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Leitfaden für eine wohnliche Stadt

Die Gestaltungselemente für eine wohnliche Stadt - Fussgängerzonen / Siedlungen - Fussgängerverkehr - Veloverkehr - öffentlicher Verkehr - Motorfahrzeugverkehr

Narrensichere und empfehlenswerte Massnahmen;
hässliche und untaugliche Negativbeispiele

von Michael Palomino 2003 / 2005


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Inhalt
1. Gestaltungselemente im Siedlungsbau
.
2. Fussgängerzonen und Siedlungen: 2.1. narrensicher  -  2.2. empfehlenswert  -  2.3.+4. hässlich, untauglich
.
3. Fussgängerverkehr: 3.1. narrensicher  -  3.2. empfehlenswert  -  3.3.+4. hässlich, untauglich
.
4. Veloverkehr: 4.1.narrensicher - 4.2.a empfehlenswert - 4.2.b empfehlenswert - 4.3.+4. hässlich, untauglich
.
5. Öffentlicher Verkehr: 5.1. narrensicher  -  5.2. empfehlenswert  -  5.3.+4. hässlich, untauglich
.
6. Motorfahrzeugverkehrs: 6.1. narrensicher  -  6.2. empfehlenswert  -  6.3.+4. hässlich, untauglich
.
7. Verkehrspolitik in Frankreich mit Paris und Strassburg: viele neue Sachen:
(nicht nur Strassburg, sondern auch Paris ist inzwischen überraschend velofreundlich!!!)

Ergänzende Werke für einen sicheren Verkehr in der Stadt 2003 / 2006

Ergänzungen für eine sichere Stadt
  • Der katastrophale Kanton Basel-Land (BL) (E-Mail an das Bundesamt für Raumplanung 7.11.2005)
    Die Nicht-Nachhaltigkeit der Verkehrspolitik im Kanton Basel-Land zugunsten des Automobils - und langes Schmarotzertum im kulturellen Bereich.



Einleitung für den Leitfaden für eine wohnliche Stadt

Das vorliegende Kompendium bewertet die verschiedenen Verkehrselemente der verschiedenen VerkehrsteilnehmerInnen im Sinne eines harmonischen, möglichst ruhigen Verkehrsablaufs mit minimiertem Risiko für alle VerkehrsteilnehmerInnen. Gleichzeitig sollen Siedlungen rollstuhlfreundlich, velofreundlich, für Gehbehinderte und Kinder gangbar sein, auch leicht durchlässig auch für Kinderwagen mit kleinen Rädern, Kinderfahrgeräte und in beschränktem Masse auch für  fahrzeugähnliche Geräte fäG (Rollschuhe, RollerBlades, Rollbrett, Klapp-Trottinet).

Die katastrophale Situationen in den Städten gegenüber grossen Minderheiten
Es war festzustellen, dass die Bauämter wenig bis keinen Kontakt zu den Behindertenorganisationen pflegen und entsprechend behindertenfeindlich sehen die Städte und Siedlungen bis heute aus. Zum Teil ist sogar festzustellen, dass die Behindertenorganisationen gar nicht alle ihre Anliegen anbringen aus Angst, dass man nicht zu viel fordern sollte.

Im Grossen und Ganzen kann gesagt werden, dass die Bauämter  bis heute keine velofreundlichen oder behindertenfreundlichen Städte gestaltet haben. Die politische Überzeugung, dass Wirtschaftswachstum nur mit Autoverkehr möglich sei, stimmt ebenso nicht, siehe Beispiel Dänemark oder China. Ein Umdenken ist gefragt.

Forderung nach einklagbaren Baumassnahmen
Vorschriften nützen übrigens nichts, wenn die Einhaltung nicht kontrolliert wird. Und alle guten Leitsätze in "Richtlinien“ und "Normen" nützen absolut nichts, wenn Bauplaner, Projektleiter und Vorsteher von Baudepartementen nicht konsequent im Namen der Betroffenen gebüsst werden können, wenn gegen die "Richtlinien" oder Normen verstossen wird. Solange in Baufragen im öffentlichen Raum keine Möglichkeit zur Klage besteht, nützen alle "Richtlinien" eigentlich gar nichts und die Diskriminierung z.B. von RollstuhlfahrerInnen oder VelofahrerInnen bleibt weiterhin verbreitet. Die soziologische Situation in vielen europäischen Städten bleibt somit weiterhin katastrophal.

Da Architekten kaum Rollstuhlfahrer sind, wird sich daran auch kaum etwas ändern. Insofern müssten die RollstuhlfahrerInnen die Architekten unserer Städte sein, dann würden die Städte wirklich bequeme Siedlungsräume für alle Menschen.

Michael Palomino
Basel, Mai 2003 / Juli 2005


Die Quellen
Als Arbeitsinstrument dienten in erster Linie das Werk von Baier / Ackva: "Strassen und Plätze neu gestaltet"

(Baier, Reinhold / Ackva, Andrea / Baier, Michael M.: Strassen und Plätze neu gestaltet. Beispiele aus der Praxis. Grundwerk mit 3. Ergänzungslieferung. Kirschbaum Verlag GmbH, Fachverlag für Verkehr und Technik, Siegfriedstr. 28, 53179 Bonn, Tel. 0228-954530, www.kirschbaum.de, August 2000)

deren Quelle jeweils mit den Kapiteln A bis L angegeben ist, sowie von Schmidt / Manser "Richtlinien für behindertengerechte Fusswegnetze"

(Schmidt, Eva / Manser, Joe A.: Richtlinien für behindertengerechte Fusswegnetze. Strassen, Wege Plätze. schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, Zürich 2003).

Weitere Quellen waren die "Schweizer Norm" SN 521 500 "Behindertengerechtes Bauen" des Schweizerischen Invalidenverbandes SIV, die "Schweizer Normen" (SN)  der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS in Zürich und Auskünfte von Behindertenorganisationen wie Schweizerischer Blindenverband SBV, Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV und der Schweizerischen Vereinigung/Fachstelle für behindertengerechtes Bauen in Zürich.

Darüber hinaus habe ich mir bekannte Beispiele aus Basel, Freiburg i.Br. und aus dem Internet sowie aus kleineren Broschüren des "Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen" SZB in Bern angeführt.

Die Kapiteleinteilung
Die Kapitel sind eingeteilt in Fussgängerzonen und Siedlungen, Fussgängerverkehr, Veloverkehr, öffentlicher Verkehr und Autoverkehr. Die Bewertungen sind abgestuft in "narrensicher", "empfehlenswert", "hässlich" oder "untauglich", zuerst in Listenform, sodann in ausführlichen Tabellenform, jeweils alphabetisch geordnet. Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Für Anregungen ist der Autor immer dankbar.

Eine Besonderheit stellen Massnahmen zur Eindämmung der Raserei im Autoverkehr dar. Versätze oder Verengung von Fahrbahnen sind im Zuge der sinnlosen technischen Entwicklung, der Computer-Raser-Spiele und des "Schuhmacher-Syndroms" absolut wirkungslos geworden. Der Gesetzgeber und die Polizei sind aufgerufen, mit effizienten Gegenmassnahmen diese schädlichen Produkte zu verbieten und die Rasereien zu bekämpfen.

Die Kapitel von Baier / Ackva

A Aufenthalt
A1 Hamburg. Winterhuder Markplatz. Platz mit tangierenden Hauptverkehrsstrassen
A2 Aalen. Historischer Stadtkern. Vernetzte Fussängerzone
A3 Monschau. Altstadt. Verkehrsberuhigter Bereich (mit Fortschreibung 2000)
A4 Düren. Grüngürtel. Wohnumfeldverbesserung in einer 20er-Jahre-Siedlung
A5 Bad Dürkheim. Jan-Daniel-Georgens-Strasse. Anliegerstrasse in Neubaugebiet
A6 Auerbach / Vogtland. Altstadt. Fussgängerzone und Verkehrsberuhigter Bereich
A7 Karlstadt. Hauptstrasse. Verkehrsberuhigter Bereich und zentrale Fussgängerzone

B Fussgängerlängsverkehr
B1 Aachen. Kapellenstrasse. Fussgängerzone im Kurgebiet
B2 Rheinbach. Hauptstrasse. Geh- und Verweilflächen
B3 Erkrath. Bahnstrasse. Fussgängerzone und Verkehrsberuhigter Bereich (mit Fortschreibung 1997)
B4 Norden. Neuer Weg. Geh- und Verweilflächen
B5 Bremen. Lloyd-Passage. Überdachte Einkaufsstrasse
B6 Hassfurt / Main. Hauptstrasse und Marktplatz. Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

C Fussgängerquerverkehr
C1 Bamberg. Obstmarkt. Fussgängerzone und Altstadtdurchfahrung
C2 Chantepie (Frankreich). Rue Nationale. Lineare Überquerungshilfen
C3 Jülich. Schlossstrasse. Mittelinseln und Abbiegestreifen
C4 Esslingen. Hindenburgstrasse. Umlaufende Fussgängerüberwege
C5 Berlin. Moabit. Fahrbahneinengung mit Plateaupflasterung
C6 Düsseldorf. Grabbeplatz. Verkehrsführung im Platzbereich

D Radverkehr auf der Strecke
D1 Hannover. Hildesheimer Strasse. Radwege an Hauptverkehrsstrasse
D2 Salzburg (Österreich). An der Salzach. Netzschluss durch Radsteg
D3 Münster. Alter Schützenhof. Durchlässiges Sackgassensystem
D4 Buxtehude. Vassmerstrasse / Halepaghenstrasse. Fahrradstrassen
D5 Lübeck. Östliche Altstadt. Fahrradstrasse
D6 Aachen. Jülicher Strasse. Angebotsstreifen an Hauptverkehrsstrasse
D7 Vaals (Holland). Maastricher Laan. Radverkehrsführung an Ortsdurchfahrt
D8 Düsseldorf. Luegallee. Radfahrstreifen an Hauptverkehrsstrasse

E Radverkehr am Knoten
E1 Rosenheim. Münchener Strasse. Radfahrstreifen im Kreuzungsbereich
E2 Bocholt. Innenstadtring. Abbiegehilfen für Radfahrer
E3 Troisdorf. Kölner Strasse / Lindlaustrasse. Aufstellbereiche für Radfahrer
E4 Regensburg. Holzgartenstrasse. Rechtsabbiegegebot mit Durchlässigkeit für Radfahrer

F Öffentlicher Personennahverkehr auf der Strecke
F1 Mainz. Weisenauer Strasse. Busfahrstreifen mit Richtungswechselbetrieb
F2 Aachen. Adalbertsteinweg. Busfahrstreifen in Mittellage
F3 Wiesbaden. Luisenstrasse / Friedrichstrasse. Strassen für den Umweltverbund
F4 Berlin. Kurfürstendamm. Radfahrer auf Busfahrstreifen
F5 Augsburg. Bürgermeister-Fischer-Strasse. Fussgängerzone mit öffentlichem Personennahverkehr
F6 Linkenheim. Karlsruher Strasse. Stadtbahn im Ortskern
F7 Marburg. Barfüsserstrasse. Altstadtstrasse mit Linienbusverkehr
F8 Dessau. Franzstrasse. Besonderer Gleiskörper in Mittellage
F9 Hanau. Nürnberger Strasse / Fahrstrasse. Fussgängerzonen mit Linienbusbetrieb
F10 Krefeld. Dülkener Strasse. Umweltspur gegen Einbahnrichtung
F11 Strassburg (Frankreich). Altstadt. Neue Strassenbahnführung in der Altstadt
F12 Hamburg. Mönckebergstrasse. Einkaufsboulevard und Umweltstrasse

G Öffentlicher Personennahverkehr am Knoten
G1 Wiesbaden. Frankfurter Strasse. Bevorrechtigung des öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV am Knoten
G2 Mühlheim / Ruhr. Mellinghofer Strasse. Gleisführung im Kreuzungsbereich

H Haltestellen
H1 Mainz. Turnvater-Jahn-Strasse. Anlage einer "Pfropfenhaltestelle"
H2 Bremen. Bahnhofsplatz Vegesack. Verknüpfungspunkt mit Platzanlage
H3 Potsdam. Platz der Einheit. Haltestellenbereiche und Busfahrstreifen
H4 Zürich (Schweiz). Limmatquai. Strassenbahnhaltestelle mit ungestörtem Zugang
H5 Zürich (Schweiz). Seestrasse. Strassenbahnhaltestellen mit vorgezogenen Seitenräumen.
H6 Wien (Österreich). Alser Strasse. Strassenbahnhaltestelle mit Fahrbahnanhebung

I Kraftfahrzeugverkehr auf der Strecke
I1 Erkelenz. Ortsdurchfahrt Genderath. Mittelinseln und Mittelstreifen
I2 Schwerin. Lübecker Strasse. Geschwindigkeitsdämpfung auf Hauptverkehrsstrasse
I3 Bremen. Braunschweiger Strasse. Einengungen und Versätze
I4 Wiesbaden. Biebricher Allee. Hauptverkehrsstrasse mit Anliegerfahrbahnen
I5 Hannover. Königsworther Strasse. Dreistreifige Hauptverkehrsstrasse
I6 Steinheim. Schlosshof. Fahrbahn im Platzbereich
I7 Wiesbaden. Innenstadt. "Weiche" Fussgängerzonen (mit Fortschreibung 1996)
I8 Bedburg. Graf-Salm-Strasse. Einkaufsstrasse mit Fahrbahnseitenstreifen
I9 Dortmund. Schützenstrasse. Boulevard mit "flexibler" Fahrbahn
I10 Hennef. Frankfurter Strasse. Hauptgeschäftsstrasse mit "Mittenflexibilität"
I11 Zollikofen (Schweiz). Bernstrasse. Ortsdurchfahrt mit linearer Querungshilfe
I12 Köniz (Schweiz). Seftigenstrasse Wabern. Mittelstreifen mit "ortstypischen" Gestaltungselementen
I13 Offenbach. Berliner Strasse. Rückbau einer "Stadtautobahn"

J Kraftfahrzeugverkehr am Knoten
J1 Kamen. Ortsdurchfahrt Heeren-Werve. Kleiner Kreisverkehrsplatz
J2 Oer-Erkenschwick. Berliner Platz. Kreisverkehrsplatz als Stadtmittelpunkt
J3 Hoyerswerda. Dr.-Wilhelm-Külz-Strasse. Einfacher Kreisverkehr in Hauptsammelstrasse

K Ruhender Verkehr, Liefern und Laden
K1 Berlin. Bismarckstrasse. Schrägparkstreifen in Mittellage
K2 Berlin. Tegeler Weg / Kaiser-Friedrich-Strasse. Schrägparkstreifen in Mittellage
K3 Hamburg. Eppendorfer Landstrasse. Parkstreifen mit Ladestreifen
K4 Köln. Breite Strasse. Parkierunhgsfreie Einkaufsstrasse (mit Fortschreibung 1996)
K5 Aarberg (Schweiz). Stadtplatz. Stadtplatz mit Parkangebot

L Gestaltung
L1 Oldenburg. Johannisviertel. Strassen nach historischem Vorbild
L2 Augsburg. Lechviertel. Strassen und Bäche
L3 Salzkotten. Vielser Strasse. Öffnung eines Bachlaufes
L4 Hamburg. Kandinskyallee. "Parkstrasse" in einer Grosssiedlung
L5 Monthey (Schweiz). Place Centrale. Zentraler Stadtplatz
L6 Malchow. "Inselstrassen" / Platz an der Drehbrücke. Verkehrsberuhigter Altstadtbereich



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