere Generation und unsere fachliche Kompetenz genauso wie an die Ethik der Sozialpolitik zu jeder Zeit und in jedem Umfeld.

In verschiedenen Kantonen sind schon seit einiger Zeit Forschungsgesuche zu Zwangsmassnahmen im sozialen und psychiatrischen Bereich hängig, die den Zeitraum zwischen dem ausgehenden 19. Jahrhundert und den 1970er-Jahren betreffen.

Obwohl auch heute noch vieles im Dunkeln liegt über die Hintergründe und das tatsächliche Ausmass der Anwendung von ungerechtfertigten Zwangsmassnahmen, stösst das Thema auf grosses Interesse. Willi Wottrengs Buch löste darüber eine erste breite öffentliche Debatte aus.

Medien und Vorstösse in verschiedenen Parlamenten forderten eine Aufarbeitung der sozialhistorischen Umstände dieser Zwangsmassnahmen. Damit sollten das Ausmass und die Hintergründe dieser spezifischen Form von staatlicher Intervention besser ausgeleuchtet werden können.

Im Gemeinderat der Stadt Zürich verlangte Katharina Prelicz-Huber in einer Interpellation am 7. Juli 1999, "diesen dunklen Teil der städtischen Sozialpolitik aufzuarbeiten". Da ein ähnlicher Antrag bereits im Kantonsrat vorlag, wurde mit dem Kanton eine gemeinsame Expertengruppe gegründet, die die Bedingungen dieser Aufarbeitung bestimmen sollte.

Der Kanton hatte zusammen mit der Expertengruppe darauf hingewirkt, die umfassenden Archivbestände der psychiatrischen Kliniken zum fraglichen Zeitraum im Staatsarchiv Zürich zugänglich zu machen. (S.4)

Im Auftrag des Sozialdepartements begann der Historiker Thomas Huonker im vergangenen Sommer mit der Quellenarbeit (die Akten im Stadtarchiv Zürich waren damals schon zugänglich) und erstelle den vorliegenden Bericht. Huonkers Studie ist ebenso gründlich wie sorgfältig verfasst worden. Anhand von über 1000 Fallgeschichten verschaffte er sich einen Überblick über das tatsächliche Ausmass und die Struktur der Zwangsmassnahmen im Sozialbereich und in der Psychiatrie. Ausgehend von verschiedenen Einzelschicksalen schildert Huonker eine Welt, in der die Rechte und die Handlungsmöglichkeiten aus heutiger Sicht völlig ungerecht verteilt waren. Da Thomas Huonker seine Ergebnisse in die sich verändernden Gesellschaftlichen Hintergründe eingebettet hat, wird auch deutlich, wie diese Zwangsmassnahmen von den Handelnden gerechtfertigt wurden.

Heute mag es erstaunen, wie viele Ärzte und Fürsorgebeamte sich durchaus im Klaren waren über den Charakter und die Auswirkungen ihrer Massnahmen. Sie zeigten sogar Verständnis und Mitleid für die Notsituation der zu behandelnden Menschen. Dennoch schreckten sie nicht vor der Anwendung von Eingriffen zurück, die den Körper schädigten und die Lebensperspektiven der Opfer unwiederbringlich beschränkten.

Der Bericht berührt, seine Ergebnisse sind erschütternd. Aus heutiger Sicht ist klar: Viele dieser Zwangshandlungen sind nicht vertretbar. Sie haben bei den Betroffenen unsägliches, oft jahrzehntelanges Leiden verursacht. Die meisten Opfer dieser Zwangsmassnahmen sind verstorben, ohne dass sie je verstanden worden wären, ohne dass sie ihre Würde wieder zurückbekommen haben. Sie werden keine auch noch so symbolische Form der Entschädigung mehr in Empfang nehmen können.

Als Vorsteherin des Sozialdepartements erachte ich es als meine Pflicht, nicht nur das Wissen um die Hintergründe und die Mechanismen dieser Art von Zwangsmassnahmen zu vertiefen, sondern auch Verantwortlichkeiten zu benennen und zuzuordnen. Die Art der Auseinandersetzung mit einem Stück dunkler Vergangenheit soll ein Versuch sein, den Opfern einen Teil ihrer persönlichen Würde zurückzugeben. Zudem soll dieser Bericht Anstoss bieten für ein vertieftes Nachdenken.

Fürsorge ist nie ganz frei von Zwang. Auch heute nicht. Die Frage, wie weit der Staat in schwierigen Lebenssituationen in die Privatsphäre von Menschen eingreifen darf, bleibt aktuell. Sie kann nie abschliessend geklärt werden. Es gehört aber auch zur politischen Verantwortung, sich dieser Frage immer wieder öffentlich zu stellen.

Die Frage, wo staatlicher Zwang vorbeugend und sinnvoll ist, wo rechtsverletzend und ungerecht, ist oft heikler, als man von aussen erkennen kann. Antworten auf diese Art von Fragen sind immer zeitgebunden - auch die unseren, die heutigen. Wie aber Zwang ausgeübt wird, ist ein Gradmesser für die Liberalität eines Staates; in der Fürsorge bleibt die Frage immer heikel, wann ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, selbst verantwortliche Entscheidungen zu fällen. Die Balance zu finden zwischen Eigenverantwortung und Vormundschaft, ist auch heute nicht einfach. Ob es sich um Fürsorge, Freiheitsbeschränkung oder gar Freiheitsentzug handelt - die Extreme sind

(S.5)

im Gesetz geregelt, es sind jedoch der Alltag und das alltägliche Handeln der professionellen Helferinnen und Helfer, die die Realität prägen.

Als Präsidentin der Vormundschafts- und der Fürsorgebehörde der grössten schweizer Stadt  bin ich glücklich, mich in den Behörden von Menschen gestützt zu wissen, die es sich nicht einfach machen, die ihre Entscheide in Erwägung aller fachlichen und therapeutischen Erkenntnisse fällen, die ihre Eingriffe mit hohem ethischen Bewusstsein verantworten und sich nur einem verpflichtet fühlen: dem Wohl des Einzelnen und dem Wohl des Gemeinwesens.

Dieser Bericht zeigt jedoch, dass es trotzdem ein ständiges Hinterfragen der eigenen Rolle braucht. Deshalb ist es mir selbstverständlich, den vorliegenden Bericht über ein aus heutiger Sicht als skandalös zu wertendes Kapitel der Geschichte der Eingriffsfürsorge zu veröffentlichen. Ich tue dies ohne Vorwürfe und ohne Überheblichkeit, aber mit Ernst. Ich möchte alle, also Fachleute, Behörden, Verantwortungsträgerinnen und -träger und engagierte Menschen, zum Nachdenken und Überdenken einladen.

Ich persönlich entschuldige mich bei den Opfern der Vergangenheit, bei ihren Kindern und Kindeskindern für das Unrecht, das ihnen angetan wurde. Mein Wort steht: Ich werde alles daran setzen, dass in späteren Generationen auf die heutige Arbeit mit Dankbarkeit und der Erkenntnis zurückgeblickt werden kann, dass es keine Täter und keine Opfer geben soll, sondern nur Handelnde, die ihre Verantwortung so gut, so gerecht und vor allem so menschlich wie möglich wahrnehmen.

Monika Stocker
Zürich, im Februar 2002

(S.6)

Vorbermerkung des Autors

Als Bürger von Zürich, Träger eines politischen Mandats (Zürcher Kantonsrat von 1990-1998), Sohn eines städtischen Mandatsträgers (mein Vater war Gemeinderat von 1970-1990) und Enkel eines städtischen Weibels (von 1910-1948) vermittelten mir viele Funde, die ich im Lauf dieser Arbeit machte, eine neue Befindlichkeit gegenüber meiner Heimatstadt. Ich wurde konfrontiert mit hiesigen Zeugnissen krasser Armut, individueller Tragik, harten Durchgreifens und des Pochens auf Argumente, die heute keine Billigung mehr finden, aber auch damals schon auf Kritik stiessen. Wenn ich mir vorstelle, dass einige der in diesem Bericht erwähnten oder von mir im Lauf der Forschungsarbeiten eingesehenen Aktenstücke auch in der Botenmappe meines Grossvaters an ihre Bestimmungsorte befördert wurden, bin ich um so dankbarer für das Wirken jener Menschen, welche den Paradigmenwechsel im Sozialstaat zustandebrachten, der am Ende der Untersuchungsperiode auch in Zürich einsetzte:

-- weg von Kontrollapparaten und Zwangsmassnahmen gegen "Abnormale", hin zum Respektieren und Akzeptieren abweichenden Verhaltens, das zu allen Gesellschaftsformen und deren geschichtlicher Entwicklung gehört

-- solidarisch getragene Versicherung der Risiken von Unfall, Krankheit, Alter und Tod statt unsolidarische Auslieferung des armen Teils der Bevölkerung an diese Wechselfälle des Schicksals.

Der Bericht ist wie folgt aufgebaut:

[Rassistische Strukturen in städtischen Institutionen von Zürich 1890-1970 - Zürich war Rassismuszentrum]

Kapitel 1 und 2 geben im Längsschnitt eine Skizze der Institutionsgeschichte des Fürsorgewesens der Stadt Zürich. Dies unter einer ersten Fokussierung auf die Zwangsmassnahmen Kindswegnahme und Anstaltseinweisung.

Es zeigt sich schon dabei, was bei Massnahmen wie der Unterbrechung behördlicherseits unerwünschter Schwangerschaften oder auf behördlichen Druck hin erzwungenen Sterilisationen und Kastrationen noch deutlicher wird: Zürcher Fürsorgebeamte übernahmen die theoretischen Vorgaben von "rassenhygienisch" und "eugenisch" argumentierenden Wissenschaftern, insbesondere von Medizinern und Psychiatern, mit denen sie zusammenarbeiteten. Mehrfach lieferten aber Zürcher Stadträte und Fürsorgebeamte selber prägnante Beiträge in Büchern, Broschüren, Zeitschriften und Konferenzen zum "eugenischen" Diskurs in der Schweiz, die ihrerseits Auswirkungen über Zürich hinaus hatten.

Kapitel 3 beleuchtet deshalb das nationale und internationale Umfeld von "Eugenik" und "Rassenhygiene" mit seinen für den Untersuchungszeitraum (1890 bis 1970) spezifischen medizinischen und psychiatrischen Diskursen im Querschnitt und über Zürich hinaus. Zürich erweist sich dabei insbesondere in den Jahren zwischen 1890 und

(S.7)

1934, dem Jahr eines internationalen Kongresses von "Rassenhygienikern" in Zürich, als Knotenpunkt der "Eugenik" von internationaler Ausstrahlung.

[Rassistische und "psychiatrische" Zwangsmassnahmen des Zürcher Sozialwesens gegen Arme 1890-1970]

Kapitel 4 schildert jene Zwangsmassnahmen von Zürcher Fürsorge-Institutionen, die im Unterschied zu Kindswegnahmen und Anstaltseinweisungen in jedem Fall unter ärztlicher Mitarbeit vollzogen wurden:

-- Einweisungen in psychiatrische und andere Kliniken;
-- die dortige Behandlung, soweit sie zwangsweise erfolgte;
-- Eheverbote, die mit ärztlicher Begutachtung  verbunden waren;
-- Sterilisationen, Schwangerschaftsabbrüche und Kastrationen mit Zwangscharakter.

Kapitel 5 und 6 befassen sich mit experimentellen Therapien der zeitgenössischen Psychiatrie, wie sie auch an Zürcher Mündeln durchgeführt wurden.

Das Schlusskapitel 7 behandelt die zeitgenössische Kritik an Zwangsmassnahmen sowie den allmählichen Abbau der Zwangspraktiken und skizziert prinzipielle Erwägungen zu gesellschaftlichem Zwang und dessen zeitgenössischer und nachträglicher Einschätzung.

Der Hauptteil der in dieser Arbeit berücksichtigten Druckschriften und Akten ist von Politikern, Fürsorgern, anderen Beamten und Ärzten verfasst, die somit in den Zitaten in erster Linie zu Wort kommen. Die Kasuistik von aktenmässig und in Selbstzeugnissen dargestellten Auszügen aus Lebensgeschichten und Mündeln, Befürsorgten und Anstaltsinsassen ergänzt und konkretisiert die Darstellung.

Ausführungen über Forschungslage, Methodik und Quellen, eine Zusammenfassung des Berichts sowie der wissenschaftliche Apparat mit Anmerkungen und Literaturverzeichnis finden sich am Schluss des Berichts.

(S.8)


[[Die Justiz und die Schlägerpolizei von Zürich haben immer mit der kriminellen Psychiatrie kollaboriert, die betroffenen Menschen verurteilt, die betroffenen Menschen in die Internierung oder Sterilisierung abgeführt und dabei noch guten Lohn verdient. Das System funktioniert z.T. heute noch genau wie damals, z.B. bei Kindswegnahmen, Kriminalisierung von Demostranten etc. Dabei werden heute oft auch Schlägerpolizisten von anderen Kantonen an die Einsatzorte transportiert, bei gutem Lohn für die schweizer Schlägerpolizisten. Es gibt bis heute keine Wiedergutmachung von der Justiz oder von der Schlägerpolizei, und sie schlagen weiter...]]

Quellen
Thomas
                            Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890
                            bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich
                            2002, S. 1
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 1
Thomas
                            Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890
                            bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich
                            2002, S. 2
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 2
Thomas
                            Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890
                            bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich
                            2002, S. 3
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 3
Thomas
                            Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890
                            bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich
                            2002, S. 4
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 4
Thomas
                            Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890
                            bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich
                            2002, S. 5
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 5
Thomas
                            Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890
                            bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich
                            2002, S. 6
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 6
Thomas
                            Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890
                            bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich
                            2002, S. 7
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 7
Thomas
                            Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890
                            bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich
                            2002, S. 8
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 8






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