Leitfaden für eine wohnliche Stadt Die Gestaltungselemente für eine wohnliche Stadt - Fussgängerzonen / Siedlungen - Fussgängerverkehr - Veloverkehr - öffentlicher Verkehr - Motorfahrzeugverkehr Narrensichere und empfehlenswerte Massnahmen; hässliche und untaugliche Negativbeispiele von Michael Palomino 2003 / 2005
Inhalt 1. Gestaltungselemente
im Siedlungsbau
. 2. Fussgängerzonen und Siedlungen: 2.1. narrensicher - 2.2. empfehlenswert - 2.3.+4. hässlich, untauglich . 3. Fussgängerverkehr: 3.1. narrensicher - 3.2. empfehlenswert - 3.3.+4. hässlich, untauglich . 4. Veloverkehr: 4.1.narrensicher - 4.2.a empfehlenswert - 4.2.b empfehlenswert - 4.3.+4. hässlich, untauglich . 5. Öffentlicher Verkehr: 5.1. narrensicher - 5.2. empfehlenswert - 5.3.+4. hässlich, untauglich . 6. Motorfahrzeugverkehrs: 6.1. narrensicher - 6.2. empfehlenswert - 6.3.+4. hässlich, untauglich . 7. Verkehrspolitik in Frankreich mit Paris und Strassburg: viele neue Sachen: (nicht nur
Strassburg, sondern auch Paris ist inzwischen
überraschend velofreundlich!!!)
Ergänzende Werke für einen sicheren Verkehr in der Stadt 2003 / 2006
Ergänzungen für eine sichere Stadt
Einleitung für den Leitfaden für eine wohnliche Stadt Das vorliegende Kompendium bewertet die verschiedenen Verkehrselemente der verschiedenen VerkehrsteilnehmerInnen im Sinne eines harmonischen, möglichst ruhigen Verkehrsablaufs mit minimiertem Risiko für alle VerkehrsteilnehmerInnen. Gleichzeitig sollen Siedlungen rollstuhlfreundlich, velofreundlich, für Gehbehinderte und Kinder gangbar sein, auch leicht durchlässig auch für Kinderwagen mit kleinen Rädern, Kinderfahrgeräte und in beschränktem Masse auch für fahrzeugähnliche Geräte fäG (Rollschuhe, RollerBlades, Rollbrett, Klapp-Trottinet). Die katastrophale Situationen in den Städten gegenüber grossen Minderheiten Es war festzustellen, dass die Bauämter wenig bis keinen Kontakt zu den Behindertenorganisationen pflegen und entsprechend behindertenfeindlich sehen die Städte und Siedlungen bis heute aus. Zum Teil ist sogar festzustellen, dass die Behindertenorganisationen gar nicht alle ihre Anliegen anbringen aus Angst, dass man nicht zu viel fordern sollte. Im Grossen und Ganzen kann gesagt werden, dass die Bauämter bis heute keine velofreundlichen oder behindertenfreundlichen Städte gestaltet haben. Die politische Überzeugung, dass Wirtschaftswachstum nur mit Autoverkehr möglich sei, stimmt ebenso nicht, siehe Beispiel Dänemark oder China. Ein Umdenken ist gefragt. Forderung nach einklagbaren Baumassnahmen Vorschriften nützen übrigens nichts, wenn die Einhaltung nicht kontrolliert wird. Und alle guten Leitsätze in "Richtlinien“ und "Normen" nützen absolut nichts, wenn Bauplaner, Projektleiter und Vorsteher von Baudepartementen nicht konsequent im Namen der Betroffenen gebüsst werden können, wenn gegen die "Richtlinien" oder Normen verstossen wird. Solange in Baufragen im öffentlichen Raum keine Möglichkeit zur Klage besteht, nützen alle "Richtlinien" eigentlich gar nichts und die Diskriminierung z.B. von RollstuhlfahrerInnen oder VelofahrerInnen bleibt weiterhin verbreitet. Die soziologische Situation in vielen europäischen Städten bleibt somit weiterhin katastrophal. Da Architekten kaum Rollstuhlfahrer sind, wird sich daran auch kaum etwas ändern. Insofern müssten die RollstuhlfahrerInnen die Architekten unserer Städte sein, dann würden die Städte wirklich bequeme Siedlungsräume für alle Menschen. Michael Palomino Basel, Mai 2003 / Juli 2005 Die Quellen Als Arbeitsinstrument dienten in erster Linie das Werk von Baier / Ackva: "Strassen und Plätze neu gestaltet" (Baier, Reinhold / Ackva, Andrea / Baier, Michael M.: Strassen und Plätze neu gestaltet. Beispiele aus der Praxis. Grundwerk mit 3. Ergänzungslieferung. Kirschbaum Verlag GmbH, Fachverlag für Verkehr und Technik, Siegfriedstr. 28, 53179 Bonn, Tel. 0228-954530, www.kirschbaum.de, August 2000) deren Quelle jeweils mit den Kapiteln A bis L angegeben ist, sowie von Schmidt / Manser "Richtlinien für behindertengerechte Fusswegnetze" (Schmidt, Eva / Manser, Joe A.: Richtlinien für behindertengerechte Fusswegnetze. Strassen, Wege Plätze. schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, Zürich 2003). Weitere Quellen waren die "Schweizer Norm" SN 521 500 "Behindertengerechtes Bauen" des Schweizerischen Invalidenverbandes SIV, die "Schweizer Normen" (SN) der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS in Zürich und Auskünfte von Behindertenorganisationen wie Schweizerischer Blindenverband SBV, Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV und der Schweizerischen Vereinigung/Fachstelle für behindertengerechtes Bauen in Zürich. Darüber hinaus habe ich mir bekannte Beispiele aus Basel, Freiburg i.Br. und aus dem Internet sowie aus kleineren Broschüren des "Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen" SZB in Bern angeführt. Die Kapiteleinteilung Die Kapitel sind eingeteilt in Fussgängerzonen und Siedlungen, Fussgängerverkehr, Veloverkehr, öffentlicher Verkehr und Autoverkehr. Die Bewertungen sind abgestuft in "narrensicher", "empfehlenswert", "hässlich" oder "untauglich", zuerst in Listenform, sodann in ausführlichen Tabellenform, jeweils alphabetisch geordnet. Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Für Anregungen ist der Autor immer dankbar. Eine Besonderheit stellen Massnahmen zur Eindämmung der Raserei im Autoverkehr dar. Versätze oder Verengung von Fahrbahnen sind im Zuge der sinnlosen technischen Entwicklung, der Computer-Raser-Spiele und des "Schuhmacher-Syndroms" absolut wirkungslos geworden. Der Gesetzgeber und die Polizei sind aufgerufen, mit effizienten Gegenmassnahmen diese schädlichen Produkte zu verbieten und die Rasereien zu bekämpfen. Die Kapitel von Baier / Ackva A Aufenthalt A1 Hamburg. Winterhuder Markplatz. Platz mit tangierenden Hauptverkehrsstrassen A2 Aalen. Historischer Stadtkern. Vernetzte Fussängerzone A3 Monschau. Altstadt. Verkehrsberuhigter Bereich (mit Fortschreibung 2000) A4 Düren. Grüngürtel. Wohnumfeldverbesserung in einer 20er-Jahre-Siedlung A5 Bad Dürkheim. Jan-Daniel-Georgens-Strasse. Anliegerstrasse in Neubaugebiet A6 Auerbach / Vogtland. Altstadt. Fussgängerzone und Verkehrsberuhigter Bereich A7 Karlstadt. Hauptstrasse. Verkehrsberuhigter Bereich und zentrale Fussgängerzone B Fussgängerlängsverkehr B1 Aachen. Kapellenstrasse. Fussgängerzone im Kurgebiet B2 Rheinbach. Hauptstrasse. Geh- und Verweilflächen B3 Erkrath. Bahnstrasse. Fussgängerzone und Verkehrsberuhigter Bereich (mit Fortschreibung 1997) B4 Norden. Neuer Weg. Geh- und Verweilflächen B5 Bremen. Lloyd-Passage. Überdachte Einkaufsstrasse B6 Hassfurt / Main. Hauptstrasse und Marktplatz. Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich C Fussgängerquerverkehr C1 Bamberg. Obstmarkt. Fussgängerzone und Altstadtdurchfahrung C2 Chantepie (Frankreich). Rue Nationale. Lineare Überquerungshilfen C3 Jülich. Schlossstrasse. Mittelinseln und Abbiegestreifen C4 Esslingen. Hindenburgstrasse. Umlaufende Fussgängerüberwege C5 Berlin. Moabit. Fahrbahneinengung mit Plateaupflasterung C6 Düsseldorf. Grabbeplatz. Verkehrsführung im Platzbereich D Radverkehr auf der Strecke D1 Hannover. Hildesheimer Strasse. Radwege an Hauptverkehrsstrasse D2 Salzburg (Österreich). An der Salzach. Netzschluss durch Radsteg D3 Münster. Alter Schützenhof. Durchlässiges Sackgassensystem D4 Buxtehude. Vassmerstrasse / Halepaghenstrasse. Fahrradstrassen D5 Lübeck. Östliche Altstadt. Fahrradstrasse D6 Aachen. Jülicher Strasse. Angebotsstreifen an Hauptverkehrsstrasse D7 Vaals (Holland). Maastricher Laan. Radverkehrsführung an Ortsdurchfahrt D8 Düsseldorf. Luegallee. Radfahrstreifen an Hauptverkehrsstrasse E Radverkehr am Knoten E1 Rosenheim. Münchener Strasse. Radfahrstreifen im Kreuzungsbereich E2 Bocholt. Innenstadtring. Abbiegehilfen für Radfahrer E3 Troisdorf. Kölner Strasse / Lindlaustrasse. Aufstellbereiche für Radfahrer E4 Regensburg. Holzgartenstrasse. Rechtsabbiegegebot mit Durchlässigkeit für Radfahrer F Öffentlicher Personennahverkehr auf der Strecke F1 Mainz. Weisenauer Strasse. Busfahrstreifen mit Richtungswechselbetrieb F2 Aachen. Adalbertsteinweg. Busfahrstreifen in Mittellage F3 Wiesbaden. Luisenstrasse / Friedrichstrasse. Strassen für den Umweltverbund F4 Berlin. Kurfürstendamm. Radfahrer auf Busfahrstreifen F5 Augsburg. Bürgermeister-Fischer-Strasse. Fussgängerzone mit öffentlichem Personennahverkehr F6 Linkenheim. Karlsruher Strasse. Stadtbahn im Ortskern F7 Marburg. Barfüsserstrasse. Altstadtstrasse mit Linienbusverkehr F8 Dessau. Franzstrasse. Besonderer Gleiskörper in Mittellage F9 Hanau. Nürnberger Strasse / Fahrstrasse. Fussgängerzonen mit Linienbusbetrieb F10 Krefeld. Dülkener Strasse. Umweltspur gegen Einbahnrichtung F11 Strassburg (Frankreich). Altstadt. Neue Strassenbahnführung in der Altstadt F12 Hamburg. Mönckebergstrasse. Einkaufsboulevard und Umweltstrasse G Öffentlicher Personennahverkehr am Knoten G1 Wiesbaden. Frankfurter Strasse. Bevorrechtigung des öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV am Knoten G2 Mühlheim / Ruhr. Mellinghofer Strasse. Gleisführung im Kreuzungsbereich H Haltestellen H1 Mainz. Turnvater-Jahn-Strasse. Anlage einer "Pfropfenhaltestelle" H2 Bremen. Bahnhofsplatz Vegesack. Verknüpfungspunkt mit Platzanlage H3 Potsdam. Platz der Einheit. Haltestellenbereiche und Busfahrstreifen H4 Zürich (Schweiz). Limmatquai. Strassenbahnhaltestelle mit ungestörtem Zugang H5 Zürich (Schweiz). Seestrasse. Strassenbahnhaltestellen mit vorgezogenen Seitenräumen. H6 Wien (Österreich). Alser Strasse. Strassenbahnhaltestelle mit Fahrbahnanhebung I Kraftfahrzeugverkehr auf der Strecke I1 Erkelenz. Ortsdurchfahrt Genderath. Mittelinseln und Mittelstreifen I2 Schwerin. Lübecker Strasse. Geschwindigkeitsdämpfung auf Hauptverkehrsstrasse I3 Bremen. Braunschweiger Strasse. Einengungen und Versätze I4 Wiesbaden. Biebricher Allee. Hauptverkehrsstrasse mit Anliegerfahrbahnen I5 Hannover. Königsworther Strasse. Dreistreifige Hauptverkehrsstrasse I6 Steinheim. Schlosshof. Fahrbahn im Platzbereich I7 Wiesbaden. Innenstadt. "Weiche" Fussgängerzonen (mit Fortschreibung 1996) I8 Bedburg. Graf-Salm-Strasse. Einkaufsstrasse mit Fahrbahnseitenstreifen I9 Dortmund. Schützenstrasse. Boulevard mit "flexibler" Fahrbahn I10 Hennef. Frankfurter Strasse. Hauptgeschäftsstrasse mit "Mittenflexibilität" I11 Zollikofen (Schweiz). Bernstrasse. Ortsdurchfahrt mit linearer Querungshilfe I12 Köniz (Schweiz). Seftigenstrasse Wabern. Mittelstreifen mit "ortstypischen" Gestaltungselementen I13 Offenbach. Berliner Strasse. Rückbau einer "Stadtautobahn" J Kraftfahrzeugverkehr am Knoten J1 Kamen. Ortsdurchfahrt Heeren-Werve. Kleiner Kreisverkehrsplatz J2 Oer-Erkenschwick. Berliner Platz. Kreisverkehrsplatz als Stadtmittelpunkt J3 Hoyerswerda. Dr.-Wilhelm-Külz-Strasse. Einfacher Kreisverkehr in Hauptsammelstrasse K Ruhender Verkehr, Liefern und Laden K1 Berlin. Bismarckstrasse. Schrägparkstreifen in Mittellage K2 Berlin. Tegeler Weg / Kaiser-Friedrich-Strasse. Schrägparkstreifen in Mittellage K3 Hamburg. Eppendorfer Landstrasse. Parkstreifen mit Ladestreifen K4 Köln. Breite Strasse. Parkierunhgsfreie Einkaufsstrasse (mit Fortschreibung 1996) K5 Aarberg (Schweiz). Stadtplatz. Stadtplatz mit Parkangebot L Gestaltung L1 Oldenburg. Johannisviertel. Strassen nach historischem Vorbild L2 Augsburg. Lechviertel. Strassen und Bäche L3 Salzkotten. Vielser Strasse. Öffnung eines Bachlaufes L4 Hamburg. Kandinskyallee. "Parkstrasse" in einer Grosssiedlung L5 Monthey (Schweiz). Place Centrale. Zentraler Stadtplatz L6 Malchow. "Inselstrassen" / Platz an der Drehbrücke. Verkehrsberuhigter Altstadtbereich |